| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dr. Matthias Belafi, Dr. Clara Braungart, Fabio Crynen, Ulrich Hoffmann, Birgit Mock, Birgit Schaer und Dr. Hannah Schepers (Ad hoc AK Gesellschaftsjahr) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.11.2025, 12:25 |
| Überarbeitung: | Der Antrag wird gerade überarbeitet. Zwischenstand anzeigen |
A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung
Antragstext
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit
einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der
Gesellschaft angestoßen. Die daraufhin beginnende Debatte war Ausgangspunkt
für eine geplante Positionsbestimmung im ZdK. Parallel sind in Deutschland,
nicht zuletzt angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges, den Russland
gegen die Ukraine führt, Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auf
der Tagesordnung. Mit ihnen verbunden sind in der politischen Diskussion
ernsthafte Überlegungen zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.
Beide Anliegen, Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz unserer
Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in
Verbindung. Für anstehende politische Diskurse und Entscheidungen sowie
Handlungsoptionen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit solcher Dienste formuliert
das ZdK im Folgenden Kriterien und Rahmensetzungen:
- Vorrang der Freiwilligkeit vor Reaktivierung der Wehrpflicht
Angesichts der Bedrohungslage und des Zieles, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
in Europa zu schützen und zu verteidigen, sieht das ZdK Überlegungen zur
Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und den dafür notwendigen Maßnahmen und
Strategien als sinnvoll und wichtig an. Dabei bleiben friedensethische
Abwägungen eine Herausforderung. Mit seinem Beschluss „Zukunft hat die Welt
des Friedens“ von 2024 hält das ZdK fest, dass es grundsätzlich legitim ist,
„sich auf den Schutz des eigenen Landes und von Verbündeten auch militärisch
vorzubereiten“ (Zukunft hat die Welt des Friedens | Zentralkomitee der
deutschen Katholiken (ZdK)). In diesem Sinne befürwortet das ZdK den
verpflichtenden Fragebogen, eine verpflichtende Musterung, die organisatorische
Vorbereitung des Aufwuchses der Bundeswehr und den damit verbundenen Ausbau der
Kasernen und der entsprechenden Infrastruktur. Dabei spricht sich das ZdK
ausdrücklich dafür aus, vor einer Reaktivierung der Wehrpflicht momentan allen
freiwilligen Lösungen den Vorrang zu geben, die dazu beitragen, die
Wehrfähigkeit Deutschlands zu stärken.
- Rahmenbedingungen/Kriterien für den Fall einer Reaktivierung der
Wehrpflicht
Eine Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht darf nicht isoliert
getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und
sicherheitspolitischen Gesamtstrategie sein. Für den Fall einer Reaktivierung
formuliert das ZdK folgende Rahmenbedingungen:
Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, soll dies
ohne weitere Begründung erklären können. Eine Gewissensprüfung lehnen wir
als ZdK ab. Wie bereits in der Würzburger Synode beschlossen, setzen wir uns
bei Personen, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten
können, für ein Verfahren ein, das „der personalen Würde angemessen“ ist
(Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik
Deutschland, 1975, 2.2.4.3).
Als Wehrersatzdienst ist wieder ein ziviler Dienst vorzusehen. Das ZdK setzt
sich dafür ein, dass bei Reaktivierung eines zivilen Dienstes darauf zu achten
ist, dass die Vielfalt der Freiwilligendienstträger weiterhin Bestand haben.
Bei dem Trägerangebot für einen verpflichtend geleisteten Ersatzdienst ist
auch an den Entwicklungsdienst und den zivilen Friedensdienst zu denken. Auch
die Dienste im Zivil- und Katastrophenschutz sollten entsprechend integriert
werden, um auch unabhängig von reinen Verteidigungsüberlegungen die
Krisenresilienz zu fördern.
Bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht stellt sich die Frage nach einer
Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und
dagegen sind differenziert zu betrachten. Des ZdK weist jedoch darauf hin, dass
eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter eine Änderung von Artikel
12a GG erfordert. Die dafür benötigten Mehrheitsverhältnisse sind momentan
nicht erkenntlich, weshalb das ZdK eine Änderung für unwahrscheinlich hält.
Dennoch spricht sich das ZdK – auch mit Blick auf mögliche Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts – für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht
für eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter aus.
Es ist sicherzustellen, dass die dienstverpflichteten Menschen eine angemessene
Besoldung erhalten. Auch unter Hinzurechnung des Wertansatzes für z.B.
gestellte Bekleidung, Verpflegung oder Unterkunft muss der ausbezahlte Sold
ausreichend sein, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ein besonderes Augenmerk bei der Entlohnung und den Rahmenbedingungen ist auf
die mögliche Konkurrenzsituation zwischen Freiwilligendiensten und anderen
Diensten zu legen.
Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche
Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des
Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr
stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich
dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Dienst
übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt
wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von
Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (Vision für
eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit).
Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen
Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den
Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen.
Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für
eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich
organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste
tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-
Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf
BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und
Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (Beschluss der ZdK-
Vollversammlung im Mai 2025).
Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für
einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen
gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht
sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales
Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser
Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan
den Vorrang der Freiwilligkeit.
- Rahmenbedingungen/ Kriterien für die Zukunft des Gesellschaftsdienstes
Sollte sich der Gesetzgeber dennoch für einen verpflichtenden
Gesellschaftsdienst aussprechen, formuliert das ZdK folgende Rahmenbedingungen:
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der
„atmenden Lebensläufe“ (Beschluss von 2020) und plädiert für ein
generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible
Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt.
Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden:
Er soll nicht nur nach dem Abgang von der Schule, sondern auch in Phasen des Ab-
und Umbruchs im späteren Lebensverlauf wahrgenommen werden können. So kann er
auch der beruflichen Um- und Neuorientierung dienen. Auch Auszeiten wie ein
Sabbatical oder der Eintritt in den Ruhestand könnten geeignete Phasen sein.
Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, durch eine möglichst
flexible Gestaltung des Gesellschaftsdienstes diesen in die persönliche Lebens-
und Karriereplanung mit einzubauen.
Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in
Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von
Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten.
Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige
Infrastrukturanpassungen mit ein.
Das ZdK setzt für sich für eine Stärkung des gesellschaftlichen Engagements
ein und will dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland die Dienste an
und in der Gesellschaft wahrnehmen. Hierfür muss insbesondere auch das
Bewusstsein geweckt werden, dass Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz in
unserem Land nötig ist. Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement vieler
angewiesen und jede*r sollte sich in diese Gemeinschaft einbringen.
Das ZdK wirbt dafür, die gesellschaftlichen Dienste stärker zusammenzudenken.
Ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil-
und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr – diese
Dienste können sinnstiftend wirken, Biografien nachhaltig prägen, neue
Erfahrungsräume öffnen und Kontakte zwischen gesellschaftlichen Gruppen
ermöglichen, die sonst einander fremd bleiben würden. Aus diesen Begegnungen
kann Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können
gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. Die Erfahrungen
aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für
den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges
ehrenamtliches Engagement.
Änderungsanträge
- Ä1 (Ansgar Rieks, Eingereicht)
- Ä2 (Ansgar Rieks, Eingereicht)
- Ä3 (Albrecht von Croy, Eingereicht)
- Ä4 (Florian Leimann, Eingereicht)
- Ä5 (Christiane Fuchs-Pellmann, Eingereicht)
- Ä6 (Clara Braungart, Eingereicht)
- Ä7 (Matthias Leineweber, Eingereicht)
- Ä8 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä9 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä10 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä11 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä12 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä13 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä14 (BDKJ, Eingereicht)
- Ä15 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä16 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä17 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä18 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä19 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä20 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä21 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä22 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä23 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä24 (Thomas Arnold, Zurückgezogen)
- Ä25 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä26 (Thomas Arnold, Eingereicht)
- Ä27 (Odilo Metzler, Eingereicht)
