Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe
Als ZdKZentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) setzen wir uns auf Grundlage des christlichen Menschenbilds für die Würde, Freiheit und Teilhabe aller Menschen ein. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit unveräußerlichen Rechten, die dennoch häufig nicht gehört werden. Ihnen eine Stimme zu geben, ist die Botschaft Christi. Dazu gehört neben dem Schutz auch ihre aktive Teilhabe an Gesellschaft und öffentlichem Diskurs – heute selbstverständlich auch im digitalen Raum. Digitale Räume sind somit nicht nur technische Infrastrukturen, sondern Orte sozialer, kultureller und auch spiritueller Begegnung, die jungen Menschen nicht verwehrt werden dürfen.
In der gesellschaftlichen Debatte kommt zu kurz, dass junge Menschen neben dem Recht auf Schutz auch ein Recht auf Teilhabe haben. Dass dieses Recht auf Teilhabe auch im digitalen Raum gilt, haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Allgemeinen Bemerkung 25 zur UN-Kinderrechtskonvention klargestellt. Insbesondere haben Kinder ein Recht auf Informationszugang und freie Meinungsäußerung: Sie dürfen sich in digitalen Räumen informieren, ihre Meinung kundtun und sich beteiligen.
Diese Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist. Insbesondere dürfen Kinder nur ausgeschlossen werden, wenn nicht andere Mittel zur Verfügung stehen, um Kinder zu schützen. Ein pauschales Verbot Sozialer Medien berücksichtigt dieses Recht nicht hinreichend und ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.
Zudem stellt die Allgemeine Bemerkung auch klar, dass Kinder bei Gesetzesvorhaben, die sie betreffen, gehört und beteiligt werden müssen. Wir fordern daher eine verbindliche und wirksame Beteiligung junger Menschen in der aktuellen Debatte.
Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen
Digitale Räume sind Teil der Lebenswelt junger Menschen. Gesellschaftliche und politische Debatten finden oft in digitalen Räumen und insbesondere sozialen Medien statt. Ebenso sind sie wichtige Orte des sozial Lebens und des Austauschs unter Gleichaltrigen.
Ein pauschales Verbot der Nutzung von Sozialen Medien schließt Kinder und Jugendliche von diesen Räumen aus. Dadurch wird ihnen der Zugang zu gesellschaftlichen Debatten erschwert und ihre politische Teilhabe eingeschränkt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle jungen Menschen an digitalen Räumen teilhaben können.
Neben politischer Bildung findet auch ein großer Teil religiöser und spiritueller Bildung in digitalen Lebensräumen statt. Social Media bietet jungen Menschen einen Raum, in dem sie selbstbestimmt und autonom ihren Glauben erproben und neue Perspektiven kennenlernen können. Ohne diese Lebensorte würde ein bedeutender Teil religiöser Bildung wegfallen. Kindern und Jugendlichen würde damit eine zentrale Möglichkeit genommen, vielfältige theologische und spirituelle Ausdrucksformen kennenzulernen. Dadurch ginge jungen Menschen ein bedeutsamer Ort verloren, an dem sie ihre Religionsfreiheit praktisch ausüben und eine eigenständige, reflektierte Haltung zu Religion entwickeln können.
Dabei müssen auch bestehende Ungleichheiten berücksichtigt werden: Digitale Räume eröffnen insbesondere jungen Menschen, die im analogen Raum mit Diskriminierung oder eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten konfrontiert sind - etwa aufgrund von Geschlecht, sozialer Herkunft, Behinderung, rassistischen Zuschreibungen oder sexueller Orientierung - wichtige Möglichkeiten zur Vernetzung, Selbstorganisation und politischen Artikulation. Gerade für marginalisierte junge Menschen können digitale Räume daher wichtige Orte sein, um Erfahrungen zu teilen, Unterstützung zu finden und gesellschaftliche Sichtbarkeit zu erlangen.
Kinder und Jugendliche von Sozialen Medien auszuschließen, statt Plattformbetreiber konsequent zur Gestaltung sicherer kinder- und jugendgerechter digitaler Räume zu verpflichten, greift aus unserer Sicht zu kurz.
(Un-)Wirksamkeit von Verboten
Die wissenschaftliche Studienlage zum Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sozialen Medien und psychischer Gesundheit ist derzeit nicht eindeutig.[1] Auch zu den bestehenden Verboten Sozialer Medien in anderen Ländern liegen bislang noch keine belastbaren Erkenntnisse vor.[2]
Erste Erfahrungen – etwa aus aus dem Verbot Sozialer Medien in Australien – deuten jedoch darauf hin, dass Verbote vor allem zu Ausweichbewegungen führen. Junge Menschen umgehen Restriktionen oder weichen auf andere Plattformen aus, die oft weniger Schutz bieten.
Zudem erlernen junge Menschen Medienkompetenz erst im tatsächlichen Kontakt mit Sozialen Medien. Ein Verbot bis zu einer festgelegten Altersschwelle verschiebt das Problem lediglich, ohne junge Menschen tatsächlich beim Aufbau von Medienkompetenz zu unterstützen.
Nicht nur Kinder müssen geschützt werden
Die negativen Auswirkungen sozialer Medien – etwa durch suchtfördernde Designs oder Hass im Netz betreffen nicht nur Kinder und Jugendliche. Auch Erwachsene sind in erheblichem Maße betroffen.
Studien zeigen, dass mehr als jede vierte erwachsene Person suchtartige Symptome in Bezug auf die Nutzung von Sozialen Medien zeigt[3]. Vor allem FINTA* ziehen sich wegen Hass aus digitalen Räumen zurück. Dies macht deutlich: Ein ausschließlich auf Kinder gerichteter Verbotsansatz greift zu kurz. Vielmehr müssen strukturelle Ursachen von Mediensucht und Hass im Netz in den Blick genommen und dadurch auch ältere Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Generationen wirksam vor deren Folgen geschützt werden.
Alternativen zu einem Verbot Sozialer Medien für junge Menschen
Plattformregulierung
Die bestehenden Regelungen aus dem Gesetz über digitale Dienste[4] (“Digital Services Act”), Gesetz über digitale Märkte[5] (“Digital Markets Act”), sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz[6] müssen konsequent umgesetzt, wirksam kontrolliert und weiterentwickelt werden.
Plattformbetreiber müssen Soziale Medien bereitstellen, in denen altersgerechte Inhalte für alle Altersgruppen verfügbar sind. Melde- und Beschwerdewege müssen einfach, verständlich und transparent für alle Nutzenden sein. Der Schutz persönlicher Daten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein und gesammelte Daten dürfen nicht für ein Profitinteresse (z. B. durch Werbung) weiterverwendet werden.
Dabei müssen Plattformen Verantwortung dafür übernehmen, diskriminierende Inhalte, digitale Gewalt und gezielte Belästigung insbesondere marginalisierter Gruppen wirksam zu bekämpfen. Gleichzeitig braucht es klare gesetzliche Vorgaben sowie wirksame Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen, damit bestehende Regeln auch konsequent umgesetzt werden.
Dark Patterns und Feed Algorithmen
Soziale Medien sind durch die Gestaltung ihrer Angebote darauf angelegt, dass möglichst viel Zeit dort verbracht wird. Manipulative Feed Algorithmen, die polarisierende Inhalte bevorzugen und Daten über die Interaktionen mit den Inhalten sammeln, stellen dabei ein zentrales Problem dar. Zugleich können algorithmische Empfehlungssysteme bestehende gesellschaftliche Diskriminierungen verstärken, indem sie problematische Inhalte über bestimmte Gruppen stärker verbreiten oder diskriminierende Inhalte verstärken.
Auch der Digital Services Act verbietet den Einsatz von Dark Patterns in der Gestaltung digitaler Angebote. Dies betrifft auch insbesondere Soziale Medien, in denen es erschwert wird, problematische Inhalte zu melden, versteckte Werbung angezeigt wird oder der Sammlung und Nutzung von Benutzer*inneninformationen zu widersprechen.[7]
Soziale Medien müssen konsequent so gestaltet werden, das sie nicht aus Suchtmechanismen beruhen und diskriminierende Effekte minimieren. Eine wirksame Kontrolle kann dabei nur sinnhaft durch eine unabhängige Instanz erfolgen, die dafür einen vollen Zugriff auf den verwendeten Quellcode und die Datenmodelle genutzter Feed-Algorithmen hat.
Zudem sollen Nutzer*innen mehr Kontrolle über die ihnen angezeigten Vorschläge erhalten, etwa durch die Möglichkeit, bestimmte Formate dauerhaft auszublenden.
Medienbildung
SowohlEltern und Erziehungsberechtigten kommt eine große Verantwortung in der Medienbildung zu. Die Basis für Regeln und Umgang mit Medien müssen in der elterlichen Erziehung gelegt werden. Darüber hinaus muss sowohl schulische als auch außerschulische Bildung muss darauf ausgerichtet werden, junge Menschen zu einem sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken zu befähigen. Ein Verbot Sozialer Medien für junge Leute verhindert aktiv, dass diese Kompetenzen erlernt werden können. Damit dies umgesetzt werden kann, braucht es eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und (jugend)-verbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz, insbesondere in Bezug auf Soziale Medien.
Freie Soziale Medien
Freie Soziale Medien sind ein Teilbereich freier Software[8]. Sie beruhen auf frei zugänglichem und veränderbarem Quellcode und sind häufig dezentral organisiert. Sie bieten die Chance auf gemeinwohlorientierte digitale Räume jenseits rein profitorientierter Geschäftsmodelle.
Durch den Einsatz freier Sozialer Medien wird die Anpassbarkeit an unterschiedliche Bedürfnisse der Nutzenden gefördert und damit auch digitale Teilhabe und Inklusion unterstützt. In den Netzwerken verwendete Algorithmen sind öffentlich einsehbar. Diese Transparenz ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Systeme und kann dazu beitragen sicherzustellen, dass keine manipulativen oder suchtfördernden Feed-Algorithmen eingesetzt werden und junge Menschen so besser geschützt sind.
Sichere Teilhabe statt Ausschluss
Digitale Teilhabe ist ein Grundrecht junger Menschen und muss ermöglicht werden.
Deshalb lehnen wir ein pauschales Verbot ab, das Kinder und Jugendliche von zentralen digitalen Räumen ausschließt. Stattdessen fordern wir einen Ansatz, der Schutz und Teilhabe konsequent zusammendenkt.
Wir fordern daher:
- Eine aktive Beteiligung von jungen Menschen an der politischen Debatte und an Gesetzgebungsverfahren zu digitalen Räumen
- Eine aktive und konsequente Umsetzung und wirksame Kontrolle der Gesetze zur Plattformregulierung (insbesondere Digital Services Act und Digital Markets Act)
- Ein Verbot von suchtfördernden Designs und manipulativer Dark Patterns in Sozialen Medien
- Eine langfristige strukturelle und finanzielle Förderung schulischer und außerschulischer Medienbildung zur Stärkung digitaler Kompetenzen junger Menschen
- Die öffentliche Förderung gemeinwohlorientierter, freier und dezentraler Netzwerke als Alternative zu profitorientierten Plattformen
[1] Siehe z.B.
- Department for Science, Innovation and Technology. 2025. „Feasibility Study of Methods and Data to Understand the Impact of Smartphones and Social Media on Children and Young People“. University of Cambridge.https://www.gov.uk/government/publications/understand-the-impact-of-smartphones-and-social-media-on-children-and-young-people.
- Interview mit Stephan Dreyer, Medienrechtler am Leibniz Institut für Medienforschung https://netzpolitik.org/2026/australisches-modell-ein-social-media-verbot-macht-den-jugendschutz-schlechter/
[2] Mit ersten Ergebnissen entsprechender Studien ist erst im Laufe von 2027 zu rechnen, siehe z.B. https://www.cam.ac.uk/stories/irl-trial-social-media-study-launch
[3]https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2025-11-21-soziale-medien-fast-die-haelfte-der-jungen-deutschen-zeigt-suchtsymptome
[4]https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act
[5]https://digital-markets-act.ec.europa.eu/index_en
[6]https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html
[7]https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-05/edpb_03-2022_guidelines_on_deceptive_design_patterns_in_social_media_platform_interfaces--_v2_de.pdf
Einleitung und Hintergründe:
Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Sozialen Medien wird, spätestens seit der Entscheidung der australischen Regierung, eine Altersgrenze für Soziale Medien einzuführen, zunehmend kontrovers diskutiert. So fordert die SPD Fraktion im Bundestag in einem Impulspapier ein vollständiges Verbot von Sozialen Medien für Kinder bis 14 Jahre und eine Jugendversion der Plattformen Sozialer Medien für Jugendliche bis 16 Jahre.[1] Auch die CDU hat durch einen Beschluss auf ihrem Parteitag im Februar 2026 ein Mindestalter von 14 Jahren für den Zugang zu Sozialen Medien gefordert.[2] Ein pauschaler Ausschluss von minderjährigen Personen oder auch ein altersabhängiger Zugang zu Plattformen Sozialer Medien wird dabei häufig damit begründet, Kinder und Jugendliche vor suchtverstärkenden Algorithmen und digitaler Gewalt zu schützen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen ist dabei ein zentrales und berechtigtes Anliegen. Politik und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um junge Menschen zu schützen und sichere digitale Umgebungen zu schaffen.
Gleichzeitig ist bei allen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass pauschale Ausschlüsse auch neue Probleme schaffen können. Wenn Schutz vor allem über Verbote organisiert wird, besteht die Gefahr, dass die Rechte, Bedürfnisse und Lebensrealitäten junger Menschen nicht ausreichend berücksichtigt und ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt werden.
Dabei ist einerseits die Wirksamkeit von Verboten von Sozialen Medien empirisch nicht belegt[3] und andererseits stehen diese Forderungen häufig im Gegensatz zu den Wünschen, Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.
Digitale und analoge Räume sind längst nicht mehr voneinander trennbar. In digitalen Räumen findet soziales Miteinander und politische Auseinandersetzung statt. Eine Einschränkung des Zugangs zu digitalem Raum widerspricht daher unserer Auffassung von Partizipation und Eigenständigkeit.
[1] SPD-Bundestagsfraktion. 2026. „Social Media sicherer machen“. Februar 16. https://www.spdfraktion.de/themen/social-media-sicherer.
[2] tagesschau.de. o. J. „CDU-Beschlüsse zu Social-Media-Verbot, Teilzeit und
Elterngeld“. Zugegriffen 1. März 2026. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cdu-parteitag-284.html.
[3]https://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/einschaetzungen-zur-social-
media-regelung-in-australien/
