| Antrag: | Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Agnieszka Piotrowski |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 19.11.2025, 19:32 |
Ä1 zu A8: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“
Antragstext
Von Zeile 3 bis 5 einfügen:
ausdrücklich als integralen Bestandteil der katholischen Kirche in Deutschland an. Diese umfassen 16,7 % aller Katholiken in Deutschland. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Seelsorge, zur Integration und zur Bewahrung des Glaubens in der Vielfalt der Kulturen.
Von Zeile 15 bis 16 einfügen:
einzubinden. Ihre Vertreter*innen sollen in den synodalen Prozessen und Gremien auf allen Ebenen angemessen beteiligt werden.
Zudem sollten die bereits existierenden Verbände der "Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten" in ihrer Struktur und ihren Prozessen angemessen berücksichtigt und integriert werden. Nur so kann die notwendige interkulturelle Expertise und die seelssorgerische Erfahrung dieser Gruppen in die zentralen Entscheidungsfindungen der AGKOD einfließen.
Von Zeile 22 bis 24:
der „„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten" und zur Repräsentanz des „Bundespastoralrat“ setzt die ZdK Vollversammlung eine AdHoc Arbeitsgruppe ein, deren. Zur Sicherstellung einer umfassenden und faktenbasierten Beratung wird der Gesprächsprozess die Möglichkeit vorsehen, externe Fachexperten als beratende Gäste einzuladen. Deren Expertise soll themenspezifisch hinzugezogen werden, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu maximieren.Die Zusammensetzung der AdHoc Arbeistgruppe ist wie folgt geregelt ist:
Von Zeile 27 bis 28:
eine Vertretungdrei Vertretungen des BPR im ZdK
Die namentliche Besetzung erfolgt durch desden ZdK Hauptausschuss.
Die eingerichtet AdHoc Arbeistgruppe verpflichtet sich bis zur Herbstvollversammlung 2026 ein beschlussfähiges Ergebinsdokument vorzulegen.

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