Nach aktueller Rechtslage gibt es in Deutschland vier Geschlechteinträge: männlich, weiblich, divers und kein Eintrag/offen. "Geschlechtseintrag" ist ein juristischer Begriff, der zu unterscheiden ist von Geschlechtsidentität. "Divers" ist kein Geschlecht, wie die aktuelle Formulierung suggeriert, sondern ein Geschlechtseintrag (obgleich es natürlich Menschen gibt, die sich mit diesem Eintrag auch im Sinne der Idenität identifizieren). Der offene Eintrag wird bisher gar nicht beachtet.
Das Problem: Die Zwei-Listen Logik macht es logisch schwer die Einträge offen und divers zu repräsentieren. Hinzukommt, dass geschlechtliche Minoritäten vielfältiger sind, als nur d/offen: Inter*geschlechtliche Menschen können jeden dieser Einträge haben - es gibt inter* Männer und Frauen und es gibt inter* Menschen, die divers führen oder auf einen Eintrag ganz verzichten -; dasselbe gilt für nichtbinäre Personen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich die allermeisten Menschen weiblich oder männlich bzw. als Männer oder Frauen identifizieren.
Ich schlage deswegen vor, von Geschlechtsgruppen hauptsächlich nach Selbstzuordnung statt nach amtlichem Eintrag zu sprechen. Auf diese Weise bleibt das bisherige Verfahren im Wesentlichen bestehen, Vielfalt wird jedoch sowohl in Referenz auf geltendes Recht als auch Selbstbezeichnungen explizit adressiert und sichtbar.
Der Zusatz "u. a." vor intergeschlechtlich und nichtbinär soll Offenheit für sprachliche und rechtliche Weiterentwicklung gewährleisten.
| Antrag: | Statut und Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Mara Klein |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 25.11.2025, 23:11 |

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