Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft angestoßen. Die daraufhin beginnende Debatte war Ausgangspunkt für eine geplante Positionsbestimmung im ZdK. Parallel sind in Deutschland, nicht zuletzt angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges, den Russland gegen die Ukraine führt, Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auf der Tagesordnung. Mit ihnen verbunden sind in der politischen Diskussion ernsthafte Überlegungen zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.Wir sehen die dahinterstehende notwendige Debatte, ob es angemessen ist, in die Freiheitsrechte Einzelner erheblich einzugreifen, damit Bürger*innen des Landes Verantwortung für viele übernehmen. Inzwischen wurde die Debatte angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine erweitert um die Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Mit ihnen verbunden ist in der politischen Diskussion die Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland. Alle Anliegen, die Entwicklung der persönlichen Identität,
BeideAlle Anliegen, die Entwicklung der eigenen Identität, der Dienst für die Gesellschaft, die Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz unserer Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in Verbindung.
Beiden Anliegen voraus geht das Anliegen und die Perspektive gemeinsamer Sicherheit in Europa und des Friedens und der Versöhnung zwischen den Völkern.
Für anstehende politische Diskurse unddie weitere Ausgestaltung politischer Entscheidungen sowie Handlungsoptionen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit solcher Dienste formuliertfordert das ZdK im Folgenden Kriterien und Rahmensetzungen:
Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes
Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit).
Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025).
Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.
- Modernisierung des Wehrdienstes
- Vorrang der Freiwilligkeit vor Reaktivierung der Wehrpflicht
Angesichts der Bedrohungslage und des Zieles, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu schützen und zu verteidigen, sieht das ZdK Überlegungen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und den dafür notwendigen Maßnahmen und Strategien als sinnvoll und wichtig an. Dabei bleiben friedensethische Abwägungen eine Herausforderung. Mit seinem Beschluss „Zukunft hat die Welt des Friedens“ von 2024 hält das ZdK fest, dass es grundsätzlich legitim ist, „sich auf den Schutz des eigenen Landes und von Verbündeten auch militärisch vorzubereiten“ (Zukunft hat die Welt des Friedens | Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)). In diesem Sinne befürwortetakzeptiert das ZdK den verpflichtenden Fragebogen, eine verpflichtende Musterung, die organisatorische Vorbereitung des Aufwuchses der Bundeswehr und den damit verbundenen Ausbau der Kasernen und der entsprechenden Infrastruktur. Dabei spricht sich das jedoch ZdK ausdrücklich dafür aus, vor einer Reaktivierung der Wehrpflicht momentan allen freiwilligen Lösungen den Vorrang zu geben, die dazu beitragen, die Wehrfähigkeit und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der kritischen Infrastruktur Deutschlands zu stärken.
- Rahmenbedingungen/Kriterien für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht
EineEs ist im Sinn des Schutzes unseres Landes und unserer Freiheit, schnellstmöglich ausreichende Kapazitäten für den Bündnis-, Spannungs- und Verteidigungsfall aufzubauen. Dennoch darf eine Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht darf nicht isoliert getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie sein. FürWir sind davon überzeugt: Eine Verantwortung für unser Land zu übernehmen, muss künftig gleichermaßen für den Fall einer Reaktivierung Dienst an der Waffe zum Schutz des Bündnisses, den Dienst am Menschen im In- und Ausland und den Dienst zum Schutz der Bevölkerung gelten. Damit sichern wir als Gesellschaft unsere Freiheit und die Würde des Einzelnen. Dafür nehmen wir als ultima ratio den verpflichtenden Eingriff in die Freiheitsrechte des*der Einzelnen in Kauf.
Für dieses Ziel formuliert das ZdK als Bedingungen für einen verpflichtenden Dienst an der Waffe (Reaktivierung der Wehrpflicht) folgende Rahmenbedingungen:
Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, soll dies ohne weitere Begründungein Verfahren zur Prüfung der Gewissensentscheidung erklären können. Eine Gewissensprüfung lehnen wir als ZdK ab. Wie bereits in der Würzburger Synode beschlossen, setzen wir uns bei Personen, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten können, für ein Verfahren ein, das „der personalen Würde angemessen“ ist (Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1975, 2.2.4.3). Wir halten es auch für notwendig, dass unabhängig von einer Reaktivierung der Wehrpflicht es auch in der Katholischen Kirche, d.h. in den Diözesen, wieder ein Angebot der Beratung von Kriegsdienstverweigerern gibt, d.h. der Begleitung in Fragen von Krieg und Frieden und von Töten und Sterben.
Als Wehrersatzdienst
Als Wehrersatzdienst ist wieder ein ziviler Dienst vorzusehen. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass bei Reaktivierung eines zivilen Dienstes darauf zu achten ist, dass die gelten ebenso der gemeinwohlorientierte Dienst am Menschen im In- und Ausland als auch ein verpflichtendes Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz. Dafür muss die gewachsene Vielfalt der Freiwilligendienstträger weiterhin Bestand haben. Bei dem Trägerangebot für einen verpflichtend geleisteten Ersatzdienst ist auch an den anderen Dienst im Ausland, den Entwicklungsdienst und den zivilen Friedensdienst zu denken. AuchGerade die Dienste im Zivil- und Katastrophenschutz sollten entsprechend integriert werden, um auch unabhängigjenseits von reinen Verteidigungsüberlegungen die Krisenresilienz zu fördern.
Bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht stellt sich die Frage nach einer Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und dagegen sind vor einer Entscheidung differenziert zu betrachten.
Bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht stellt sich die Frage nach einer Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und dagegen sind differenziert zu betrachten. DesDas ZdK weist jedoch daraufweistdarauf hin, dass eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter eine Änderung von Artikel 12a GG erfordert. Die dafür benötigten Mehrheitsverhältnisse sind momentan nicht erkenntlich, weshalb das ZdK eine Änderung für unwahrscheinlich hält. Dennoch spricht sich das ZdK – auch mit Blick auf mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht für eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter aus.Dennoch spricht sich das ZdK dafür aus, in allen Modellen einer möglichen Reaktivierung der Wehrpflicht die geschlechtergerechten, sozialen und ökonomischen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und die unterschiedlichen Lebensrealitäten junger Menschen angemessen zu berücksichtigen. Eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter wird dabei nicht befürwortet.
Es ist sicherzustellen, dass die dienstverpflichteten Menschen eine angemessene Besoldung erhalten. Auch unter Hinzurechnung des Wertansatzes für z.B. gestellte Bekleidung, Verpflegung oder Unterkunft muss der ausbezahlte Sold ausreichend sein, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk bei der Entlohnung und den Rahmenbedingungen ist auf die mögliche Konkurrenzsituation zwischen Freiwilligendiensten und anderen Diensten zu legen.
Weil das ZdK die verschiedenen Formen des Wehrersatzdienstes als gleichberechtigte Option neben dem Wehrdienst versteht, fordert das ZdK eine gerechte Entlohnung aller Möglichkeiten im Rahmen einer verpflichtenden Wehrpflicht. Die Mindestlohnkommission hat mit ihrem Verfahren zum Erreichen von Beschlüssen in den vergangenen Jahre bewiesen, wie welche Höhe geeignet ist, zu einer angemessenen Entlohnung aller Möglichkeiten zu kommen und dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zwischen den Optionen zu ermöglichen.
Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.
- Stärkung des Gesellschaftsdienstes
- Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes
Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen freiwilligen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit).
Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025).
Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen.
Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Solange das nicht der Fall ist, verbietet sich jede Diskussion um einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.
- Rahmenbedingungen/ Kriterien für die Zukunft des Gesellschaftsdienstes
Sollte sich der Gesetzgeber dennoch für einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst aussprechen, formuliert das ZdK folgende Rahmenbedingungen:
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (Beschluss von 2020) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt. Die Beschränkung der Debatte um freiwillige Gesellschaftsdienste auf nur junge Menschen widerspräche dem Kern einer republikanischen Gesellschaft, die alle Generationen – je nach ihrem Vermögen – für ein gerechtes und solidarische Miteinander einbindet. Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: Er soll nicht nur nach dem Abgang von der Schule, sondern auch in Phasen des Ab- und Umbruchs im späteren Lebensverlauf wahrgenommen werden können. So kann er auch der beruflichen Um- und Neuorientierung dienen. Auch Auszeiten wie ein Sabbatical oder der Eintritt in den Ruhestand könnten geeignete Phasen sein. Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, durch eine möglichst flexible Gestaltung des Gesellschaftsdienstes diesen in die persönliche Lebens- und Karriereplanung mit einzubauen.
Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.
- Fazit
Das ZdK setzt für sich für eine Stärkung des gesellschaftlichen Engagements ein und will dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland die Dienste an und in der Gesellschaft wahrnehmen. Hierfür muss insbesondere auch das Bewusstsein geweckt werden, dass Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz in unserem Land nötig istsind. Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen und jede*r sollte sich in diese Gemeinschaft im Rahmen ihrer*seiner eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen. Das ZdK fordert die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern auf, entsprechende Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu schaffen. Das ZdK fordert die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern auf, entsprechende Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu schaffen. Parallel setzt sich das ZdK dafür ein, das Friedensengagement und den Dialog in der Gesellschaft und zwischen den Völkern zu stärken, denn eine starke Friedensordnung ist angesichts zunehmender Spannungen ein wesentlicher Schutz vor dem Krieg.
Das ZdK wirbt dafür, die gesellschaftlichen Dienste stärker zusammenzudenken. Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches Enagegement. Ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr – diese Dienste können sinnstiftend wirken, Biografien nachhaltig prägen, neue Erfahrungsräume öffnen und Kontakte zwischen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen, die sonst einander fremd bleiben würden. Aus diesen Begegnungen kannkönnen Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches EngagementVor allem aber stärken sie unsere freiheitliche Demokratie.
