Entlohnungsregelung
| Antrag: | Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Arnold |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 28.11.2025, 01:04 |
| Antrag: | Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Arnold |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 28.11.2025, 01:04 |
Weil das ZdK die verschiedenen Formen des Wehrersatzdienstes als gleichberechtigte Option neben dem Wehrdienst versteht, fordert das ZdK eine gerechte Entlohnung aller Möglichkeiten im Rahmen einer verpflichtenden Wehrpflicht. Die Mindestlohnkommission hat mit ihrem Verfahren zum Erreichen von Beschlüssen in den vergangenen Jahre bewiesen, wie welche Höhe geeignet ist, zu einer angemessenen Entlohnung aller Möglichkeiten zu kommen und dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zwischen den Optionen zu ermöglichen.
Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.
Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.
Entlohnungsregelung
Kommentare