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            <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Anträge</title>
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                <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Anträge</title>
                <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>IA1NEU: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Initiativantrag_I_vorbehaltlich_der_Annahme_auf_die_TO_durch_die_VV-48306</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 29.11.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<br><br><br><br><span class="underline">Die ZdK Vollversammlung ist sich bewusst, dass Geschäftsordnung und ggf. Statut innerhalb des ZdK im laufenden Prozess angepasst werden müssen. Die Vollversammlung beauftragt das Präsidium dies im Blick zu haben und entsprechende Anpassungen vorzubereiten und einzubringen.</span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach Antragsfrist für die ZdK-Vollversammlung hat der Synodale Ausschuss am 21./22.11.2025 getagt, sodass weniger als eine Woche vor der Vollversammlung ein Beschluss zur Satzung vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Bewertung der ZdK-Mitglieder im Synodalen Ausschuss fiel durchweg positiv aus: Kein Ausschussmitglied stimmte gegen den Entwurf oder enthielt sich der Stimme. Den Fuldaer Kairos möchten die Antragsteller*innen nun nutzen, um mit der positiven Erfahrung für ein positives Votum des ZdK als künftigen Träger der Synodalkonferenz zu werben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zeitnahe Bestätigung durch die organisierten Lai*innen wäre eine klare Botschaft in Richtung der Deutschen Bischofskonferenz (die erst bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2026 den Satzungstext beschließen kann) und in Richtung des Vatikans, wo sehr aufmerksam die deutschen Beratungen und Beschlüsse beobachtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach einem positiven Votum beider Träger kann in Rom die erforderliche „Recognitio“ erbeten werden. Dieses Verfahren könnte erst nach der Frühjahrs-Vollversammlung des ZdK im Mai, d.h. in sieben Monaten, gestartet werden, sollte das ZdK nicht schon bei seiner Herbst-Vollversammlung 2025 zu einem Beschluss kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller*innen empfehlen auch aus inhaltlichen Gründen eine Annahme, weil relevante Fragen im Sinne der vorab kommunizierten ZdK-Positionierungen festgeschrieben worden sind. Dazu zählt beispielsweise die Finanzkompetenz und der Anspruch, künftig gemeinsame Beratungen und Beschlüsse zwischen Lai*innen und Bischöfen zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 11:55:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8NEU: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Anerkennung_und_Staerkung_der_Gemeinden_ande-rer_Muttersprachen_und_Ri-6220</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Anerkennung_und_Staerkung_der_Gemeinden_ande-rer_Muttersprachen_und_Ri-6220</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK erkennt die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ in Deutschland ausdrücklich als integralen Bestandteil der katholischen Kirche in Deutschland an. Diese umfassen 16,7 % aller Katholiken in Deutschland. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Seelsorge, zur Integration und zur Bewahrung des Glaubens in der Vielfalt der Kulturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Klärung des kirchlichen Auftrags:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK mit seinen Diözesanräten und Verbänden setzt sich dafür ein, den spezifischen Auftrag der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; – die religiöse Begleitung, kulturelle Identitätsbildung und Unterstützung von Migrant*innen – im Rahmen der deutschen Pastoral klar zu definieren und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Verortung im kirchlichen Leben</em>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanräte bemühen sich, „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; stärker in die Pastoralpläne, Gremien und Entscheidungsstrukturen vor Ort einzubinden. Ihre Vertreter*innen sollen in den synodalen Prozessen und Gremien auf allen Ebenen angemessen beteiligt werden.<br><br>
Zudem sollten die bereits existierenden Verbände der &quot;Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; in ihrer Struktur und ihren Prozessen angemessen berücksichtigt und integriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich appelliert das ZdK an die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot;, sich aktiv in das Gemeinde- und Verbändeleben aktiv einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Perspektiven für die Zukunft der „Gemeinden anderer Muttersprache und Riten“ im ZdK:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein ZdK interner Gesprächsprozess zur inhaltlichen Verortung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; und zur Repräsentanz des „Bundespastoralrat“ soll durchgeführt werden. Dazu setzt die ZdK Vollversammlung eine AdHoc Arbeitsgruppe ein, die ihre Ergebnisse dem Hauptausschuss und bei der Herbstvollversammlung 2026 vorstellen soll. Zur Sicherstellung einer umfassenden und faktenbasierten Beratung wird der Gesprächsprozess die Möglichkeit vorsehen, externe Fachexperten als beratende Gäste einzuladen. Deren Expertise soll themenspezifisch hinzugezogen werden, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu maximieren.Die Zusammensetzung der AdHoc Arbeistgruppe ist wie folgt geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der DR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der AGKOD</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>drei Vetreter*innen des BPR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die namentliche Besetzung erfolgt durch den ZdK Hauptausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die eingerichtet AdHoc Arbeistgruppe verpflichtet sich bis zur Herbstvollversammlung 2026 ein beschlussfähiges Ergebinsdokument vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; sind Orte lebendigen Glaubens, der kulturellen Vielfalt und der Integration. Angesichts gesellschaftlicher und kirchlicher Veränderungen ist es notwendig, ihren Auftrag und ihre Rolle neu zu reflektieren und abzusichern. Eine Kirche, die Vielfalt lebt, wird ihrem universalen Anspruch gerecht und stärkt das Miteinander aller Gläubigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 10:55:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TOP 6 Statut und GeschäftsordnungNEU: Statut und Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Statut_und_Geschaeftsordnung_-63727</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 29.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Statut_und_Geschaeftsordnung_-63727</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Vollversammlung würdigt die Arbeit der Satzungskommission. Sie beschließt das Statut und die Geschäftsordnung in den vorliegenden Fassungen mit den Änderungen zu folgenden Zeilen:<br><br><strong><span class="underline">Statut:</span></strong><br><br>
1) Zu § 4 Erwerb der Mitgliedschaft<br>
Zeilen 67 und 68: Streichen des Punktes (5) „die weiteren Mitglieder des Präsidiums und die Sprecher*innen der Sachbereiche, soweit sie nicht mehr Mitglied nach §3 (1) bis (4) sind, durch ihre Wahl.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Die Formulierung steht ähnlich im bisherigen Statut. Sie ist missverständlich. Die betroffenen Personen erwerben ihre Mitgliedschaft nicht durch ihre Wahl, sondern durch die Wahl gemäß § 4 (1)-(4). § 3.5 regelt, dass gewählte Präsidiumsmitglieder und Sprecher*innen für die Dauer ihrer Amtszeit Mitglied bleiben.<br><br><strong><span class="underline">Geschäftsordnung:</span></strong><br><br>
1) § 5 Leitung der Vollversammlung<br>
Zeilen 63 und 64: „(2) Der*Die Präsident*in kann die Leitung der Vollversammlung einem Präsidiumsmitglied übertragen. Er*Sie kann die Moderation einem Präsidiumsmitglied oder einer externen Moderation übertragen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Der Punkt muss analog zum Statut geändert werden. Die externe Moderation kann nicht die Leitung der Versammlung übernehmen.<br><br>
2) § 9 Wahl der Mitglieder des Zentralkomitees gem. § 3 (3) ZdK-Statut<br>
Zeile 152: „(4) Die Wahl erfolgt geheim. Sie kann auch digital erfolgen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Auch die Wahlen zum ZdK sollten digital möglich sein.<br><br>
3) § 12 Wahl der Sprecher*innen<br>
Zeile 250: „(3) Die Wahl erfolgt geheim. Sie kann auch digital erfolgen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Wie die Wahlen von Präsidium und Hauptausschuss, sollte auch die Sprecher*innenwahl digital möglich sein </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mit folgenden Änderungen:<br><br>
Geschäftsordnung<br>
§10<br>
(1) </strong><strong>Z. 181-182:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter den 15 von der Vollversammlung zu wählenden Mitgliedern des Hauptausschusses müssen mindestens sieben Personen, die sich als weiblich identifizieren, und mindestens sieben Personen, die sich als männlich identifizieren, gewählt werden. Personen mit den Geschlechtseinträgen <em>divers</em> oder <em>offen</em> sowie u. a. intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen können sich einer dieser beiden Gruppen (&quot;w/d/offen&quot; oder &quot;m/d/offen&quot;) zuordnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) Z. 190-191: </strong>Haben in einem dieser Wahlgänge mehr Kandidat*innen, als zu wählen sind, diese Mehrheit erhalten, so sind bis zum Erreichen der Zahl 15 die Kandidat*innen in der Reihenfolge der Stimmenzahl gewählt, wobei die Bestimmung zu beachten ist, dass unter Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt mindestens sieben Personen, die sich als weiblich identifizieren (+ divers/offen), und sieben Personen, die sich als männlich identifizieren (+ divers/offen), zu wählen sind. In einem dritten Wahlgang sind unter Beachtung der Geschlechter-Quote diejenigen Kandidat*innen gewählt, die bis zum Erreichen der Zahl 15 die meisten Stimmen erhalten haben.<br><br><strong>§11 (5) Z. 220-221: </strong>Unter den vier Vizepräsident*innen müssen zwei Personen sein, die sich als weiblich identifizieren und zwei Personen, die sich als männlich identifizieren. Personen mit den Geschlechtseinträgen <em>divers</em> oder <em>offen</em> sowie u.a. intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen können sich einer dieser beiden Gruppen (&quot;w/d/offen&quot; oder &quot;m/d/offen&quot;) zuordnen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 10:41:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9NEU: Antrag zur Sicherung der Finanzierung der KfZG über das Jahr 2026 hinaus</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Antrag_zur_Sicherung_der_Finanzierung_der_KfZG_ueber_das_Jahr_2026_hina-206</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Antrag_zur_Sicherung_der_Finanzierung_der_KfZG_ueber_das_Jahr_2026_hina-206</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des ZdK beauftragt das Präsidium, sich beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) dafür einzusetzen, dass die institutionelle finanzielle Förderung der Kommission für Zeitgeschichte e. V. (KfZG) über das Jahr 2026 hinaus aufrechterhalten wird.<br>
Um das Anliegen der wissenschaftlichen historischen Forschungsvernetzung im katholischen Bereich weiter verfolgen zu können, bedarf es dazu in jedem Fall hinreichender Personalmittel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium wird gebeten, dem ZdK bis zur nächsten Vollversammlung einen Zwischenbericht über seine Gesprächsaktivitäten und die erreichten Fortschritte vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kommission für Zeitgeschichte (KfZG) mit Sitz in Bonn ist seit über sechs Jahrzehnten eine zentrale außeruniversitäre Forschungseinrichtung für die Geschichte des deutschen Katholizismus im 19. und 20. Jahrhundert – sie bündelt Forschung, Publikationen und Dokumentation im Dienst kirchlicher und gesellschaftlicher Aufarbeitung. Sie sichert das historische Gedächtnis der global einzigartigen Geschichte des deutschen Katholizismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie trägt zur historisch validen Selbstvergewisserung des bundesdeutschen Katholizismus bei und gewährleistet damit ein zentrales Element seiner Zukunftsfähigkeit. Nur wer die Vergangenheit kennt und um Erfolge und Fehlentwicklungen weiß, kann kluge Zukunftsperspektiven entwickeln. Damit ist die KfZG zentral als a) historisches Gedächtnis des spezifisch deutschen Katholizismus und seiner Institutionen in Deutschland, b) der Aufarbeitung von Macht und Machtmissbrauch und c) als historische Ressource zur Gestaltung des synodalen Wegs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ihr wissenschaftliches Potential, ihr internationales Renommee und ihre gesellschaftliche Breitenwirkung ergibt sich aus der Kooperation anerkannter Historiker:innen verschiedener deutscher Universitäten mit Kirchenhistoriker:innen aus unterschiedlichen theologischen Fakultäten. Dieses Netzwerk ist zentral für die hohen Qualitätsstandards der gemeinsamen Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell ist die KfZG in ihrer Existenz gefährdet: Die finanzielle Förderung der Einrichtung durch die Diözesen soll nach dem Jahr 2026 eingestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Einstellung der Förderung würde ein fatales Signal der Geschichtsvergessenheit senden – nicht nur für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung, sondern auch für die gesellschaftliche Rolle der katholischen Kirche in der historischen Erinnerung und öffentlichen Debatte. Gerade in Zeiten, in denen&quot; fake news“ oder Unterstellungen auch die innerkirchliche Gesprächskultur kontaminieren, ist es zentral, über eine Institution zu verfügen, die wissenschaftlich abgesicherte Auskunft über die Vergangenheit des deutschen Katholizismus erteilen kann. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung des katholischen Missbrauchs droht durch eine Einstellung der Finanzierung massiv beeinträchtigt zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor diesem Hintergrund sieht die Vollversammlung des ZdK es als Aufgabe kirchlicher Verantwortung an, aktiv einzutreten für die Förderung und Erhaltung einer solch international renommierten Institution, die im Sinne von Transparenz, Erinnerungskultur und kirchlicher Forschung wirkt. Die Kontaktaufnahme mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist hierbei geboten, da hier die Entscheidungen über die Fortsetzung oder Einstellung der Finanzierung erfolgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 18:57:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_uebergreifender_kirchlicher_Aufgaben_in_Deutschland_durch_Erhoe-38797</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_uebergreifender_kirchlicher_Aufgaben_in_Deutschland_durch_Erhoe-38797</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ZdK-Vollversammlung erneuert ihre Forderung zur Erhöhung des an den VDD abgeführten Kirchensteueranteils der Diözesen auf drei Prozent, die sie mit der Erklärung „<a href="https://www.zdk.de/positionen/2017/staerkung-ueberdioezesaner-aufgaben-der-katholischen-kirche-in-deutschland-finanzierung-langfristig-absichern-transparenz-schaffen-beteiligung-ermoeglichen">Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland</a>“ im November 2017 zum Ausdruck gebracht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK spricht sich für einen interdiözesanen Finanzausgleich aus. Einzelheiten dazu sollten im Rahmen der Synodalkonferenz ausgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK verpflichtet sich selbst, seine Organe und seine Delegierten in den Synodalen Strukturen, den Kommissionen der DBK, den VDD-Gremien, den Kirchensteuerräten sowie in den Diözesanvermögensverwaltungsräten, zum persönlichen Einsatz für eine erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisungen an den VDD.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Ergebnis muss spätestens 2030 das Ziel von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt stehen. Dafür ist erforderlich, dass die deutschen (Erz-)Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Als Zwischenziel wird eine Erhöhung auf 2,2 Prozent (rund 0,5 Prozentpunkte mehr als 2024) bis 2028 gefordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Mitglieder, die in den genannten Organen und Gremien mitwirken, tragen zu den Bemühungen bei. Das Präsidium wird aufgefordert, der ZdK-Vollversammlung 2026 eine Übersicht entsprechender Anstrengungen mit konkreten Ergebnissen vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In seinem Beschluss über die „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland“ hatte das ZdK am 25. November 2017 auf die innerkirchliche Solidarität über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hingewiesen und eine neue Verständigung über das für die katholische Kirche in Deutschland notwendige gemeinsame Handeln, das auch das Apostolat der Laien umfasst, gefordert. Zugleich hat das ZdK seine Sorge über die Absenkung des Anteils des VDD am katholischen Kirchensteueraufkommen im gesamten Bundesgebiet 2004 bis 2016 von 4,05% auf damals 2% ausgedrückt. Der Anteil sank von 3,73 % in 2004 auf 1,96 % in 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Perspektivisch werden die Kirchensteuermittel knapper. Dies führt zu intensiven Fragen rund um zukünftige Aufgaben und Schwerpunkten der katholischen Kirche in Deutschland. Der Beschluss der ZdK-Vollversammlung vom 25. November 2017 zielt auf eine Erhöhung des VDD-Anteils an den Kirchensteuermitteln auf 3%. Derzeit liegen wir jedoch noch unter der Marke von 2016, nämlich für 2024 bei 1,76%. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit, katholische Initiativen, aber auch Organisationen so zu unterstützen, wie es angesichts der Lage der Kirche in Deutschland erforderlich wäre.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 18:18:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6NEU: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zukunft_hat_eine_integrative_Gesellschaft_-43826</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zukunft_hat_eine_integrative_Gesellschaft_-43826</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer von Migration geprägten Welt ist Integration eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte gelingt. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das ZdK setzt auf Einheit in Vielfalt. Menschen dürfen und sollen ihre Fähigkeiten, Talente und Ideen in die hiesigen Lebensverhältnisse einbringen und diese mitgestalten können. Integration betrifft alle - ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Insofern ist sie keine einseitige Bringschuld zugezogener Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Interesse am Menschen mit seiner Würde, seinen Kompetenzen, seiner Geschichte und seinen Wünschen leitet das ZdK aus dem christlichen Menschenbild ab. Unvereinbar damit sieht es alle Versuche, definierte Personengruppen verantwortlich zu machen für Missstände, die politisch und ökonomisch unzureichend bearbeitet wurden und werden. Solche Schuldzuweisungen führen zu Simplifizierungen, verschärfen Konflikte, führen zu einer gesellschaftlichen Entfremdung und stärken Populismus und Extremismus. Das Spielen mit Ängsten schürt gesellschaftliche Spaltungen, Misstrauen wächst und die Dialogfähigkeit sinkt. Dies kann in einer Desintegration resultieren. Das ZdK widerspricht diesen Narrativen der Angst sowie allen Strategien der Ausgrenzung. Stigmatisierung und Abwehr belasten das gesellschaftliche Klima; Chancen und Möglichkeiten stiften Zusammenhalt. Es bedarf einer Politik, die Menschenrechte nicht zur Disposition stellt, sondern eine faktenbasierte Debatte anstößt, die Herausforderungen realistisch beschreibt und zu den besten Lösungen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es geht um Integration in der Gesellschaft. Es geht um Menschen, die zum Teil vor Jahren oder Jahrzehnten eingewandert sind. Manche von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, manche nicht. Die Achtsamkeit für die Bedürfnisse der Einzelnen und eine Kultur der Teilhabe an Rechten und Pflichten fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete Migrationsberatung und ohne ausreichende Integrations- und Sprachkurse stoßen gerade neu Eingewanderte auf Barrieren. Die Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen, denn hier sind fehlende Unterbringungsmöglichkeiten, fehlende Kita- oder Schulplätze oder Engpässe bei der Daseinsvorsorge spürbar. Es braucht eine föderale Lastenteilung, die es den Kommunen ermöglicht, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende, innovative und passgenaue Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Lokale Perspektiven und Bedarfe sind auf Bundesebene kontinuierlich zu berücksichtigen. Für ein gutes Miteinander braucht es klugen, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau, qualitative Kindertagesstätten und moderne Bildungseinrichtungen. Umfangreiche Investitionen, um an diesen Stellschrauben zu drehen, zahlen sich aus, wenn Bund, Länder und Kommunen ein Finanzierungsmodell schaffen, das langfristig trägt, Zusammenhalt stiftet und Zukunftsfähigkeit erzeugt. Im Folgenden benennt das ZdK sieben zentrale Handlungsfelder, nimmt Bestandsaufnahmen vor und formuliert Handlungsbedarfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Sprache</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zu gelingender Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation, sondern auch kulturelle Teilhabe, berufliche Chancen und soziale Zugehörigkeit. Gleichzeitig bedeuten eingeschränkte Deutschkenntnisse nicht zwingend ein Scheitern der Integration.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Sprachförderung stellen Finanzierungsengpässe und fehlendes Lehrpersonal die zentrale Herausforderung dar. Kursgebühren sind für viele eine hohe Hürde. Bildungsträger*innen können als Anbieter*innen von Sprachkursen die hohe Nachfrage vielerorts nicht bedienen. Die Grundlage für Integration durch Sprache ist zwar gelegt, benötigt allerdings nachhaltige Finanzierung und zielgruppenspezifische Ansätze. Im Bereich der Arbeitsmigration aus dem EU-Ausland sehen wir in der Praxis kaum ausreichend flexible und flächendeckend abgesicherte Angebote zum Erwerb von Sprachkenntnissen. Vollzeitarbeit und insb. prekäre Beschäftigungsverhältnisse erschweren oder verunmöglichen Bemühungen die deutsche Sprache gut zu erlernen.<a href="#_ftn1">[1]</a> Zugleich sehen wir in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes einen immer größer werdenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Dass Zugewanderte zumindest grundlegende Deutschkenntnisse erlangen, gewinnt dadurch als zentraler Faktor der Arbeitsmarktintegration weiter an Bedeutung, um diesem Mangel entgegenzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eingewanderte Menschen verfügen über Sprachkenntnisse. Allen Sprachen kommt ein Wert zu. Sie müssen gleichermaßen geschätzt werden. Kinder dürfen aufgrund ihrer nichtdeutschen Mutter- und Vatersprachen keine Diskriminierung erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss vom Staat und der Wirtschaft noch stärker ermöglicht werden. Die Sprachkurse sind kostenlos und (auch im ländlichen Raum) flächendeckend anzubieten und durch Flexibilität möglichst passgenau auf die Bedürfnisse z. B. von Eltern und Berufsgruppen sowie auf Rahmenbedingungen wie Schichtarbeit zuzuschneiden. Die sprachliche Bildung muss allen Migrant*innen offenstehen - unabhängig von Geschlecht, familiärer Situation, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bildung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungschancen sind in Deutschland ungleich verteilt und hängen stark vom sozialen Status ab. Eingewanderte Kinder stehen vor besonderen Hürden: Sie müssen Deutsch als Bildungssprache erlernen und werden deswegen oft nicht in die Regelklassen integriert. Kinder, die im Asylverfahren oder mit Duldung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, haben keinen oder einen erschwerten Zugang zu frühkindlicher und zu schulischer Bildung. Ausländische Eltern mit dem “falschen” Status (z.B. Asylsuchende, die meisten Geduldeten, Bildungsmigrant*innen oder arbeitssuchende EU-Bürger*innen) erhalten kein Kindergeld und keine Förderung nach BAföG. Wie auch in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund sind sie mit einer Bildungslandschaft konfrontiert, die der größer gewordenen Vielfalt der Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz vielfältiger Weiterbildungsangebote gibt es noch keine gesamtgesellschaftliche Weiterbildungskultur. Hier bleiben Möglichkeiten ungenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Gute Bildung für alle eröffnet Chancen und berücksichtigt unterschiedliche Ausgangssituationen und Bedarfe. Das erfordert Flexibilität und eine Anpassung der Curricula. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein diskriminierungsfreies Lernumfeld. Strukturen der formalen und non-formalen Bildung müssen ausgebaut werden. Fördermaßnahmen wie das BAföG müssen nach Bedarf und nicht nach ausländerrechtlichem Status gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Dann entwickeln und nutzen Menschen ihre Potenziale und erleben Selbstwirksamkeit. (Weiter-)Bildung muss deshalb für alle zugänglich und attraktiv gestaltet werden. Wesentliche Instrumente sind neben einem verbindlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung auch eine Bildungsteilzeit mit Lohnfortzahlung und ein Qualifizierungsgeld. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Lernen als gemeinsame und langfristige Aufgabe versteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Arbeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erwerbstätigenquoten von eingewanderten Menschen unterscheiden sich je nach Herkunft, Aufenthaltsdauer und rechtlichem Status mehr oder weniger stark vom Bevölkerungsdurchschnitt. Eingewanderte sind überdurchschnittlich oft in weniger gut bezahlten Tätigkeiten zu finden. Dies gilt in Teilen auch für ihre direkten Nachfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob Pflege, Handwerk, Gastronomie, Logistik, Bildung, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung: Gelingt es nicht, das vorhandene Potential zu nutzen, werden sich Probleme in vielen Sektoren massiv verschärfen. Auch Einwanderung kann ein Teil der Lösung sein. Das Ausländerrecht wurde deshalb – insbesondere für Fachkräfte – in den letzten Jahren mehrfach liberalisiert. Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen und Personen, deren Aufenthalt nur geduldet wird, wurden reduziert, aber nicht vollständig beseitigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotzdem erschweren langwierige Visa-Verfahren für Nicht-EU-Bürger*innen die Einwanderung und senken im globalen Ringen um Fachkräfte die Attraktivität Deutschlands. Komplizierte Anerkennungsprozesse erschweren die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften und zugleich die Integration in den Arbeitsmarkt bei Personen, die nicht wegen der Arbeit kommen<strong>,</strong> wie z.B. nachziehende Ehegatt*innen oder Schutzsuchende. Hier fehlt es zum Teil an ausreichenden und übersichtlichen Beratungsmöglichkeiten für die Migrant*innen, aber auch für Arbeitgeber*innen. Gerade kleinere Firmen sind hier mit der Begleitung überfordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Maßnahmen zur (Re)Integration in den Arbeitsmarkt und zur beruflichen Qualifizierung müssen migrationsspezifische Bedarfe berücksichtigen und in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Für Geflüchtete sind Zugänge zum Arbeitsmarkt auszuweiten, rechtliche Hürden müssen weiter abgebaut werden. Insbesondere für junge Menschen selbst ist der Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten entscheidend, da er ihre Eigenständigkeit und Zukunftsperspektiven maßgeblich bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten muss pragmatisch und wertschätzend sein. Die Anerkennung von Abschlüssen ist für eine ausbildungsadäquate berufliche Integration und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte von Bedeutung. Zielführend ist es, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und sie transparenter und praxisnäher zu machen, um vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen. Arbeitgeber*innen gilt es hierbei stärker einzubinden, um staatliche Stellen zu entlasten und die Verantwortung der Unternehmen zu stärken. Bereits bestehende Möglichkeiten<strong>,</strong> ganz auf das Anerkennungsverfahren zu verzichten<strong>,</strong> wie z.B. bei Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnologie<strong>,</strong> gilt es so weit wie möglich auf andere Berufsgruppen auszuweiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Sozialer Status</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Die Inklusion verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen profitiert. Aber bei den meisten Faktoren, die den sozialen Status bestimmen, wie Einkommen, Vermögen<strong>,</strong> Wohnungsgröße, Gesundheit oder Lebensdauer<strong>,</strong> liegen Eingewanderte und ihre Nachkommen immer noch unter dem Durchschnitt. Nicht selten geraten Eingewanderte in Deutschland durch prekäre Beschäftigung „unter die Räder“ und werden ausgebeutet. In vielen Branchen gibt es eine Mehrklassen-Gesellschaft;<a href="#_ftn2">[2]</a> Migrant*innen bilden die unterste Klasse, was Entlohnung, Absicherung und Ansehen betrifft. In bestimmten Branchen wie der Fleischindustrie, den Paketdiensten, auf dem Bau und in der Gebäudereinigung sehen wir außerdem ausgeprägte und großflächige Formen von Menschenhandel, darunter auch Frauenhandel und Zwangsprostitution. Wir sehen Ausbeutung und moderne Sklaverei. Das geschieht unterhalb des &quot;Radars&quot; der Rechtsstaatlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch unter verschiedenen Migrantengruppen ist Ausgrenzung und Diskriminierung deutlich erkennbar, welche ebenso durch multiple Krisen verstärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine Vitalfunktion menschlicher Gesellschaft. Aus dem christlichen Menschenbild resultiert die Anerkennung einer globalen Geschwisterlichkeit und die Teilhabe aller am Gemeinwesen, unabhängig von ihrer ethnischen, geschlechtlichen, religiösen und kulturellen Identität. Weit verbreitete Diskriminierung und Ausgrenzung kann und muss überwunden werden durch eine Kultur der Hochachtung und Integration im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Strukturen, die einen niedrigen sozialen Status verfestigen, müssen abgebaut werden. Fördermaßnahmen müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen Eingewanderte nicht ausgrenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mafiöse Strukturen von Menschenhandel und Ausbeutung gilt es aufzudecken und zu zerschlagen. Die Betroffenen brauchen Beratung, Unterstützung und Auswege aus ihrer Zwangslage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wohnen und Gesundheit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gelingende Integration und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits von räumlicher Segregation und geschützt vor Mietwucher und Vermieterwillkür, sind Voraussetzung für das Ankommen und die Beheimatung in unserer Gesellschaft. Arbeitsmigrant*innen befinden sich nicht selten in einer Mehrfachabhängigkeit, wenn Arbeitgeber*innen gleichzeitig auch Vermieter*innen Unterkunft sind. Der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft bundesweit in dramatischem Ausmaß. Wenn Geflüchtete jahrelang in Sammelunterkünften verharren müssen, hemmt dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschenunwürdige Wohnverhältnisse können krank machen. Außerdem fehlen je nach Status Zugänge zu umfassender gesundheitlicher Versorgung. Es kommt immer wieder zu ungleicher Behandlung. Besonders Kinder und Jugendliche sind in solchen prekären Wohnsituationen in ihrer Entwicklung gefährdet und erleben häufig Belastungen, die langfristige Folgen haben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Existierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind nicht durch Migration verursacht; Migration macht sie als strukturelle Defizite deutlicher sichtbar. Der Markt löst die Wohnungskrise nicht. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und insbesondere mehr Sozialwohnungen. Wir werben dafür, dabei nicht auf ungezügelte Versiegelung zu setzen, sondern auf innovative Steuerung, maßvolle Verdichtung und eine kluge Umnutzung des Bestands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Maßnahmen gegen Mietwucher und die Vermietung von Schrottimmobilien dürfen sich nicht gegen die Opfer dieser Ausbeutung richten. Damit sie sich aus prekären Arbeits- und Wohnsituationen lösen können, benötigen sie entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote und die Jobcenter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Menschen in Deutschland müssen diskriminierungsfreien Zugang zu umfassender gesundheitlicher Versorgung erhalten. Dies ist unverzichtbar und menschenwürdig und gilt unabhängig vom Status und auch für Menschen in der Wohnungslosigkeit. Insbesondere Geflüchtete haben häufig einen höheren Bedarf an psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten, der vielerorts auf ein lückenhaftes Angebot trifft. Statt Kürzungen braucht es hier eine ausreichende, dauerhafte und flächendeckende Finanzierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Familie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Der Schutz der Familie in all ihren vielfältigen Formen zählt zu den elementaren Grund- und Menschenrechten sowie zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Er gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild und ist verfassungsrechtlich verankert. Familien stellen auch für Migrant*innen ein äußerst wichtiges soziales Netzwerk dar. Sie bieten emotionale Unterstützung, praktische Hilfe bei der Orientierung im neuen Land und fungieren als Vermittler*innen zwischen der alten und der neuen Heimat. Kinder aus migrantischen Familien übernehmen teils eine Brückenfunktion, da sie aufgrund des Schulbesuchs oft zügiger Kontakte knüpfen und die deutsche Sprache erlernen. Der Bundestag hat im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und können ihre Angehörigen nicht zu sich holen. Besonders betroffen sind dabei Frauen, queere Personen und Alleinerziehende, die ohne familiäre Unterstützung stärker vulnerabel sind und einem erhöhten Risiko von Überlastung und Unsicherheit ausgesetzt werden. Die erzwungene Familientrennung führt zu erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland lebenden Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der Betroffenen und erschwert Integration. Kinder und Jugendliche leiden hierbei in besonderem Maße unter Angst, Unsicherheit und der Gefahr der Parentifizierung, da sie häufig Verantwortung übernehmen und bürokratische Aufgaben für ihre Familien tragen müssen. Die Wahrung des Kindeswohls gemäß der UN-Kinderrechtskonvention macht es notwendig, diese Belastungen sichtbar zu machen und zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Praktische Hürden in der Umsetzung des Familiennachzugs, insbesondere die langen Bearbeitungszeiten, müssen beseitigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte torpediert das Ziel, legale Zuwanderung zu stärken und Integration zu fördern. Wegen der Belastung für die Psyche der Betroffenen und wegen der Schädigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der Familiennachzug wieder ermöglicht werden. Alle Maßnahmen zum Familiennachzug müssen kinderrechtliche und geschlechtergerechte Standards berücksichtigen und sicherstellen, dass vulnerable Gruppen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche – nicht durch Verfahrensverzögerungen oder Aussetzungen besonders belastet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Politische Teilhabe</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Volle politische Teilhabe ist hierzulande an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch besteht weiterhin eine große numerische Lücke zwischen der Bevölkerung im Wahlalter und der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen – ein Grundpfeiler von Demokratien. Die schwarz-rote Bundesregierung macht Fortschritte rückgängig: Die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ sorgt dafür, dass für engagierte und besonders gut integrierte Personen volle politische Teilhabe erst später zugänglich wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbstkritisch stellen wir fest, dass es in kirchlichen Gremien in Deutschland an Diversität mangelt. Diesen Rückstand gilt es aufzulösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einbürgerung ermöglicht Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten. Menschen sind vielfältig – Beheimatung kann schnell gelingen, lange dauern oder scheitern. Die aktuelle Gesetzeslage, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung vorsieht, erscheint für den Regelfall angemessen. Damit die gesetzlich vorgesehen Fristen auch praktisch wirksam werden, ist wichtig, dass die zuständigen Behörden die Anträge schneller bearbeiten (können). Wir werben dafür, Einbürgerung nach fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die mit der Reform 2024 eingeführte Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung lehnen wir ab. U. a. für viele Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke sowie wirtschaftlich noch nicht selbständige Jugendliche bedeutet die aktuelle Regelung unnötige Härten und einen erschwerten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die generationenübergreifende Weitergabe dieses rechtlichen Schwebezustands und der damit einhergehenden faktischen Staatenlosigkeit auch von in Deutschland geborenen Kindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer*innen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen. Mitbestimmung gelingt auch durch verbandliche Strukturen. Deshalb gilt es, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zwecks Interessenvertretung zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Beispiel: Wer in der Fleischindustrie sechs Tage in der Woche und elf Stunden am Tag arbeitet, lernt danach kein Deutsch mehr, schon lange nicht bei Wechselschichten und kostenpflichtigen Sprachkursen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Beispiel: z.B. in der häuslichen Pflege („24-Stunden-Pflege“) in Form von Ungleichheit in Bezahlung, Ansehen und rechtlicher Absicherung durch Entsendungs-, (Schein-)selbständigen- und Schwarzabreitmodellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Text wurde im ad hoc-Arbeitskreis Integration, der sich im Mai 2025 konstituierte, im Rahmen von fünf digitalen Sitzungen erarbeitet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 17:26:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5NEU: Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel  Indien</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Religionsfreiheit_weltweit_schuetzen_-_Beispiel__Indien-52792</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Religionsfreiheit_weltweit_schuetzen_-_Beispiel__Indien-52792</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen, sowie im Kontext der Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen, des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien und im Rahmen der Vereinten Nationen –</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht weltweit, aber auch gegenüber der indischen Regierung, konsequent einzufordern und sie als festen Bestandteil einer wertegeleiteten Außenpolitik zu verankern; dabei ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit an menschenrechtliche Standards, insbesondere an die Achtung der Religionsfreiheit, gekoppelt bleibt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in seiner Arbeit zu stärken und dessen Integration in das Auswärtige Amt zu nutzen, um die internationale Religionspolitik kohärenter, sichtbarer und wirksamer zu gestalten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Situation religiöser, kastenspezifischer, indigener und anderer gesellschaftlicher Minderheiten in Indien, insbesondere von Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslimen,Dalits, Adivasi sowie weiterer marginalisierten Gruppen, klar zu benennen und sich für ein Ende von Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung einzusetzen. Dabei ist insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu staatlichen Leistungen und zu wirksamen Rechtsbehelfen sicherzustellen, mit besonderem Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. gegenüber der indischen Regierung auf die Aufhebung bzw. Überprüfung der Anti-Konversionsgesetze hinzuwirken und für den Schutz religiöser Versammlungen, Gotteshäuser und Gemeinschaften einzutreten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Zivilgesellschaft in Indien - einschließlich interreligiöser Initiativen, menschenrechtlich engagierter Organisationen sowie Bewegungen marginalisierter Gruppen gezielt zu unterstützen, die sich für Toleranz, Dialog, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Wahrung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume einsetzen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. gegenüber der indischen Regierung die restriktive Visavergabe für religiös gebundene Organisationen („Faith-Based Organisations“) und weitere administrative Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen anzusprechen und sich für eine transparente und erleichterte Visaerteilung, besonders für Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und des interreligiösen Dialogs, einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht weltweit zunehmend unter Druck.<a href="#_ftn1">[1]</a><a href="#_ftn2">[2]</a> Nach Angaben internationaler Beobachter*innen erleben knapp zwei Drittel der Weltbevölkerung Einschränkungen ihres Rechts, ihren Glauben frei zu leben oder zu wechseln.<a href="#_ftn3">[3]</a> Die Gründe reichen von staatlicher Kontrolle religiöser Aktivitäten über gesellschaftliche Intoleranz und Diskriminierung bis hin zu offener Verfolgung. Frauen und Mädchen sind von Einschränkungen der Religionsfreiheit in besonderer Weise betroffen. In vielen Ländern kommt es zu Zwangsverheiratungen und Zwangskonversionen, vor allem gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten.<a href="#_ftn4">[4]</a> Diese Praxis verletzt nicht nur die Glaubensfreiheit, sondern auch die körperliche Selbstbestimmung und Menschenwürde der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese weltweiten Entwicklungen zeigen, dass Religionsfreiheit kein Selbstläufer ist. Sie ist zwar ein grundlegendes Menschenrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, doch sie bedarf aktiver Förderung, internationaler Aufmerksamkeit und politischer Konsequenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deutschland bekennt sich in seiner Außenpolitik zu einem werte- und interessengeleiteten Ansatz. Dazu gehört, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als zentrales Element der Menschenrechte in bilateralen und multilateralen Beziehungen konsequent zu thematisieren. Der Wechsel des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das Auswärtige Amt bietet dabei die Chance, das Thema stärker in außenpolitische Entscheidungsprozesse einzubetten und kohärenter zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen bei der Wahrung der Religionsfreiheit ist Indien. Das Land ist ein strategisch wichtiger Partner Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Diversifizierung, Klimaschutz und geopolitische Stabilität in Asien. Diese Partnerschaft darf jedoch nicht auf Kosten zentraler Werte und Grundrechte gehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vergangenen Jahren ist in Indien eine zunehmende Einschränkung der Religionsfreiheit zu beobachten. Berichte über hindu-nationalistische Mobilisierung, religiös motivierte Gewalt und staatliche Diskriminierung religiöser Minderheiten häufen sich. Betroffen sind vor allem Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslime sowie andere religiöse Gruppen und die Gruppe der Dalits.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Angriffe auf Kirchen, Übergriffe auf Gläubige, willkürliche Verhaftungen von Geistlichen sowie Anti-Konversionsgesetze in mehreren Bundesstaaten schränken das Recht auf freie Religionsausübung erheblich ein.<a href="#_ftn5">[5]</a> Diese Gesetze kriminalisieren teilweise bereits das öffentliche Bekenntnis zum Glauben oder die Unterstützung religiöser Aktivitäten. Zunehmend werden auch humanitäre Organisationen, besonders sogenannte „Faith-Based Organisations“, durch erschwerte Visa-Bestimmungen in ihrer Arbeit behindert. Dadurch wird nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit, sondern auch das Engagement für soziale Gerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig beobachten unabhängige Medien, NGOs und Menschenrechtsinstitutionen, dass staatliche Stellen religiös motivierte Übergriffe teilweise dulden oder unzureichend verfolgen. Diese Vorfälle führen zu einer Polarisierung und Spaltung innerhalb der indischen Bevölkerung. Im Juli hat die Verhaftung von zwei Ordensfrauen auch politisch Wellen geschlagen. Oppositionspolitiker warfen der Regierungspartei BJP und der RSS-Bewegung<a href="#_ftn6">[6]</a> systematische Minderheitenverfolgung vor.<a href="#_ftn7">[7]</a> Diese Entwicklungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stehen im Widerspruch zu den demokratischen und pluralistischen Prinzipien sowie der Verfassung, auf die sich Indien selbst beruft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zivilgesellschaftliche Akteure in Indien, die sich für Religionsfreiheit, interreligiösen Dialog und Menschenrechte einsetzen, benötigen internationale Unterstützung. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Indien sollte sich daher klar an menschenrechtlichen Mindeststandards orientieren, insbesondere an der Achtung der Religionsfreiheit und der Förderung von Toleranz und Pluralität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als ZdK bekennen wir uns zu einer Solidarität mit allen Menschen, die wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung unterdrückt oder verfolgt werden. Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles Menschenrecht, sondern auch eine Voraussetzung für Frieden, Pluralität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie zu schützen, ist eine Aufgabe, die uns als Kirche, Zivilgesellschaft und Staat gleichermaßen betrifft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Siehe missios „Länderberichte Religionsfreiheit“ und Karte zur Religionsfreiheit: <a href="https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/">https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><a href="https://www.pewresearch.org/religion/2024/12/18/government-restrictions-on-religion-stayed-at-peak-levels-globally-in-2022/">Government Restrictions on Religion Stayed at Peak Global Level in 2022 | Pew Research Center</a> (8.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten">https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten</a> (22.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Die Publikation “FORB for everyone – Women in focus” gibt eine Einführung dazu, wie Frauen anders als Männer betroffen sind, wenn die Religions- und Glaubensfreiheit verletzt wird. (<a href="https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb">https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Das Gesetz zur Religionsfreiheit (auch bekannt als „Anti-Konversionsgesetze“) wird in zehn der 28 Bundesstaaten Indiens durchgesetzt und verbietet Zwangskonvertierungen. Diese Gesetze wurden von den Behörden dazu genutzt, religiöse Minderheiten, insbesondere Christen aus Dalit- und Adivasi-Gemeinschaften, zu schikanieren, und haben zu einer Zunahme von Selbstjustiz geführt. Quelle: <a href="https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/">https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/</a> (08.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref6">[6]</a>Der RSS (Rashtriya Swayamsevak Sangh) ist eine radikalhinduistische Organisation in Indien, die 1925 gegründet wurde. Kritiker werfen dem RSS vor, eine exklusive Form des Nationalismus zu propagieren, die die Rechte von Minderheiten gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref7">[7]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen">https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen</a> (08.10.2025)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 17:05:40 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221</link>
                        <author>Dr. Karlies Abmeier, Volker Andres, Dr. Thomas Arnold, Martin Buhl, Stephan Buttgereit, Dr. Stefan Eschbach, Dr. Maria Flachsbarth, Marc Frings, Christian Gärtner, Andrea Heim, Mara Klein, Gabriele Klingberg, Wolfgang Klose, Dr. Matthias Leineweber, Dorothee Klüppel, Marcus C. Leitschuh, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Birgit Mock, Johannes Norpoth, Katharina Norpoth, Prof. Dr. Claudia Nothelle, Schwester Philippa Rath OSB, Dr. Ansgar Rieks, Prof. Dr. Dorothea Sattler, Dr. Irme Stetter-Karp, Prof Dr. Thomas Söding, Ulrich Vollmer, Dr. Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach Antragsfrist für die ZdK-Vollversammlung hat der Synodale Ausschuss am 21./22.11.2025 getagt, sodass weniger als eine Woche vor der Vollversammlung ein Beschluss zur Satzung vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Bewertung der ZdK-Mitglieder im Synodalen Ausschuss fiel durchweg positiv aus: Kein Ausschussmitglied stimmte gegen den Entwurf oder enthielt sich der Stimme. Den Fuldaer Kairos möchten die Antragsteller*innen nun nutzen, um mit der positiven Erfahrung für ein positives Votum des ZdK als künftigen Träger der Synodalkonferenz zu werben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zeitnahe Bestätigung durch die organisierten Lai*innen wäre eine klare Botschaft in Richtung der Deutschen Bischofskonferenz (die erst bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2026 den Satzungstext beschließen kann) und in Richtung des Vatikans, wo sehr aufmerksam die deutschen Beratungen und Beschlüsse beobachtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach einem positiven Votum beider Träger kann in Rom die erforderliche „Recognitio“ erbeten werden. Dieses Verfahren könnte erst nach der Frühjahrs-Vollversammlung des ZdK im Mai, d.h. in sieben Monaten, gestartet werden, sollte das ZdK nicht schon bei seiner Herbst-Vollversammlung 2025 zu einem Beschluss kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller*innen empfehlen auch aus inhaltlichen Gründen eine Annahme, weil relevante Fragen im Sinne der vorab kommunizierten ZdK-Positionierungen festgeschrieben worden sind. Dazu zählt beispielsweise die Finanzkompetenz und der Anspruch, künftig gemeinsame Beratungen und Beschlüsse zwischen Lai*innen und Bischöfen zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 24 Nov 2025 12:26:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TOP 6 Statut und Geschäftsordnung: Statut und Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/220</link>
                        <author>Präsidium</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/220</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Vollversammlung würdigt die Arbeit der Satzungskommission. Sie beschließt das Statut und die Geschäftsordnung in den vorliegenden Fassungen. </strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:45:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Antrag zur Sicherung der Finanzierung der KfZG über das Jahr 2026 hinaus</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/219</link>
                        <author>Prof. Dr. Birgit Aschmann, Katharina Norpoth</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/219</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des ZdK beauftragt das Präsidium, sich beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) dafür einzusetzen, dass die institutionelle finanzielle Förderung der Kommission für Zeitgeschichte e. V. (KfZG) über das Jahr 2026 hinaus aufrechterhalten und gesichert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium wird gebeten, dem ZdK bis zur nächsten Vollversammlung einen Zwischenbericht über seine Gesprächsaktivitäten und die erreichten Fortschritte vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kommission für Zeitgeschichte (KfZG) mit Sitz in Bonn ist seit über sechs Jahrzehnten eine zentrale außeruniversitäre Forschungseinrichtung für die Geschichte des deutschen Katholizismus im 19. und 20. Jahrhundert – sie bündelt Forschung, Publikationen und Dokumentation im Dienst kirchlicher und gesellschaftlicher Aufarbeitung. Sie sichert das historische Gedächtnis der global einzigartigen Geschichte des deutschen Katholizismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie trägt zur historisch validen Selbstvergewisserung des bundesdeutschen Katholizismus bei und gewährleistet damit ein zentrales Element seiner Zukunftsfähigkeit. Nur wer die Vergangenheit kennt und um Erfolge und Fehlentwicklungen weiß, kann kluge Zukunftsperspektiven entwickeln. Damit ist die KfZG zentral als a) historisches Gedächtnis des spezifisch deutschen Katholizismus und seiner Institutionen in Deutschland, b) der Aufarbeitung von Macht und Machtmissbrauch und c) als historische Ressource zur Gestaltung des synodalen Wegs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ihr wissenschaftliches Potential, ihr internationales Renommee und ihre gesellschaftliche Breitenwirkung ergibt sich aus der Kooperation anerkannter Historiker:innen verschiedener deutscher Universitäten mit Kirchenhistoriker:innen aus unterschiedlichen theologischen Fakultäten. Dieses Netzwerk ist zentral für die hohen Qualitätsstandards der gemeinsamen Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell ist die KfZG in ihrer Existenz gefährdet: Die finanzielle Förderung der Einrichtung durch die Diözesen soll nach dem Jahr 2026 eingestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Einstellung der Förderung würde ein fatales Signal der Geschichtsvergessenheit senden – nicht nur für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung, sondern auch für die gesellschaftliche Rolle der katholischen Kirche in der historischen Erinnerung und öffentlichen Debatte. Gerade in Zeiten, in denen&quot; fake news“ oder Unterstellungen auch die innerkirchliche Gesprächskultur kontaminieren, ist es zentral, über eine Institution zu verfügen, die wissenschaftlich abgesicherte Auskunft über die Vergangenheit des deutschen Katholizismus erteilen kann. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung des katholischen Missbrauchs droht durch eine Einstellung der Finanzierung massiv beeinträchtigt zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor diesem Hintergrund sieht die Vollversammlung des ZdK es als Aufgabe kirchlicher Verantwortung an, aktiv einzutreten für die Förderung und Erhaltung einer solch international renommierten Institution, die im Sinne von Transparenz, Erinnerungskultur und kirchlicher Forschung wirkt. Die Kontaktaufnahme mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist hierbei geboten, da hier die Entscheidungen über die Fortsetzung oder Einstellung der Finanzierung erfolgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:41:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218</link>
                        <author>Agnieszka Piotrowski, Marie von Manteuffel</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer von Migration geprägten Welt ist Integration eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte gelingt. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das ZdK setzt auf Einheit in Vielfalt. Menschen dürfen und sollen ihre Fähigkeiten, Talente und Ideen in die hiesigen Lebensverhältnisse einbringen und diese mitgestalten können. Integration betrifft alle - ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Insofern ist sie keine einseitige Bringschuld zugezogener Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Interesse am Menschen mit seiner Würde, seinen Kompetenzen, seiner Geschichte und seinen Wünschen leitet das ZdK aus dem christlichen Menschenbild ab. Unvereinbar damit sieht es alle Versuche, definierte Personengruppen verantwortlich zu machen für Missstände, die politisch und ökonomisch unzureichend bearbeitet wurden und werden. Solche Schuldzuweisungen führen zu Simplifizierungen, verschärfen Konflikte, führen zu einer gesellschaftlichen Entfremdung und stärken Populismus und Extremismus. Das Spielen mit Ängsten schürt gesellschaftliche Spaltungen, Misstrauen wächst und die Dialogfähigkeit sinkt. Dies kann in einer Desintegration resultieren. Das ZdK widerspricht diesen Narrativen der Angst sowie allen Strategien der Ausgrenzung. Stigmatisierung und Abwehr belasten das gesellschaftliche Klima; Chancen und Möglichkeiten stiften Zusammenhalt. Es bedarf einer Politik, die Menschenrechte nicht zur Disposition stellt, sondern eine faktenbasierte Debatte anstößt, die Herausforderungen realistisch beschreibt und zu den besten Lösungen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es geht um Integration in der Gesellschaft – nicht zuletzt auch jener, die zu den „Eingesessenen“ gehören, und sich in der zunehmenden Vielfalt fremd fühlen. Es geht um Menschen, die zum Teil vor Jahren oder Jahrzehnten eingewandert sind. Manche von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, manche nicht. Die Achtsamkeit für die Bedürfnisse der Einzelnen und eine Kultur der Teilhabe an Rechten und Pflichten fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete Migrationsberatung und ohne ausreichende Integrations- und Sprachkurse stoßen gerade neu Eingewanderte auf Barrieren. Die Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen, denn hier sind fehlende Unterbringungsmöglichkeiten, fehlende Kita- oder Schulplätze oder Engpässe bei der Daseinsvorsorge spürbar. Es braucht eine föderale Lastenteilung, die es den Kommunen ermöglicht, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende, innovative und passgenaue Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Lokale Perspektiven und Bedarfe sind auf Bundesebene kontinuierlich zu berücksichtigen. Für ein gutes Miteinander braucht es klugen, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau, qualitative Kindertagesstätten und moderne Bildungseinrichtungen. Umfangreiche Investitionen, um an diesen Stellschrauben zu drehen, zahlen sich aus, wenn Bund, Länder und Kommunen ein Finanzierungsmodell schaffen, das langfristig trägt, Zusammenhalt stiftet und Zukunftsfähigkeit erzeugt. Im Folgenden benennt das ZdK sieben zentrale Handlungsfelder, nimmt Bestandsaufnahmen vor und formuliert Handlungsbedarfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Sprache</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zu gelingender Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation, sondern auch kulturelle Teilhabe, berufliche Chancen und soziale Zugehörigkeit. Gleichzeitig bedeuten eingeschränkte Deutschkenntnisse nicht zwingend ein Scheitern der Integration.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Sprachförderung stellen Finanzierungsengpässe und fehlendes Lehrpersonal die zentrale Herausforderung dar. Kursgebühren sind für viele eine hohe Hürde. Bildungsträger*innen können als Anbieter*innen von Sprachkursen die hohe Nachfrage vielerorts nicht bedienen. Die Grundlage für Integration durch Sprache ist zwar gelegt, benötigt allerdings nachhaltige Finanzierung und zielgruppenspezifische Ansätze. Im Bereich der Arbeitsmigration aus dem EU-Ausland sehen wir in der Praxis kaum ausreichend flexible und flächendeckend abgesicherte Angebote zum Erwerb von Sprachkenntnissen. Vollzeitarbeit und insb. prekäre Beschäftigungsverhältnisse erschweren oder verunmöglichen Bemühungen die deutsche Sprache gut zu erlernen.<a href="#_ftn1">[1]</a> Zugleich sehen wir in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes einen immer größer werdenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Dass Zugewanderte zumindest grundlegende Deutschkenntnisse erlangen, gewinnt dadurch als zentraler Faktor der Arbeitsmarktintegration weiter an Bedeutung, um diesem Mangel entgegenzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eingewanderte Menschen verfügen über Sprachkenntnisse. Allen Sprachen kommt ein Wert zu. Sie müssen gleichermaßen geschätzt werden. Kinder dürfen aufgrund ihrer nichtdeutschen Mutter- und Vatersprachen keine Diskriminierung erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss vom Staat und der Wirtschaft noch stärker ermöglicht werden. Die Sprachkurse sind kostenlos und (auch im ländlichen Raum) flächendeckend anzubieten und durch Flexibilität möglichst passgenau auf die Bedürfnisse z. B. von Eltern und Berufsgruppen sowie auf Rahmenbedingungen wie Schichtarbeit zuzuschneiden. Die sprachliche Bildung muss allen Migrant*innen offenstehen - unabhängig von Geschlecht, familiärer Situation, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bildung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungschancen sind in Deutschland ungleich verteilt und hängen stark vom sozialen Status ab. Eingewanderte Kinder stehen vor besonderen Hürden: Sie müssen Deutsch als Bildungssprache erlernen und werden deswegen oft nicht in die Regelklassen integriert. Kinder, die im Asylverfahren oder mit Duldung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, haben keinen oder einen erschwerten Zugang zu frühkindlicher und zu schulischer Bildung. Ausländische Eltern mit dem “falschen” Status (z.B. Asylsuchende, die meisten Geduldeten, Bildungsmigrant*innen oder arbeitssuchende EU-Bürger*innen) erhalten kein Kindergeld und keine Förderung nach BAföG. Wie auch in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund sind sie mit einer Bildungslandschaft konfrontiert, die der größer gewordenen Vielfalt der Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz vielfältiger Weiterbildungsangebote gibt es noch keine gesamtgesellschaftliche Weiterbildungskultur. Hier bleiben Möglichkeiten ungenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Gute Bildung für alle eröffnet Chancen und berücksichtigt unterschiedliche Ausgangssituationen und Bedarfe. Das erfordert Flexibilität und eine Anpassung der Curricula. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein diskriminierungsfreies Lernumfeld. Fördermaßnahmen wie das BAföG müssen nach Bedarf und nicht nach ausländerrechtlichem Status gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Dann entwickeln und nutzen Menschen ihre Potenziale und erleben Selbstwirksamkeit. Weiterbildung muss deshalb für alle zugänglich und attraktiv gestaltet werden. Wesentliche Instrumente sind neben einem verbindlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung auch eine Bildungsteilzeit mit Lohnfortzahlung und ein Qualifizierungsgeld. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Lernen als gemeinsame und langfristige Aufgabe versteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Arbeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erwerbstätigenquoten von eingewanderten Menschen unterscheiden sich je nach Herkunft, Aufenthaltsdauer und rechtlichem Status mehr oder weniger stark vom Bevölkerungsdurchschnitt. Eingewanderte sind überdurchschnittlich oft in weniger gut bezahlten Tätigkeiten zu finden. Dies gilt in Teilen auch für ihre direkten Nachfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob Pflege, Handwerk, Gastronomie, Logistik, Bildung, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung: Gelingt es nicht, das vorhandene Potential zu nutzen, werden sich Probleme in vielen Sektoren massiv verschärfen. Auch Einwanderung kann ein Teil der Lösung sein. Das Ausländerrecht wurde deshalb – insbesondere für Fachkräfte – in den letzten Jahren mehrfach liberalisiert. Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen und Personen, deren Aufenthalt nur geduldet wird, wurden reduziert, aber nicht vollständig beseitigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotzdem erschweren langwierige Visa-Verfahren für Nicht-EU-Bürger*innen die Einwanderung und senken im globalen Ringen um Fachkräfte die Attraktivität Deutschlands. Komplizierte Anerkennungsprozesse erschweren die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften und zugleich die Integration in den Arbeitsmarkt bei Personen, die nicht wegen der Arbeit kommen<strong>,</strong> wie z.B. nachziehende Ehegatt*innen oder Schutzsuchende. Hier fehlt es zum Teil an ausreichenden und übersichtlichen Beratungsmöglichkeiten für die Migrant*innen, aber auch für Arbeitgeber*innen. Gerade kleinere Firmen sind hier mit der Begleitung überfordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Maßnahmen zur (Re)Integration in den Arbeitsmarkt und zur beruflichen Qualifizierung müssen migrationsspezifische Bedarfe berücksichtigen und in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Für Geflüchtete sind Zugänge zum Arbeitsmarkt auszuweiten, rechtliche Hürden müssen weiter abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten muss pragmatisch und wertschätzend sein. Die Anerkennung von Abschlüssen ist für eine ausbildungsadäquate berufliche Integration und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte von Bedeutung. Zielführend ist es, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und sie transparenter und praxisnäher zu machen, um vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen. Arbeitgeber*innen gilt es hierbei stärker einzubinden, um staatliche Stellen zu entlasten und die Verantwortung der Unternehmen zu stärken. Bereits bestehende Möglichkeiten<strong>,</strong> ganz auf das Anerkennungsverfahren zu verzichten<strong>,</strong> wie z.B. bei Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnologie<strong>,</strong> gilt es so weit wie möglich auf andere Berufsgruppen auszuweiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Sozialer Status</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Die Integration verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen profitiert. Aber bei den meisten Faktoren, die den sozialen Status bestimmen, wie Einkommen, Vermögen<strong>,</strong> Wohnungsgröße, Gesundheit oder Lebensdauer<strong>,</strong> liegen Eingewanderte und ihre Nachkommen immer noch unter dem Durchschnitt. Nicht selten geraten Eingewanderte in Deutschland durch prekäre Beschäftigung „unter die Räder“ und werden ausgebeutet. In vielen Branchen gibt es eine Mehrklassen-Gesellschaft;<a href="#_ftn2">[2]</a> Migrant*innen bilden die unterste Klasse, was Entlohnung, Absicherung und Ansehen betrifft. In bestimmten Branchen wie der Fleischindustrie, den Paketdiensten, auf dem Bau und in der Gebäudereinigung sehen wir außerdem ausgeprägte und großflächige Formen von Menschenhandel, darunter auch Frauenhandel und Zwangsprostitution. Wir sehen Ausbeutung und moderne Sklaverei. Das geschieht unterhalb des &quot;Radars&quot; der Rechtsstaatlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch unter verschiedenen Migrantengruppen ist Ausgrenzung und Diskriminierung deutlich erkennbar, welche ebenso durch multiple Krisen verstärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine Vitalfunktion menschlicher Gesellschaft. Aus dem christlichen Menschenbild resultiert die Anerkennung einer globalen Geschwisterlichkeit und die Teilhabe aller am Gemeinwesen, unabhängig von ihrer ethnischen, religiösen und kulturellen Identität. Weit verbreitete Diskriminierung und Ausgrenzung kann und muss überwunden werden durch eine Kultur der Hochachtung und Integration im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Strukturen, die einen niedrigen sozialen Status verfestigen, müssen abgebaut werden. Fördermaßnahmen müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen Eingewanderte nicht ausgrenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mafiöse Strukturen von Menschenhandel und Ausbeutung gilt es aufzudecken und zu zerschlagen. Die Betroffenen brauchen Beratung, Unterstützung und Auswege aus ihrer Zwangslage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wohnen und Gesundheit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gelingende Integration und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits von räumlicher Segregation und geschützt vor Mietwucher und Vermieterwillkür, sind Voraussetzung für das Ankommen und die Beheimatung in unserer Gesellschaft. Arbeitsmigrant*innen befinden sich nicht selten in einer Mehrfachabhängigkeit, wenn Arbeitgeber*innen gleichzeitig auch Vermieter*innen Unterkunft sind. Der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft bundesweit in dramatischem Ausmaß. Wenn Geflüchtete jahrelang in Sammelunterkünften verharren müssen, hemmt dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschenunwürdige Wohnverhältnisse können krank machen. Außerdem fehlen je nach Status Zugänge zu umfassender gesundheitlicher Versorgung. Es kommt immer wieder zu ungleicher Behandlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Existierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind nicht durch Migration verursacht; Migration macht sie als strukturelle Defizite deutlicher sichtbar. Der Markt löst die Wohnungskrise nicht. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und insbesondere mehr Sozialwohnungen. Wir werben dafür, dabei nicht auf ungezügelte Versiegelung zu setzen, sondern auf innovative Steuerung, maßvolle Verdichtung und eine kluge Umnutzung des Bestands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Maßnahmen gegen Mietwucher und die Vermietung von Schrottimmobilien dürfen sich nicht gegen die Opfer dieser Ausbeutung richten. Damit sie sich aus prekären Arbeits- und Wohnsituationen lösen können, benötigen sie entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote und die Jobcenter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Menschen in Deutschland müssen diskriminierungsfreien Zugang zu umfassender gesundheitlicher Versorgung erhalten. Dies ist unverzichtbar und menschenwürdig und gilt unabhängig vom Status und auch für Menschen in der Wohnungslosigkeit. Insbesondere Geflüchtete haben häufig einen höheren Bedarf an psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten, der vielerorts auf ein lückenhaftes Angebot trifft. Statt Kürzungen braucht es hier eine ausreichende, dauerhafte und flächendeckende Finanzierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Familie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Der Schutz der Familie zählt zu den elementaren Grund- und Menschenrechten sowie zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Er gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild und ist verfassungsrechtlich verankert. Familien stellen auch für Migrant*innen ein äußerst wichtiges soziales Netzwerk dar. Sie bieten emotionale Unterstützung, praktische Hilfe bei der Orientierung im neuen Land und fungieren als Vermittler*innen zwischen der alten und der neuen Heimat. Kinder aus migrantischen Familien übernehmen teils eine Brückenfunktion, da sie aufgrund des Schulbesuchs oft zügiger Kontakte knüpfen und die deutsche Sprache erlernen. Der Bundestag hat im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und können ihre Angehörigen nicht zu sich holen. Die erzwungene Familientrennung führt zu erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland lebenden Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der Betroffenen und erschwert Integration.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Praktische Hürden in der Umsetzung des Familiennachzugs, insbesondere die langen Bearbeitungszeiten, müssen beseitigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte torpediert das Ziel, legale Zuwanderung zu stärken und Integration zu fördern. Wegen der Belastung für die Psyche der Betroffenen und wegen der Schädigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der Familiennachzug wieder ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Politische Teilhabe</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Volle politische Teilhabe ist hierzulande an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch besteht weiterhin eine große numerische Lücke zwischen der Bevölkerung im Wahlalter und der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen – ein Grundpfeiler von Demokratien. Die schwarz-rote Bundesregierung macht Fortschritte rückgängig: Die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ sorgt dafür, dass für engagierte und besonders gut integrierte Personen volle politische Teilhabe erst später zugänglich wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbstkritisch stellen wir fest, dass es in kirchlichen Gremien in Deutschland an Diversität mangelt. Diesen Rückstand gilt es aufzulösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einbürgerung ermöglicht Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten. Menschen sind vielfältig – Beheimatung kann schnell gelingen, lange dauern oder scheitern. Die aktuelle Gesetzeslage, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung vorsieht, erscheint für den Regelfall angemessen. Damit die gesetzlich vorgesehen Fristen auch praktisch wirksam werden, ist wichtig, dass die zuständigen Behörden die Anträge schneller bearbeiten (können). Wir werben dafür, Einbürgerung nach fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die mit der Reform 2024 eingeführte Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung lehnen wir ab. U. a. für viele Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke sowie wirtschaftlich noch nicht selbständige Jugendliche bedeutet die aktuelle Regelung unnötige Härten und einen erschwerten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die generationenübergreifende Weitergabe dieses rechtlichen Schwebezustands und der damit einhergehenden faktischen Staatenlosigkeit auch von in Deutschland geborenen Kindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer*innen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen. Mitbestimmung gelingt auch durch verbandliche Strukturen. Deshalb gilt es, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zwecks Interessenvertretung zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Beispiel: Wer in der Fleischindustrie sechs Tage in der Woche und elf Stunden am Tag arbeitet, lernt danach kein Deutsch mehr, schon lange nicht bei Wechselschichten und kostenpflichtigen Sprachkursen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Beispiel: z.B. in der häuslichen Pflege („24-Stunden-Pflege“) in Form von Ungleichheit in Bezahlung, Ansehen und rechtlicher Absicherung durch Entsendungs-, (Schein-)selbständigen- und Schwarzabreitmodellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Text wurde im ad hoc-Arbeitskreis Integration, der sich im Mai 2025 konstituierte, im Rahmen von fünf digitalen Sitzungen erarbeitet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:39:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/217</link>
                        <author>Marc Frings, Nadine Mersch, Birgit Mock, Prof. Dr. Claudia Nothelle, Wolfgang Klose, Prof. Dr. Thomas Söding, Dr. Irme Stetter-Karp, Dirk Tänzler</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/217</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK erkennt die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ in Deutschland ausdrücklich als integralen Bestandteil der katholischen Kirche in Deutschland an. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Seelsorge, zur Integration und zur Bewahrung des Glaubens in der Vielfalt der Kulturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Klärung des kirchlichen Auftrags:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK mit seinen Diözesanräten und Verbänden setzt sich dafür ein, den spezifischen Auftrag der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; – die religiöse Begleitung, kulturelle Identitätsbildung und Unterstützung von Migrant*innen – im Rahmen der deutschen Pastoral klar zu definieren und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Verortung im kirchlichen Leben</em>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanräte bemühen sich, „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; stärker in die Pastoralpläne, Gremien und Entscheidungsstrukturen vor Ort einzubinden. Ihre Vertreter*innen sollen in den synodalen Prozessen und Gremien auf allen Ebenen angemessen beteiligt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich appelliert das ZdK an die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot;, sich aktiv in das Gemeinde- und Verbändeleben aktiv einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Perspektiven für die Zukunft der „Gemeinden anderer Muttersprache und Riten“ im ZdK:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Durchführung eines ZdK internen Gesprächsprozess zur inhaltlichen Verortung der „„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; und zur Repräsentanz des „Bundespastoralrat“ setzt die ZdK Vollversammlung eine AdHoc Arbeitsgruppe ein, deren Zusammensetzung wie folgt geregelt ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der DR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der AGKOD</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung des BPR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die namentliche Besetzung erfolgt durch des ZdK Hauptausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; sind Orte lebendigen Glaubens, der kulturellen Vielfalt und der Integration. Angesichts gesellschaftlicher und kirchlicher Veränderungen ist es notwendig, ihren Auftrag und ihre Rolle neu zu reflektieren und abzusichern. Eine Kirche, die Vielfalt lebt, wird ihrem universalen Anspruch gerecht und stärkt das Miteinander aller Gläubigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:37:40 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Die deutsche Kirchensteuer - ein verlässliches und bewährtes System, das jedoch der Reform bedarf!</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Die_deutsche_Kirchensteuer_-_ein_verlaessliches_und_bewaehrtes_System_d-47166</link>
                        <author>Dr. Karlies Abmeier, Markus Ziganki</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Die_deutsche_Kirchensteuer_-_ein_verlaessliches_und_bewaehrtes_System_d-47166</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit langem erregt das Thema Kirchenfinanzierung und speziell die Kirchensteuer die Gemüter. Forderungen nach einem Systemwechsel werden auch bei Kirchenmitgliedern lauter. Die frühere Akzeptanz schwindet rapide. Dabei scheint nicht immer klar zu sein, was die Kirchensteuer genau ist, wie sie erhoben wird, welchen Zweck sie hat und welche Aufgaben sie erfüllt. Angesichts des dramatischen Rückgangs der Kirchenmitglieder und des damit verbundenen geringeren Kirchensteueraufkommens wird eine sachgerechte Debatte immer dringender. Im Folgenden werben wir für eine grundsätzliche Beibehaltung des Systems, nennen unsere Erwartungen, erklären die Aufgaben, vergleichen mit anderen Finanzierungssystemen und diskutieren Reformansätze auf der diözesanen, pfarrlichen und der deutschlandweiten Ebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kirchensteuern bilden in Deutschland die wichtigste Grundlage zur Finanzierung kirchlicher Aktivitäten. Diese Beiträge der Kirchenmitglieder orientieren sich grundsätzlich an der Höhe des Einkommens und betragen in einigen Bundesländern acht, in anderen neun Prozent der Einkommenssteuer. Der Staat erhält für den Einzug zwischen zwei und vier Prozent des Aufkommens. Die Staatsleistungen, die historisch als Entschädigungen für Enteignungen entstanden sind, bleiben hier unberücksichtigt. Sie machen an der gesamten Finanzierung kirchlicher Leistungen nur einen geringen Teil aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erwartungen und Kriterien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Finanzsystem einer Ortskirche ist auf das Vertrauen der katholischen Christ*innen in diesem Land angewiesen und hat deren normativen Vorstellungen von Kirche zu entsprechen. Aus Sicht des ZdK geht es um eine Kirche, die das Evangelium verkündet, Benachteiligte und Kranke unterstützt, Gottesdienste feiert und christliche Gemeinschaften bildet und diese Grundvollzüge so praktiziert, dass sie in der heutigen Gesellschaft als attraktiv wahrgenommen wird. Neben Ehrenamtlichen bedarf es dazu professioneller Mitarbeitenden. Dafür braucht es eine solide Finanzbasis. Von besonderer Bedeutung ist für uns auch der synodale Charakter der Kirche, in der richtungsweisende (Finanz-)Entscheidungen breit und kompetent beraten sowie in gewählten Gremien gemeinsam getroffen werden. Schließlich geht es um eine Kirche, die sich entsprechend dem Zweiten Vatikanum in der modernen Gesellschaft als kritische, aber prinzipiell solidarische Zeitgenossin und nicht als Kontrastgesellschaft profiliert. Die Finanzstrukturen der Kirche sollten daher auch bei säkularen und andersreligiösen Menschen auf Akzeptanz stoßen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei unseren Überlegungen zur Ausgestaltung des deutschen Systems der Kirchenfinanzierung gehen wir deshalb von folgenden Kriterien aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>planbare verlässliche Einnahmen und Wahrung der kirchlichen Autonomie durch finanzielle Unabhängigkeit von Einzelpersonen, einflussreichen Gruppen und tagespolitischen Schwankungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>effizientes Bereitstellen der Mittel.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>finanzielle Beiträge der Kirchenmitglieder entsprechend dem Prinzip der Leistungsfähigkeit: Je finanzstärker die Mitglieder sind, desto höher sollte der Anteil ihres Einkommens sein, mit dem sie zur Finanzierung der Kirche beitragen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein hinreichender Finanzausgleich zwischen den Bistümern: Diözesen, die aus strukturellen Gründen über sehr wenig Finanzmittel verfügen, müssen von finanzstarken Diözesen in ausreichendem Umfang verlässlich unterstützt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einsatz der Mittel für akzeptierte Zwecke im Sinne der kirchlichen Sendung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sorgfältiger, sparsamer und nachhaltiger Umgang mit den Finanzmitteln auf allen Ebenen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Festlegung der Verantwortung für Aufgaben und die Verwaltung der dazu benötigten Finanzmittel gemäß dem Prinzip der Subsidiarität.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Transparenz und Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in der gesamten kirchlichen Finanzverwaltung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangsposition: Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den von Kirchenmitgliedern eingezogenen Geldern werden die Aufgaben der Kirche bezahlt, die nicht oder nur teilweise refinanziert werden. Der Fokus liegt auf den Tätigkeiten der Kirche, die sich an den kirchlichen Grundvollzügen Gottesdienst, Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft im Glauben ausrichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An erster Stelle steht die Gestaltung des kirchlichen Lebens und die Pastoral auf allen Ebenen – in der Pfarrei, in der Diözese sowie in der kategorialen Seelsorge und, aus Diözesanfinanzen unterstützt, in katholischen Verbänden. Dazu zählt insbesondere der Unterhalt sakraler Gebäude mit kultureller Bedeutung und anderer Gebäude zu pastoralen Zwecken. Nicht unerheblich sind zudem die Geldmittel, die in die Verwaltung fließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wichtiger Teil der kirchlichen Aufgaben liegt im sozial-karitativen Bereich. Die Kirchen sind Träger großer Einrichtungen – u.a. der Jugendhilfe sowie von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen bis zu ambulanten Diensten. Aufgrund der Sozialgesetzgebung wird der allergrößte Teil der Kosten hierfür von den Sozialversicherungen oder den Gebietskörperschaften refinanziert. Gleichwohl bleiben wichtige Bereiche, die auf kirchliche Mittel oder Spenden angewiesen sind. Diese zusätzlichen Einnahmen ermöglichen es, durch spezielle Angebote zum kirchlichen Profil der Einrichtungen beizutragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bildung stellt einen weiteren Schwerpunkt kirchlicher Arbeit dar. Kirchliche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen sind auch Orte der Verkündigung, wo Kinder und junge Erwachsene mit der christlichen Botschaft in Berührung kommen und ihre Werte erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer Bereich liegt in der Unterstützung von Projekten kirchlicher Partnerorganisationen in den Ländern des globalen Südens. Diese Solidaritätsarbeit entwickelt sich oftmals im Kontext langjähriger, lokal verankerter Partnerschaften, aber ganz überwiegend durch die kirchlichen Hilfswerke, die neben der staatlichen Förderung auf Spenden und Kirchensteuermittel angewiesen sind. Die katholische Kirche in Deutschland ist hier im europäischen Vergleich besonders stark engagiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderung von Kunst und Kultur ragt weit in den öffentlichen Raum hinein. Das reicht von Denkmalpflege über Konzerte und Kunstausstellungen bis zur Erinnerungs- und Gedenkkultur. Durch die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude und die Restaurierung von Kunstgegenständen werden durch Kirchensteuermittel wichtige Kulturgegenstände für die Allgemeinheit bewahrt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die exemplarische Aufzählung dieser Aufgaben zeigt, dass die Kirchen in ihrem Handeln wesentliche Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenleben und zur weltweiten Solidarität leisten, welche die öffentliche Hand gar nicht oder nur mit hohem Aufwand ersetzen kann. Überdies fördern und ermöglichen die Kirchen sehr viel ehrenamtliches Engagement, das in keine monetäre Betrachtung einfließt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Kirchensteuer im Vergleich mit anderen Finanzierungsmodellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im internationalen Vergleich sind die Kirchen in Deutschland mit Finanzmitteln sehr gut ausgestattet. Prinzipiell halten wir das für legitim, weil damit zum großen Teil Aufgaben finanziert werden, die für die kirchliche Sendung in der Gegenwart unverzichtbar sind. Gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass das deutsche Modell der Kirchenfinanzierung immer wieder unter Druck steht und grundsätzlich in Frage gestellt wird. Von Kritiker*innen der Kirchensteuer wird häufig vorgeschlagen, vollständig auf Spenden zu setzen oder das südeuropäische Beispiel einer Kultursteuer aufzugreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einem System, das sich vor allem auf Spenden stützt, sind kirchliche Akteur*innen jedoch in viel größerem Maße als bei einer Steuer von einzelnen finanzstarken Kirchenmitgliedern und von deren Akzeptanz der zu finanzierenden Zwecke abhängig. Eine langfristige Planung von Ausgaben wird erschwert und wichtige kirchliche Anliegen, die privaten Geldgeber*innen weniger attraktiv erscheinen, können oft nicht finanziert werden. Zudem ist es für Akteur*innen, die auf einem etablierten “Spendenmarkt” neu hinzukommen und dort versuchen, in großem Maßstab Spenden einzuwerben, zumeist sehr schwierig, in einem solchen Umfeld Fuß zu fassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erhebliche Schwierigkeiten gehen auch mit einer staatlichen Kultursteuer einher, bei der – wie etwa in Italien oder in Spanien – alle Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer Kirchenmitgliedschaft über die Empfängerinstitution der von ihnen gezahlten Kultursteuer entscheiden. Zwar ist hier grundsätzlich das Prinzip der Leistungsfähigkeit umgesetzt, aber die Kirche ist nicht nur abhängig von der jährlichen Entscheidung der Steuerzahlenden, sondern ebenso vom Staat, der die Höhe der Steuer bestimmt. Weil die Kirche in Italien und Spanien in Konkurrenz zu anderen Empfängerorganisationen steht, reichen die Mittel aus der Kultursteuer in diesen Ländern nicht aus, um die finanziellen Bedarfe der Kirche zu decken. Zudem handelt es sich bei Kultursteuern um staatliche Kirchenfinanzierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Vergleich zu diesen Finanzierungsmodellen hält das ZdK das deutsche System der Kirchensteuer für praktikabel, kostenorientiert, ausgewogen und zuverlässig, aber eben auch für vergleichsweise gerecht. Schließlich wird grundsätzlich erreicht, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kirchenmitglieder zu bemessen und entsprechend auch christlichen Wertvorstellungen prinzipiell eine faire Lastenverteilung angestrebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Von anderen Systemen lernen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch wenn ein Wechsel zu einem anderen System der Kirchenfinanzierung nicht sinnvoll erscheint, können sich die deutschen Kirchen für einzelne Aspekte von diesen Finanzierungsmodellen inspirieren lassen. Denn hinsichtlich der Ausgestaltung haben sie bei der vom Grundgesetz garantierten Kirchensteuer großen Spielraum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Stärken einer Kultursteuer gehört es, dass sie als Instrument der Mitbestimmung wahrgenommen wird. Sie wirkt sich zugunsten einer starken Orientierung an den Präferenzen der Zahlenden aus. Zudem entspricht eine Zweckwidmung dem kirchenrechtlich betonten Prinzip der Freiwilligkeit von Geldgaben. Davon ist die österreichische Reform des Kirchenbeitrags geleitet: Seit 2025 können die dortigen Katholik*innen bis zu 50 % ihres zu zahlenden Betrags für einen von mehreren innerkirchlichen Zwecken widmen. Der andere Teil wird wie gewohnt den Bedarfen entsprechend verteilt, was die Finanzierung überregionaler und/oder weniger attraktiver kirchlicher Aufgaben sicherstellt. Auch wenn eine (teilweise) Zweckwidmung der Kirchensteuer in Deutschland mit dem deutschen Steuerrecht und dem derzeitigen Einzug durch die staatlichen Behörden nicht oder nur schwer vereinbar ist, kann sie Anlass sein, ähnliche Wege der Beteiligung der Kirchenmitglieder an der Zuweisung von Finanzmitteln zu suchen. So könnten Mitbestimmung und Identifikation z.B. auch dadurch gestärkt werden, dass sich Spenden an kirchliche Einrichtungen (zumindest in Teilen) von der Kirchensteuerschuld abziehen ließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Reformansätze innerhalb des bestehenden Kirchensteuersystems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong><em>Mehr Gerechtigkeit in der Steuergesetzgebung</em></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine wichtige Frage bei der Beurteilung von Instrumenten der Kirchenfinanzierung ist die Verteilung der Lasten zwischen den Kirchenmitgliedern. Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich nach der <em>Einkommensteuer</em>. Im Vergleich zu den meisten anderen Formen der Kirchenfinanzierung führt dies zu einer relativ gerechten – der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen wenigstens in etwa entsprechenden – Verteilung der Lasten. Dass für die Bemessung der Kirchensteuer die einkommensteuerrechtlichen Regelungen des Staates gelten, bedingt aber auch Gerechtigkeitsdefizite. Aus christlich-sozialethischer Sicht ist z.B. zu kritisieren, dass aufgrund der Abgeltungsteuer Kapitalerträge wesentlich geringer belastet werden als die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Das Vermögen selbst, das eigentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Steuerzahlenden auch erhöht, bleibt sogar völlig unberücksichtigt. Die Kirchen sollten auf entsprechende Ungerechtigkeiten des staatlichen Steuersystems hinweisen und auf Reformen drängen, durch welche die Besteuerung gerechter und mit Blick auf einen möglichen Bedeutungszuwachs der Gewinne durch die Digitalisierung der Wirtschaft auch zukunftsfähiger würde. Für solche Reformen spricht auch, dass sich ein gerechteres Steuersystem positiv auf die Compliance der Steuerbürger*innen, die Akzeptanz des Steuersystems und somit letztlich auch auf das staatliche wie kirchliche Steueraufkommen auswirkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus hat die kirchliche Gesetzgebung auch eigene steuerliche Regelungen implementiert, beispielweise Kirchensteuerhebesätze, das allgemeine Kirchgeld und die Kirchensteuerkappung. Vor allem letztere ist daraufhin zu untersuchen, ob sie den christlich-sozialethischen Ansprüchen an eine gerechte Besteuerung genügt. Zudem sollten im Bundesgebiet homogene Regelungen angestrebt werden, so dass bei Kirchenmitgliedern mit ähnlichen Einkommensverhältnissen die Höhe der zu zahlenden Kirchensteuer nicht nach Wohnsitz stark divergiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong><em>Transparenz und Kontrolle</em></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bereitschaft katholischer Christ*innen, Kirchensteuern zu zahlen oder sich auf andere Weise an der Finanzierung ihrer Kirche zu beteiligen, hängt auch davon ab, wie transparent die Kirchenfinanzen sind und ob die Verfahren der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung den in der deutschen Gesellschaft gängigen Standards demokratischer Rechtsstaatlichkeit entsprechen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass in der diözesanen Finanzverwaltung verlässliche <em>checks and balances </em>etabliert werden. Dazu bedarf es Gremien, die wirksame Mitentscheidungs- und Kontrollrechte haben, deren Zusammensetzung von den Bischöfen unabhängig ist und auf deren Zusammensetzung die Kirchensteuerpflichtigen unmittelbaren Einfluss haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Konsultorenkollegium und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat sieht das kanonische Recht zwei Gremien vor, denen es prinzipiell relativ umfassende Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte einräumt, deren Zusammensetzung es aber dem jeweiligen Bischof überlässt. Aus Gründen der notwendigen fachlichen Expertise ist es problematisch, dass in den deutschen Diözesen die Domkapitel als Konsultorenkollegien fungieren. Die Aufgaben des Diözesanvermögensverwaltungsrates dagegen wurden in einigen deutschen Bistümern den Diözesankirchensteuerräten oder deren Ausschüssen anvertraut. Diese zum Teil staatlich vorgeschriebenen Gremien haben den Vorteil, dass sie vom Bischof relativ unabhängig sind, weil die Mehrheit ihrer Mitglieder gewählt wird. Allerdings waren und sind die Kompetenzen dieser Räte in einigen Bistümern sehr begrenzt. Denn auch nach den jüngsten Reformen der Finanzverfassung deutscher Bistümer gibt es einen Flickenteppich diözesaner Regelungen, die sich u.a. in Bezug auf die Unabhängigkeit des Diözesanvermögensverwaltungsrats vom Bischof und die ihm oder dem Kirchensteuerrat zugewiesenen Kompetenzen deutlich voneinander unterscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidend für gute Kontrollstrukturen bei den Diözesanfinanzen ist, dass es einen Rat gibt, dessen einschlägig qualifizierte, kompetente Mitglieder mindestens zu zwei Dritteln direkt oder indirekt von den Kirchenmitgliedern der betreffenden Diözese gewählt werden und der die folgenden Kompetenzen entweder selbst ausübt oder an von ihm personell besetzte und ihm gegenüber verantwortliche Gremien delegiert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das Recht zur Beschlussfassung über die jährlichen Haushalte der Diözese und vergleichbarer Rechtsträger der diözesanen Ebene (Budgetrecht)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Mitwirkungsrechte, die gemäß CIC den Vermögensverwaltungsräten der diözesanen Rechtsträger (einschließlich Bischöflichem Stuhl und kirchlicher Stiftungen) zukommen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das Recht, von allen Entscheidungsträger*innen in Finanzfragen Rechenschaft einzufordern. Wenn nach Einschätzung des Rates Fehlentscheidungen vorliegen, muss er das Recht haben und verpflichtet sein, im Einzelfall haftungsrechtliche und disziplinarische Maßnahmen prüfen zu lassen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die persönliche Haftung von Verantwortlichen in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist ausdrücklich zu regeln. Außerdem bedarf es einer unabhängigen Finanzrevision zur Prüfung und Kontrolle von Vorgängen und Verfahren der Rechnungslegung aller Rechtspersonen auf diözesaner Ebene sowie verbindlicher Standards in Bezug auf Transparenz, Unabhängigkeit der Kontrolle, Rechenschaftspflichten der Verantwortlichen und Qualifikationen der Beteiligten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur besseren Transparenz bilanzieren mittlerweile fast alle Bistümer nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und lassen ihre Jahresberichte von Wirtschaftsprüfern attestieren. Allerdings bleibt auch nach der Festlegung auf HGB-Regeln ein erheblicher Spielraum zur Gestaltung bei Rechnungslegung und Bilanzierung. Zudem ist nicht einheitlich geregelt, welche Rechtspersonen ihre Bilanzen mit dem Jahresbericht des Bistums oder des Bischöflichen Stuhls gemeinsam veröffentlichen. Präzise einheitliche Vorgaben für die Erstellung kirchlicher Jahresberichte gibt es nach wie vor nicht. So gibt es vermutlich reiche Bistümer, die sich systematisch „arm rechnen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Unterschiede in der Rechnungslegung und Bilanzierung verhindern einen verlässlichen Überblick über die Finanzkraft der deutschen Bistümer, ihrer Bischöflichen Stühle und Stiftungen; für die Finanzkraft einer Rechtsperson ist neben Einnahmen und Ausgaben auch das (Netto-)Vermögen entscheidend. Neben der Zurückhaltung der meisten Diözesen, Finanzmittel an andere Bistümer oder an die überdiözesane Ebene abzugeben, erschweren solche Transparenzdefizite dringend notwendige Reformdiskussionen. Schließlich könnten – angesichts sinkender Kirchensteuereinnahmen – einige Aktivitäten effizienter erledigt werden, wenn sie auf überdiözesaner Ebene gebündelt würden. Stattdessen ist der Anteil der überdiözesan verwalteten Finanzmittel immer weiter gesunken. Außerdem wurde zuletzt dann auch noch der interdiözesane Finanzausgleich durch ein Notfall-Sicherungssystem ersetzt. Dieses finanziell viel zu schwach ausgestattete System zwingt aktuell und in den nächsten Jahren „arme“ Bistümer dazu, auch solche Aktivitäten zu reduzieren oder einzustellen, die in heutiger Kultur und Gesellschaft für die Grundvollzüge der Kirche essenziell sind. Sowohl für die Bündelung von Aktivitäten auf der Ebene der DBK als auch für einen fairen Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Bistümern bedarf es einer regelbasierten, prinzipiell nachvollziehbaren Klärung der Frage, welche Diözese welche zusätzlichen finanziellen Lasten tragen oder in welchem Umfang entlastet werden sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit die Finanzverwaltung der katholischen Kirche in Deutschland für die Zeiten knapper werdender Finanzmittel gerüstet ist, müssen daher alle deutschen Diözesen nicht nur in dieser oder jener Form nach HGB bilanzieren, sondern identische Regeln der Rechnungslegung und Bilanzierung und Finanzberichterstattung anwenden. Zu ihnen sollte die Pflicht gehören, das Finanzvermögen auch zu aktuellen Kursen und das Immobilienvermögen auch zu aktuellen Bodenpreisen oder Werten auszuweisen. Außerdem muss es in jeder Diözese möglich sein, sich über die Finanzgremien und deren Arbeit zu informieren, z.B. über Sitzungstermine sowie – soweit dies möglich ist – über die Tagesordnung und wichtige Beschlüsse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong><em>Mitwirkung und Transparenz auf überdiözesanen und pfarrlichen Ebenen</em></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kirchensteuermittel werden nicht nur innerhalb der Diözesen verwendet, sondern sind auch auf pfarrlicher wie überdiözesaner Ebene unverzichtbar. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip bedarf es einerseits einer guten Ausstattung und Stärkung der finanziellen Verantwortung von Pfarreien und Organisationen, andererseits der Nutzung möglicher Synergieeffekte durch die Verlagerung von Aufgaben und Finanzmitteln auf die überdiözesane Ebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über überdiözesane Aufgaben und Ausgaben entscheidet der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). Die maßgeblichen Gremien sind die Vollversammlung aller Diözesanbischöfe und der Verbandsrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da an vielen Aufgaben der kirchlichen Sendung effektiver auf überdiözesaner Ebene gearbeitet werden könnte, sollte der Anteil des VDD an den kirchlichen Finanzmitteln nicht wie in den letzten Jahrzehnten immer weiter reduziert, sondern im Gegenteil deutlich erhöht werden. Dabei ist ein möglichst wirksamer Einsatz der Mittel anzustreben. Wie auf der diözesanen Ebene müssen auch hier Beratung und Mittelverwendung transparent sein. Dazu kann eine Veröffentlichung des Haushalts und der Jahresrechnung beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unerlässlich ist eine Klärung der Rolle der Vollversammlung des VDD und ihrer Aufgaben sowie ihre Rolle gegenüber den Kommissionen der DBK und des VDD und das Verhältnis von Vollversammlung und Verbandsrat. Das Einstimmigkeitsprinzip ist zu Gunsten einer (qualifizierten) Mehrheitsentscheidung zu ersetzen. Wird auf der Bundesebene das angestrebte Synodale Gremium etabliert, ist der VDD nicht nur an die Deutsche Bischofskonferenz, sondern auch an das Synodale Gremium zurückzubinden (z.B. Bestimmung der Verbandsratsmitglieder). Bis dahin ist das ZdK stärker einzubinden. Als Laiengremium auf der Bundesebene sollte es nicht nur die in den Verbandsrat zu entsendenden fachlich einschlägig erfahrenen Personen selbst ernennen, sondern auch in größerer Zahl (nämlich mit mindestens vier statt wie bisher mit nur zwei Personen) vertreten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Einkommen der Pfarreien setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Einnahmen aus eigenem Vermögen, vor allem Mieten und Pachten aus Immobilien, Spenden und andere freiwillige Zuwendungen, aber auch Zuweisungen aus dem diözesanen Einkommen. Diese Zuweisungen sind in den einzelnen Bistümern auf Grund der unterschiedlichen pastoralen Situation und ihrer jeweiligen Geschichte unterschiedlich geregelt. Für eine bessere Akzeptanz ist – wie an einzelnen Stellen diskutiert - eine höhere Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Pfarreien vorzusehen, damit die Kirchensteuerzahlenden erkennen, was mit den Beiträgen geschieht und wie die Gelder im eigenen Umfeld verwendet werden. Dafür sind Kriterien zu benennen, nach welchen die einzelnen Pfarreien Zuweisungen erhalten und wie dies der Pfarröffentlichkeit kommuniziert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wiedereinführung einer Ortskirchensteuer, wie sie in den 1950er Jahren zugunsten einer Diözesankirchensteuer aufgegeben wurde, böte zwar den Vorteil einer größeren Nähe zu den Menschen vor Ort; denn sie käme zuerst und hauptsächlich den jeweiligen Pfarreien der Steuerzahler*innen zugute. Sie steigert zudem, wie das Beispiel der Schweiz zeigt, Eigeninitiative, Mitverantwortung und Akzeptanz. Ob sie aber tatsächlich nachhaltiger und zukunftsweisender wäre, ist zweifelhaft. Schließlich müsste ein Ausgleich zwischen wohlhabenderen und ärmeren Pfarreien geschaffen werden und das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Höhe der Transferleistungen zwischen den Pfarreien und von diesen zu den Bistümern wäre vermutlich sehr hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong><em>Der Kirchenaustritt und seine innerkirchlichen Folgen</em></strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine mit dem staatlichen Einzug der Kirchensteuer verbundene Problematik ist der Ausschluss von den Sakramenten für die, die sich der Kirchensteuer durch Austritt entziehen. Nach kirchlichem Verständnis bleibt katholisch, wer einmal getauft ist. Weil Staat und Kirche aber bei der Erhebung der Kirchensteuer an die Umsetzung der Religionsfreiheit gebunden sind, muss eine Möglichkeit bestehen, sich der Kirchensteuerpflicht zu entziehen. Dies geschieht durch den Kirchenaustritt mit bürgerlicher Wirkung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Allgemeinen Dekret der DBK zum Kirchenaustritt, das 2012 in Kraft trat, wird ein solcher zwar nicht als Straftat verstanden, zieht aber Rechtsfolgen nach sich, die weitgehend denen einer Exkommunikation entsprechen. Eine solche weite Auslegung des Strafrechts und der offensive Einsatz des Ausschlusses von Sakramenten sind nach Auffassung vieler Kanonist*innen rechtswidrig. Die Rechtsfolgen erscheinen ihnen unverhältnismäßig, das Dekret schade der Kirche mehr als es nütze. Denn Austritte und die damit verbundenen Einbußen an Kirchensteuereinnahmen werden hiermit nicht verhindert; aber die Kirche büßt an Glaubwürdigkeit ein. Einerseits können Gläubige, die sich in amtlich-förmlicher Erklärung von der Kirche distanzieren, nicht erwarten, dass dies keine innerkirchlichen Konsequenzen hat. Andererseits ist das Dekret dahingehend zu überprüfen, ob staatlich erklärte Kirchenaustritte zwangsläufig an den Ausschluss von Sakramenten gebunden sein müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Akzeptanz steigern durch Reformen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Will die Kirche ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft erhalten, sind Änderungen im System der Kirchenfinanzierung unausweichlich. Reformen bedarf es vor allem, um die Akzeptanz der Kirchensteuer zu stärken. Auf allen Ebenen ist die Transparenz mit einheitlichen Regeln der Bilanzierung und Rechnungslegung zu erhöhen. Synodale Gremien sind einzuführen, welche zum einen die finanziellen Grundsatzentscheidungen treffen und denen gegenüber zum anderen die Amtsträger rechenschaftspflichtig sind. Insgesamt sollten die Kirchenmitglieder mehr Einfluss auf die Verwendung ihrer Beiträge erhalten. Schließlich bedarf es auch einer Überprüfung des aktuell sehr restriktiven Umgangs mit Kirchenaustritten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Allerdings wird die Kirche auch dann, wenn sie solche Reformen konsequent anginge, perspektivisch weniger Geld zur Verfügung haben. Auch wenn manche es anders sehen, ist aus Sicht des ZdK eine finanziell arme Kirche nicht schon von sich aus eine bessere oder authentischere Kirche. Eine arme Kirche könnte kaum Mitarbeiter*innen einstellen, die über jene besonderen professionellen Kompetenzen verfügen, derer es bedarf, um die Grundvollzüge der Kirche in der Gegenwart überzeugend zu verwirklichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür muss definiert sein, was diesen Grundvollzügen der Kirche in der Gegenwart gut entspricht, aber auch welche Aufgaben künftig nicht mehr finanziert werden sollen. Auch hier müssen die Kirchenmitglieder synodal in die Beratungen einbezogen werden. Die derzeitige Situation der katholischen Kirche in Deutschland eröffnet trotz aller Sorgen und Probleme die Chance, dass sie sich auch in Finanzfragen glaubwürdig weiterentwickelt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 15. März 2024 beschloss der Hauptausschuss die Gründung eines Ad-hoc-AK Kirchensteuerverteilung. Der damit verbundene Auftrag umfasste die Erarbeitung einer Beschlussvorlage an die Vollversammlung. Das Papier sollte zu einer Steigerung der Akzeptanz für die Kirchensteuer beitragen und sie als tragfähige Finanzierung der Kirchen in Deutschland herausstellen. Gleichzeitig sollten aber auch Reformen für eine transparentere und gerechtere Verteilung und Verwaltung angesprochen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der von den Mitgliedern des AK erarbeitete Text durchlief mehrere Stufen, u.a. mithilfe der Konsultation externer Expert*innen. Ein Zwischenstand wurde dem Präsidium und dem Hauptausschuss im März 2025 vorgelegt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:36:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel  Indien</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/215</link>
                        <author>Pfarrer Dirk Bingener, missio Aachen Dr. Gregor von Fürstenberg, missio Aachen Thomas Arnold Prof. Dr. Anja Middelbeck-Varwick  Tanja Himer, Adveniat Dirk Tänzler, Diözesanrat Essen  Max Lucks, MdB Anja Karliczek, MdB, KDFB Prof. Dr. Clemens Ladenburger  Christiane Fuchs-Pellmann, KDFB Alexandra Horster, Kolping Deutschland Hans-Joachim Wahl, Kolping Deutschland Gabriele Klingberg, (BKR) Bundeskonferenz der Religions-lehrerverbände Albrecht von Croy, Malteser Hilfsdienst e.V. Deutschland Dr. Maria Flachsbarth, KDFB Marcus Leitschuh Stefan Becker, Kindermissionswerk `Die Sternsinger´ Ulrich Vollmer, Diözesankomitee Münster Ulrike Göken-Huismann, kfd</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/215</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen, sowie im Kontext der Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen, des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien und im Rahmen der Vereinten Nationen –</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht weltweit, aber auch gegenüber der indischen Regierung, konsequent einzufordern und sie als festen Bestandteil einer wertegeleiteten Außenpolitik zu verankern; dabei ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit an menschenrechtliche Standards, insbesondere an die Achtung der Religionsfreiheit, gekoppelt bleibt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in seiner Arbeit zu stärken und dessen Integration in das Auswärtige Amt zu nutzen, um die internationale Religionspolitik kohärenter, sichtbarer und wirksamer zu gestalten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Situation (religiöser) Minderheiten in Indien, insbesondere von Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslimen sowie Dalits, klar zu benennen und sich für ein Ende von Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung einzusetzen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. gegenüber der indischen Regierung auf die Aufhebung bzw. Überprüfung der Anti-Konversionsgesetze hinzuwirken und für den Schutz religiöser Versammlungen, Gotteshäuser und Gemeinschaften einzutreten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Zivilgesellschaft und interreligiöse Initiativen in Indien gezielt zu unterstützen, die sich für Toleranz, Dialog und Menschenrechte einsetzen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. gegenüber der indischen Regierung die restriktive Visavergabe für religiös gebundene Organisationen („Faith-Based Organisations“) anzusprechen und sich für eine transparente und erleichterte Visaerteilung, besonders für Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und des interreligiösen Dialogs, einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht weltweit zunehmend unter Druck.<a href="#_ftn1">[1]</a><a href="#_ftn2">[2]</a> Nach Angaben internationaler Beobachter*innen erleben knapp zwei Drittel der Weltbevölkerung Einschränkungen ihres Rechts, ihren Glauben frei zu leben oder zu wechseln.<a href="#_ftn3">[3]</a> Die Gründe reichen von staatlicher Kontrolle religiöser Aktivitäten über gesellschaftliche Intoleranz und Diskriminierung bis hin zu offener Verfolgung. Frauen und Mädchen sind von Einschränkungen der Religionsfreiheit in besonderer Weise betroffen. In vielen Ländern kommt es zu Zwangsverheiratungen und Zwangskonversionen, vor allem gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten.<a href="#_ftn4">[4]</a> Diese Praxis verletzt nicht nur die Glaubensfreiheit, sondern auch die körperliche Selbstbestimmung und Menschenwürde der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese weltweiten Entwicklungen zeigen, dass Religionsfreiheit kein Selbstläufer ist. Sie ist zwar ein grundlegendes Menschenrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, doch sie bedarf aktiver Förderung, internationaler Aufmerksamkeit und politischer Konsequenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deutschland bekennt sich in seiner Außenpolitik zu einem werte- und interessengeleiteten Ansatz. Dazu gehört, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als zentrales Element der Menschenrechte in bilateralen und multilateralen Beziehungen konsequent zu thematisieren. Der Wechsel des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das Auswärtige Amt bietet dabei die Chance, das Thema stärker in außenpolitische Entscheidungsprozesse einzubetten und kohärenter zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen bei der Wahrung der Religionsfreiheit ist Indien. Das Land ist ein strategisch wichtiger Partner Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Diversifizierung, Klimaschutz und geopolitische Stabilität in Asien. Diese Partnerschaft darf jedoch nicht auf Kosten zentraler Werte und Grundrechte gehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vergangenen Jahren ist in Indien eine zunehmende Einschränkung der Religionsfreiheit zu beobachten. Berichte über hindu-nationalistische Mobilisierung, religiös motivierte Gewalt und staatliche Diskriminierung religiöser Minderheiten häufen sich. Betroffen sind vor allem Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslime sowie andere religiöse Gruppen und die Gruppe der Dalits.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Angriffe auf Kirchen, Übergriffe auf Gläubige, willkürliche Verhaftungen von Geistlichen sowie Anti-Konversionsgesetze in mehreren Bundesstaaten schränken das Recht auf freie Religionsausübung erheblich ein.<a href="#_ftn5">[5]</a> Diese Gesetze kriminalisieren teilweise bereits das öffentliche Bekenntnis zum Glauben oder die Unterstützung religiöser Aktivitäten. Zunehmend werden auch humanitäre Organisationen, besonders sogenannte „Faith-Based Organisations“, durch erschwerte Visa-Bestimmungen in ihrer Arbeit behindert. Dadurch wird nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit, sondern auch das Engagement für soziale Gerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig beobachten unabhängige Medien, NGOs und Menschenrechtsinstitutionen, dass staatliche Stellen religiös motivierte Übergriffe teilweise dulden oder unzureichend verfolgen. Diese Vorfälle führen zu einer Polarisierung und Spaltung innerhalb der indischen Bevölkerung. Im Juli hat die Verhaftung von zwei Ordensfrauen auch politisch Wellen geschlagen. Oppositionspolitiker warfen der Regierungspartei BJP und der RSS-Bewegung<a href="#_ftn6">[6]</a> systematische Minderheitenverfolgung vor.<a href="#_ftn7">[7]</a> Diese Entwicklungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stehen im Widerspruch zu den demokratischen und pluralistischen Prinzipien sowie der Verfassung, auf die sich Indien selbst beruft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zivilgesellschaftliche Akteure in Indien, die sich für Religionsfreiheit, interreligiösen Dialog und Menschenrechte einsetzen, benötigen internationale Unterstützung. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Indien sollte sich daher klar an menschenrechtlichen Mindeststandards orientieren, insbesondere an der Achtung der Religionsfreiheit und der Förderung von Toleranz und Pluralität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als ZdK bekennen wir uns zu einer Solidarität mit allen Menschen, die wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung unterdrückt oder verfolgt werden. Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles Menschenrecht, sondern auch eine Voraussetzung für Frieden, Pluralität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie zu schützen, ist eine Aufgabe, die uns als Kirche, Zivilgesellschaft und Staat gleichermaßen betrifft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Siehe missios „Länderberichte Religionsfreiheit“ und Karte zur Religionsfreiheit: <a href="https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/">https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><a href="https://www.pewresearch.org/religion/2024/12/18/government-restrictions-on-religion-stayed-at-peak-levels-globally-in-2022/">Government Restrictions on Religion Stayed at Peak Global Level in 2022 | Pew Research Center</a> (8.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten">https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten</a> (22.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Die Publikation “FORB for everyone – Women in focus” gibt eine Einführung dazu, wie Frauen anders als Männer betroffen sind, wenn die Religions- und Glaubensfreiheit verletzt wird. (<a href="https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb">https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Das Gesetz zur Religionsfreiheit (auch bekannt als „Anti-Konversionsgesetze“) wird in zehn der 28 Bundesstaaten Indiens durchgesetzt und verbietet Zwangskonvertierungen. Diese Gesetze wurden von den Behörden dazu genutzt, religiöse Minderheiten, insbesondere Christen aus Dalit- und Adivasi-Gemeinschaften, zu schikanieren, und haben zu einer Zunahme von Selbstjustiz geführt. Quelle: <a href="https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/">https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/</a> (08.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref6">[6]</a>Der RSS (Rashtriya Swayamsevak Sangh) ist eine radikalhinduistische Organisation in Indien, die 1925 gegründet wurde. Kritiker werfen dem RSS vor, eine exklusive Form des Nationalismus zu propagieren, die die Rechte von Minderheiten gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref7">[7]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen">https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen</a> (08.10.2025)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:34:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Stärkung der inhaltlichen Präsenz der Sachbereiche des ZdK bei zukünftigen Katholikentagen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_der_inhaltlichen_Praesenz_der_Sachberei-che_des_ZdK_bei_zukuenf-35108</link>
                        <author>Martin Buhl, Dominik Blum, Anne Embser, Prof. Monika Grütters, Gabriele Klingberg, Prof. Dr. Walter Raasch, Kurt Schanne, Dr. Hannah Schepers, Winfried Quecke, Yvonne Willicks</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_der_inhaltlichen_Praesenz_der_Sachberei-che_des_ZdK_bei_zukuenf-35108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) beschließt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei zukünftigen Katholikentagen soll jedem Sachbereich des ZdK die Möglichkeit eingeräumt werden, ein eigenes Podium oder ein Veranstaltungsformat nach eigener Wahl durchzuführen, sofern der jeweilige Sachbereich dies wünscht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die thematische Ausgestaltung und organisatorische Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Gremien des Katholikentags und dem Generalsekretariat des ZdK.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Katholikentag ist das „Premiumprodukt“ des ZdK; er ist das größte und sichtbarste Forum, der katholischen Kirche, in dem Kirche, Gesellschaft und Politik miteinander ins Gespräch kommen. Er verkörpert in besonderer Weise den Anspruch des ZdK, Glauben und gesellschaftliche Verantwortung miteinander zu verbinden und in den öffentlichen Raum hineinzutragen. Katholikentage sind Orte des Dialogs, der Bildung, der Begegnung und der Spiritualität. Sie machen erfahrbar, dass Kirche Teil der Gesellschaft ist und sich aktiv an deren Gestaltung beteiligt. Mit ihren vielfältigen Veranstaltungen greifen sie aktuelle Fragen von Glauben, Ethik, Politik, Kultur und sozialer Gerechtigkeit auf und leisten so einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Verständigung und zur gesellschaftlichen Relevanz der Kirche in Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Sachbereiche bilden ein wesentliches Fundament der Arbeit des ZdK. In ihnen werden die zentralen Themen entwickelt, die das ZdK in Kirche und Gesellschaft einbringt. Sie beobachten gesellschaftliche und kirchliche Entwicklungen, analysieren politische, kulturelle und ethische Fragestellungen und erarbeiten auf dieser Grundlage Stellungnahmen, Impulse und Empfehlungen für die Gremien des ZdK. Ihre Arbeit ist fachlich fundiert, breit abgestimmt und auf langfristige Entwicklungen ausgerichtet. Durch ihre vielfältige Zusammensetzung aus Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern kirchlicher Verbände sowie zivilgesellschaftlicher Akteure bündeln die Sachbereiche die Kompetenz und Breite des katholischen Laienengagements in Deutschland. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur inhaltlichen Profilierung des ZdK und tragen dazu bei, dass es als Stimme der katholischen Laien in gesellschaftlichen Diskursen kompetent, glaubwürdig und zukunftsorientiert auftritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <strong>verbindliche Einbindung der Sachbereiche des ZdK in zukünftige Katholikentage</strong> schafft eine Brücke zwischen den fachlich erarbeiteten Positionen des ZdK und den während der Katholikentage geführten öffentlichen Debatten. Sie stärkt das Profil des ZdK als Mitveranstalter und macht seine inhaltliche Verantwortung deutlich. <strong>Eine feste Möglichkeit für alle Sachbereiche, eigene Podien zu gestalten, fördert die programmatische Ausrichtung der Katholikentage und stellt sicher, dass die Expertise und das Engagement der Sachbereiche als tragende Säulen der ZdK-Arbeit auch beim Katholikentag wirksam zur Geltung kommen.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:27:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/213</link>
                        <author>Dr. Karlies Abmeier, Matthias Dantlgraber, Anne Embser, Dr. Maria Flachsbarth, Marc Frings, Christiane Fuchs-Pellmann, Christian Gärtner, Prof. Dr. Ulrich Hemel, Wolfgang Klose, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Birgit Mock, Prof. Dr. Claudia Nothelle, Prof. Dr. Thomas Söding, Manfred Speck, Dr. Irme Stetter-Karp, Daniel Trutwin, Philipp van Gels </author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/213</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ZdK-Vollversammlung erneuert ihre Forderung zur Erhöhung des an den VDD abgeführten Kirchensteueranteils der Diözesen auf drei Prozent, die sie mit der Erklärung „<a href="https://www.zdk.de/positionen/2017/staerkung-ueberdioezesaner-aufgaben-der-katholischen-kirche-in-deutschland-finanzierung-langfristig-absichern-transparenz-schaffen-beteiligung-ermoeglichen">Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland</a>“ im November 2017 zum Ausdruck gebracht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK verpflichtet sich selbst, seine Organe und seine Delegierten in den Synodalen Strukturen, den Kommissionen der DBK, den VDD-Gremien, den Kirchensteuerräten sowie in den Diözesanvermögensverwaltungsräten, zum persönlichen Einsatz für eine erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisungen an den VDD.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Ergebnis muss spätestens 2030 das Ziel von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt stehen. Dafür ist erforderlich, dass die deutschen (Erz-)Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Als Zwischenziel wird eine Erhöhung auf 2,2 Prozent (rund 0,5 Prozentpunkte mehr als 2024) bis 2028 gefordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Mitglieder, die in den genannten Organen und Gremien mitwirken, tragen zu den Bemühungen bei. Das Präsidium wird aufgefordert, der ZdK-Vollversammlung 2026 eine Übersicht entsprechender Anstrengungen mit konkreten Ergebnissen vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In seinem Beschluss über die „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland“ hatte das ZdK am 25. November 2017 auf die innerkirchliche Solidarität über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hingewiesen und eine neue Verständigung über das für die katholische Kirche in Deutschland notwendige gemeinsame Handeln, das auch das Apostolat der Laien umfasst, gefordert. Zugleich hat das ZdK seine Sorge über die Absenkung des Anteils des VDD am katholischen Kirchensteueraufkommen im gesamten Bundesgebiet 2004 bis 2016 von 4,05% auf damals 2% ausgedrückt. Der Anteil sank von 3,73 % in 2004 auf 1,96 % in 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Perspektivisch werden die Kirchensteuermittel knapper. Dies führt zu intensiven Fragen rund um zukünftige Aufgaben und Schwerpunkten der katholischen Kirche in Deutschland. Der Beschluss der ZdK-Vollversammlung vom 25. November 2017 zielt auf eine Erhöhung des VDD-Anteils an den Kirchensteuermitteln auf 3%. Derzeit liegen wir jedoch noch unter der Marke von 2016, nämlich für 2024 bei 1,76%. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit, katholische Initiativen, aber auch Organisationen so zu unterstützen, wie es angesichts der Lage der Kirche in Deutschland erforderlich wäre.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:23:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Taufen durch Lai*innen. Beschluss der Synodalversammlung jetzt umsetzen – gelungene Erfahrungen ausweiten!</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Taufen_durch_Laiinnen__Beschluss_der_Synodalversammlung_jetzt_umsetze-45316</link>
                        <author>Dr. Regina Heyder, Regina Masur, Prof. Dr. Dorothea Sattler, Alfred Streib, Noah Walczuch</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Taufen_durch_Laiinnen__Beschluss_der_Synodalversammlung_jetzt_umsetze-45316</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;In den deutschen (Erz-)Bistümern werden die pastoralen Situationen hinsichtlich der Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 § 3 CIC 1983, der Eheschließungsassistenz durch Lai*innen entsprechend can. 1112 CIC 1983 und der Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung von Pfarreien entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach can. 517 § 2 sowie can. 516 CIC 1983 geprüft. Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz koordiniert einen Konsultationsprozess, an dem u. a. Mitglieder des zuständigen Sachbereichs des ZdK, der Konferenz der Ordensoberen sowie der Frauen-, Männer- und Jugendverbände zu beteiligen sind. Darin wird bearbeitet, wie das Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen Dienstes und der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft werden kann. Angesichts der gegenwärtigen pastoralen Kontexte wird darüber hinaus geprüft, wie vorhandene Dienste und Ämter weiterzuentwickeln sind und welche neuen Dienste und Ämter zu gestalten sind, mit denen die Kirche auf neue Herausforderungen antworten kann und muss. Der Konsultationsprozess soll zeitnah zu konkreten beschlussreifen Entscheidungen führen, der auch die Erarbeitung von Qualifikationskriterien für die jeweiligen Aufgaben und Orientierungen für eine Rahmenordnung zur Qualifizierung und Beauftragung beinhaltet. Themen und Anliegen dieses Konsultationsprozesses werden durch die Delegierten aus Deutschland in den universal-kirchlichen synodalen Prozess eingebracht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Monitoring durch die Kommission 2 „Monitoring und Evaluation der Beschlüsse des Synodalen Wegs“ des Synodalen Ausschusses wurde die mangelnde Umsetzung festgestellt.<a href="#_ftn1">[1]</a> Zwar wurde mit einem solchen Prozess seitens der Deutschen Bischofskonferenz begonnen und ein Studientag (unter Einbeziehung von vier Kommissionen der DBK) in die Verantwortung der Pastoralkommission übergeben, weitere Bearbeitungsschritte und die im Beschluss geforderte Vernetzungen stehen aber noch aus. Dies kann dem Anliegen des gemeinsam beschlossenen Handlungstextes nicht gerecht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Sachbereich „Theologie, Pastoral und Ökumene“ des ZDK beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Thematik und sieht Unterstützung auch in den Überlegungen der Weltsynode 2021-24. Im von Papst Franziskus zum authentischen Lehramt erklärten Abschlussdokument heißt es: „Die kanonische Ordnung des lateinischen und des östlichen Ritus sieht bereits vor, dass in bestimmten Fällen auch Laien, Männer oder Frauen, außerordentliche Taufspender sein können. (…) . Als Reaktion auf die Bedürfnisse der lokalen Kontexte sollte in Erwägung gezogen werden, diese Möglichkeiten für die Ausübung von Laienämtern zu erweitern und zu verstetigen.“<a href="#_ftn2">[2]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir mahnen also das „zeitnah“ an! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn: in nunmehr drei Bistümern (Rottenburg-Stuttgart, Essen und Osnabrück) werden bereits seit Frühjahr 2022 Erfahrungen mit der Beauftragung von Lai*innen als Taufenden gemacht, im Bistum Aachen gab es bereits einen Erfahrungszeitraum von 2009-2016. Andere Bistümer haben Interesse bekundet. Wir nehmen wahr, dass die Rückmeldungen der Taufspendenden und der betroffenen Familien als durchweg positiv und problemlos akzeptiert beschrieben werden, auch seitens der priesterlichen Kollegen und der Gremien. So liegen häufig Kombinationen mit bereits bestehenden Arbeitsfeldern und seelsorglichen Erfahrungen vor, so dass die Spendung der Taufe u.a. unter dem Beziehungsaspekt positiv gewertet wird. Schon längst gibt es auch Erfahrungen mit sogenannten „Nottaufen“ u.a. durch Seelsorgende auf den Geburtsstationen der Krankenhäuser. Nicht nur angesichts der zurückgehenden Weihezahlen scheint es dringend angebracht, diese Erfahrungen auszuwerten und auszuweiten. Auch die erlebte Qualität der Tauffeiern und die Einbindung in die Taufkatechese lassen eine Aufwertung durch eine Einbindung des Sakramentes erwarten. Die gemachten Erfahrungen sowie die theologische Reflexion auszuweiten, ist ein Gebot der Stunde. Dies gilt auch unter dem Aspekt einer stärkeren Einbeziehung von Frauen in die Dienste und Ämter der Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Darum erwarten wir Folgendes für die Umsetzung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Konsultationsprozess der Pastoralkommission ist in der beschriebenen Zusammensetzung dringend weiterzuführen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken treibt diesen Prozess voran und beauftragt den Sachbereich 1 mit dieser Aufgabe.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Erfahrungen taufspendender Lai*innen werden einbezogen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Mitglieder der Diözesanräte fragen nach dem Planungsstand der eigenen Diözesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die theologischen Diskussionen zum Thema beziehen die pastorale Praxiserfahrung ein und achten auf eine ökumenische Anschlussfähigkeit. Die Beziehungsdimension des Taufgeschehens erhält dabei besonderes Augenmerk.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Bearbeitungen zur Taufspendung durch Lai*innen können dabei als ein Exempel zur weiteren im Handlungstext angeregten Diskussion anderer Handlungsfelder zum „Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen Dienstes und der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft werden“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Wird/wurde zur dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses (9./10.5.) veröffentlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Abschlussdokument der Weltsynode 2024, Abschnitt 76: „Die kanonische Ordnung des lateinischen und östlichen Ritus sieht bereits vor, dass in bestimmten Fällen auch Laien, Männer oder Frauen, außerordentliche Taufspender sein können. In der lateinischen kanonischen Ordnung kann der Bischof (mit Genehmigung des Heiligen Stuhls) die Assistenz bei Eheschließungen an Laien, Männer oder Frauen, delegieren. Als Reaktion auf die Bedürfnisse der lokalen Kontexte sollte in Erwägung gezogen werden, diese Möglichkeiten für die Ausübung von Laienämtern zu erweitern und zu verstetigen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Synodalen Weg der katholischen Kirche Deutschlands wurde im Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“,<a href="#_ftn1">[1]</a> beschlossen, einen Konsultationsprozess unter Führung der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz und unter Mitwirkung u.a. des antragsstellenden Sachbereichs „Theologie, Pastoral und Ökumene“ zu führen, in der die pastoralen Situationen hinsichtlich der „Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 §3 CIC 1983“<a href="#_ftn2">[2]</a> geprüft werden sollen. Eine Anfrage zur Mitarbeit an den Sachbereich des ZdK ist jedoch mehr als ein Jahr nach Beschlussfassung nicht erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“, (8):“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> ebd.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 15:20:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645</link>
                        <author>Dr. Matthias Belafi, Dr. Clara Braungart, Fabio Crynen, Ulrich Hoffmann, Birgit Mock, Birgit Schaer und Dr. Hannah Schepers (Ad hoc AK Gesellschaftsjahr)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft angestoßen. Die daraufhin beginnende Debatte war Ausgangspunkt für eine geplante Positionsbestimmung im ZdK. Parallel sind in Deutschland, nicht zuletzt angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges, den Russland gegen die Ukraine führt, Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auf der Tagesordnung. Mit ihnen verbunden sind in der politischen Diskussion ernsthafte Überlegungen zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beide Anliegen, Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz unserer Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in Verbindung. Für anstehende politische Diskurse und Entscheidungen sowie Handlungsoptionen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit solcher Dienste formuliert das ZdK im Folgenden Kriterien und Rahmensetzungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Modernisierung des Wehrdienstes </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Vorrang der Freiwilligkeit vor Reaktivierung der Wehrpflicht</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der Bedrohungslage und des Zieles, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu schützen und zu verteidigen, sieht das ZdK Überlegungen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und den dafür notwendigen Maßnahmen und Strategien als sinnvoll und wichtig an. Dabei bleiben friedensethische Abwägungen eine Herausforderung. Mit seinem Beschluss „Zukunft hat die Welt des Friedens“ von 2024 hält das ZdK fest, dass es grundsätzlich legitim ist, „sich auf den Schutz des eigenen Landes und von Verbündeten auch militärisch vorzubereiten“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2024/zukunft-hat-die-welt-des-friedens">Zukunft hat die Welt des Friedens | Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)</a>). In diesem Sinne befürwortet das ZdK den verpflichtenden Fragebogen, eine verpflichtende Musterung, die organisatorische Vorbereitung des Aufwuchses der Bundeswehr und den damit verbundenen Ausbau der Kasernen und der entsprechenden Infrastruktur. Dabei spricht sich das ZdK ausdrücklich dafür aus, vor einer Reaktivierung der Wehrpflicht momentan allen freiwilligen Lösungen den Vorrang zu geben, die dazu beitragen, die Wehrfähigkeit Deutschlands zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Rahmenbedingungen/Kriterien für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht darf nicht isoliert getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie sein. Für den Fall einer Reaktivierung formuliert das ZdK folgende Rahmenbedingungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, soll dies ohne weitere Begründung erklären können. Eine Gewissensprüfung lehnen wir als ZdK ab. Wie bereits in der Würzburger Synode beschlossen, setzen wir uns bei Personen, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten können, für ein Verfahren ein, das „der personalen Würde angemessen“ ist (Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1975, 2.2.4.3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Wehrersatzdienst ist wieder ein ziviler Dienst vorzusehen. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass bei Reaktivierung eines zivilen Dienstes darauf zu achten ist, dass die Vielfalt der Freiwilligendienstträger weiterhin Bestand haben. Bei dem Trägerangebot für einen verpflichtend geleisteten Ersatzdienst ist auch an den Entwicklungsdienst und den zivilen Friedensdienst zu denken. Auch die Dienste im Zivil- und Katastrophenschutz sollten entsprechend integriert werden, um auch unabhängig von reinen Verteidigungsüberlegungen die Krisenresilienz zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht stellt sich die Frage nach einer Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und dagegen sind differenziert zu betrachten. Des ZdK weist jedoch darauf hin, dass eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter eine Änderung von Artikel 12a GG erfordert. Die dafür benötigten Mehrheitsverhältnisse sind momentan nicht erkenntlich, weshalb das ZdK eine Änderung für unwahrscheinlich hält. Dennoch spricht sich das ZdK – auch mit Blick auf mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht für eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist sicherzustellen, dass die dienstverpflichteten Menschen eine angemessene Besoldung erhalten. Auch unter Hinzurechnung des Wertansatzes für z.B. gestellte Bekleidung, Verpflegung oder Unterkunft muss der ausbezahlte Sold ausreichend sein, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk bei der Entlohnung und den Rahmenbedingungen ist auf die mögliche Konkurrenzsituation zwischen Freiwilligendiensten und anderen Diensten zu legen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Stärkung des Gesellschaftsdienstes </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (<a href="https://bak-fsj.de/wp-content/uploads/2024/12/Freiwilligendienste-Positionen_1224.pdf">Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit</a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2025/appell-zur-umsetzung-eines-rechtsanspruchs-auf-einen-freiwilligendienst">Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025</a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Rahmenbedingungen/ Kriterien für die Zukunft des Gesellschaftsdienstes</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte sich der Gesetzgeber dennoch für einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst aussprechen, formuliert das ZdK folgende Rahmenbedingungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2020/arbeitswelt-im-umbruch">Beschluss von 2020</a>) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt. Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: Er soll nicht nur nach dem Abgang von der Schule, sondern auch in Phasen des Ab- und Umbruchs im späteren Lebensverlauf wahrgenommen werden können. So kann er auch der beruflichen Um- und Neuorientierung dienen. Auch Auszeiten wie ein Sabbatical oder der Eintritt in den Ruhestand könnten geeignete Phasen sein. Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, durch eine möglichst flexible Gestaltung des Gesellschaftsdienstes diesen in die persönliche Lebens- und Karriereplanung mit einzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Fazit</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK setzt für sich für eine Stärkung des gesellschaftlichen Engagements ein und will dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland die Dienste an und in der Gesellschaft wahrnehmen. Hierfür muss insbesondere auch das Bewusstsein geweckt werden, dass Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz in unserem Land nötig ist. Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen und jede*r sollte sich in diese Gemeinschaft einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK wirbt dafür, die gesellschaftlichen Dienste stärker zusammenzudenken. Ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr – diese Dienste können sinnstiftend wirken, Biografien nachhaltig prägen, neue Erfahrungsräume öffnen und Kontakte zwischen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen, die sonst einander fremd bleiben würden. Aus diesen Begegnungen kann Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches Engagement.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 12:25:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>