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            <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Änderungsanträge</title>
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                <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Änderungsanträge</title>
                <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/feedamendments</link>
            </image><item>
                        <title>Ä3 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/785</link>
                        <author>Volker Andres</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/785</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_59_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Die ZdK Vollversammlung geht davon aus, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich dessen ebenso bewusst ist.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 15:38:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/782</link>
                        <author>Volker Andres</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/782</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_59_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><span class="underline">Die ZdK Vollversammlung ist sich bewusst, dass Geschäftsordnung und ggf. Statut innerhalb des ZdK im laufenden Prozess angepasst werden müssen. Die Vollversammlung beauftragt das Präsidium dies im Blick zu haben und entsprechende Anpassungen vorzubereiten und einzubringen.</span></ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 15:13:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä27 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/780</link>
                        <author>Odilo Metzler</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/780</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 12:</h4><div><p>Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in Verbindung.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Beiden Anliegen voraus geht das Anliegen und die Perspektive gemeinsamer Sicherheit in Europa und des Friedens und der Versöhnung zwischen den Völkern.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 43 einfügen:</h4><div><p>(Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1975, 2.2.4.3).<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Wir halten es auch für notwendig, dass unabhängig von einer Reaktivierung der Wehrpflicht es auch in der Katholischen Kirche, d.h. in den Diözesen, wieder ein Angebot der Beratung von Kriegsdienstverweigerern gibt, d.h. der Begleitung in Fragen von Krieg und Frieden und von Töten und Sterben.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 51 einfügen:</h4><div><p>werden, um auch unabhängig von reinen Verteidigungsüberlegungen die Krisenresilienz zu fördern.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Auch sollte als Alternative zur militärischen Verteidigung ein Dienst der sozialen Verteidigung bzw. des organisierten zivilen Widerstandes gegen einen Agressor aufgebaut und angeboten werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 78 einfügen:</h4><div><p>Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (<a href="https://bak-fsj.de/wp-content/uploads/2024/12/Freiwilligendienste-Positionen_1224.pdf">Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit</a>).<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"></ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 11:42:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/778</link>
                        <author>Andreas Lob-Hüdepohl</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/778</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>In einer von Migration geprägten Welt ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 23 bis 24:</h4><div><p>Es geht um <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> in der Gesellschaft – nicht zuletzt auch jener, die zu den „Eingesessenen“ gehören, und sich in der zunehmenden Vielfalt fremd </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 31:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 153 bis 155:</h4><div><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 185 bis 186:</h4><div><p>Gelingende <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die konsequente Ersetzung der Begriffe &quot;Integration&quot; durch &quot;Inklusion&quot; ist der Auffassung geschuldet, dass das Paradigam der &quot;Integration&quot; in der sozialprofessionellen Debatte für die Eingliederung der zu integrierenden Peronen (-gruppe) durch Einpassung in ein Bestehendes steht (was gegenüber einer Desintegration und Exklusion zweifelsohne schon ein großer Fortschritt wäre), das Paradigma der &quot;Inklusion&quot; die Einbeziehung von Personen (-gruppen) bei grundsätzlicher Wahrung ihrer Vielfaltsaspekte beschreibt - in einer Weise, dass alle sich auf der gemeinsam geteilten Basis grund- bzw. menschenrechtlicher Ansprüche einer Veränderung ausgesetzt sind. Die im Antrag ausführlich erläuterten Maßnahmen entsprechen m.E. genau dem Anliegen der inklusiven Einbindung. Deshalb auch mein Antrag um entsprechendes Framing im Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 10:36:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä26 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/777</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/777</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 102 bis 104 einfügen:</h4><div><p>generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Beschränkung der Debatte um freiwillige Gesellschaftsdienste auf nur junge Menschen widerspräche dem Kern einer republikanischen Gesellschaft, die alle Generationen – je nach ihrem Vermögen – für ein gerechtes und solidarische Miteinander einbindet.</ins> Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Nach Treffen der Männer mit Andreas Lob-Hüdepohl abgestimmter Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 09:43:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä25 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/775</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/775</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 131 bis 136:</h4><div><p>kann Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches Engagement.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vor allem aber stärken sie unsere freiheitliche Demokratie.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Abschluss des Textes, der den Beginn (Dilemma zwischen individueller Freiheit und Pflicht durch Staat zugunsten der gesellschaftlichen Freiheit) abrundet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:13:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä24 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/774</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/774</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 99 bis 104:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das ZdK unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2020/arbeitswelt-im-umbruch">Beschluss von 2020</a>) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2020/arbeitswelt-im-umbruch">Beschluss von 2020</a>) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bei den Formen des Wehrersatzdienstes in Folge einer Wehrpflicht</ins> eine flexible Altersregelung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bis zum 45. Lebensjahr </ins>vorsieht und das Angebot nicht auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">junge Menschen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">18-Jährige</ins> beschränkt. Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 109 bis 111:</h4><div><p>Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, durch eine möglichst flexible Gestaltung des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gesellschaftsdienstes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wehrersatzdienstes</ins> diesen in die persönliche Lebens- und Karriereplanung mit einzubauen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Flexibilisierung des Zeitraums zur Erbringung des Wehrersatzdienstes analog zum Zeitraum der Möglichkeit des Wehrdienstes (bis 45. Lebensjahr)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:12:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä23 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/773</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/773</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 89 bis 95:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Engagement für andere darf nicht leichtfertig zum Zwang werden. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges Engagement zugunsten des Gemeinwohls </ins>interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Kompromissvorschlag, die gesellschaftliche Realität anzuerkennen (Bedarf an Verteidigungsfähigkeit) und zugleich die Freiwilligkeit nicht zu leicht auf&#039;s Spiel zu setzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:09:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä22 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/772</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/772</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 90 bis 94 löschen:</h4><div><p>Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll.</del> Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:05:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä21 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/771</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/771</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 67 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Weil das ZdK die verschiedenen Formen des Wehrersatzdienstes als gleichberechtigte Option neben dem Wehrdienst versteht, fordert das ZdK eine gerechte Entlohnung aller Möglichkeiten im Rahmen einer verpflichtenden Wehrpflicht. Die Mindestlohnkommission hat mit ihrem Verfahren zum Erreichen von Beschlüssen in den vergangenen Jahre bewiesen, wie welche Höhe geeignet ist, zu einer angemessenen Entlohnung aller Möglichkeiten zu kommen und dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zwischen den Optionen zu ermöglichen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 112 bis 117 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Entlohnungsregelung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:04:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä20 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/770</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/770</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 34 bis 36:</h4><div><p>getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie sein. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir sind davon überzeugt: Eine Verantwortung für unser Land zu übernehmen, muss künftig gleichberechtigt für</ins> den <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Fall einer Reaktivierung </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dienst an der Waffe zum Schutz des Bündnisses, den Dienst am Menschen im In- und Ausland und den Dienst zum Schutz der Bevölkerung gelten. Damit sichern wir als Gesellschaft unsere Freiheit und die Würde des Einzelnen. Dafür nehmen wir als ultima ratio die verpflichtende Freiheitsbeschränkung des Einzelnen durch den Staat in Kauf.<br>Für dieses Ziel </ins>formuliert das ZdK <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">als Bedingungen für einen verpflichtenden Dienst an der Waffe (Reaktivierung der Wehrpflicht) </ins>folgende Rahmenbedingungen:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 43 bis 47:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Als Wehrersatzdienst</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Wehrersatzdienst ist wieder ein ziviler Dienst vorzusehen. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass bei Reaktivierung eines zivilen Dienstes darauf zu achten ist, dass die </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">gelten gleichberechtigt der gemeinwohlorientierte Dienst am Menschen im In- und Ausland als auch ein verpflichtendes Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz. Dafür muss die gewachsene </ins>Vielfalt der Freiwilligendienstträger weiterhin Bestand haben. Bei dem Trägerangebot für einen verpflichtend geleisteten Ersatzdienst ist </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Gleichstellung des Wehrdienstes mit den Wehrersatzdienst-Möglichkeiten</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:03:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä19 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/769</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/769</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 34:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Eine</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Es ist im Sinn des Schutzes unseres Landes und unserer Freiheit, schnellstmöglich ausreichende Kapazitäten für den Bündnis-, Spannungs- und Verteidigungsfall aufzubauen. Dennoch darf eine</ins> Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht darf nicht isoliert getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:00:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä18 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/768</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/768</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 30 einfügen:</h4><div><p>freiwilligen Lösungen den Vorrang zu geben, die dazu beitragen, die Wehrfähigkeit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der kritischen Infrastruktur </ins>Deutschlands zu stärken.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erweiterung betont die Bedeutung zivilmilitärischer Zusammenarbeit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 00:59:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä17 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/767</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/767</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 13 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><br>Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (<a href="https://bak-fsj.de/wp-content/uploads/2024/12/Freiwilligendienste-Positionen_1224.pdf">Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit</a>).</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2025/appell-zur-umsetzung-eines-rechtsanspruchs-auf-einen-freiwilligendienst">Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025</a>).</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 69 bis 96 löschen:</h4><div><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes</li></ol><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Gesellschaft ist auf das Engagement vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr stärken die Krisenresilienz in der gesamten Gesellschaft. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass die Menschen in Deutschland einen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn es ist davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (<a href="https://bak-fsj.de/wp-content/uploads/2024/12/Freiwilligendienste-Positionen_1224.pdf">Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit</a>).</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienst-Vereinbarung ein, für die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau sowie für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger* innen. (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2025/appell-zur-umsetzung-eines-rechtsanspruchs-auf-einen-freiwilligendienst">Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025</a>).</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wenn die Priorität des Anliegens auf Fortsetzung der Freiwilligkeit liegt, muss sie auch vor der Verpflichtung zuerst als Absatz erfolgen.<br>
</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 00:56:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä16 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/766</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/766</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 0 bis 13:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft angestoßen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft angestoßen. Die daraufhin beginnende Debatte war Ausgangspunkt für eine geplante Positionsbestimmung im ZdK. Parallel sind in Deutschland, nicht zuletzt angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges, den Russland gegen die Ukraine führt, Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes auf der Tagesordnung. Mit ihnen verbunden sind in der politischen Diskussion ernsthafte Überlegungen zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Im Mittelpunkt steht die Frage, ob wir es den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zumuten können, zugunster der verpflichtenden Übernahme von Verantwortung des Einzelnen für viele und des damit verbundenen persönlichen Wachstum ihnen Freiheitsrechte zu entziehen. Inzwischen wurde die Debatte angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges
Russlands gegen die Ukraine erweitert um die Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Mit ihnen verbunden ist in der politischen Diskussion die Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Alle Anliegen,</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beide Anliegen,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">das persönliche Wachstum, der Dienst für die Gesellschaft, die</ins> Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz unserer Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in Verbindung. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für anstehende politische Diskurse und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für
die weitere Ausgestaltung politischer</ins> Entscheidungen sowie Handlungsoptionen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit solcher Dienste <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">formuliert</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">fordert</ins> das ZdK im Folgenden Kriterien und Rahmensetzungen:</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der &#039;Präambe&#039; wird das dem nachfolgenden Konflikt zugrundeliegende Dilemma zwischen Freiheitsentzug und Pflicht für das Gemeinwohl stärker herausgestrichen.</p>
<p>Die Genese der Textentstehung hingegen wird getilgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 00:54:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/763</link>
                        <author>Volker Andres</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/763</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_59_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Die ZdK-Vollversammlung stellt fest, dass sich aus der Satzung der Synodalkonferenz an verschiedenen Stellen konkrete Wechselwirkungen mit den Regelungen des ZdK ergeben. Sie beauftragt das Präsidium, den daraus resultierenden Anpassungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Geschäftsordnung und ggf. des Statuts des ZdK zu prüfen und der nächsten ZdK-Vollversammlung entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.<br><br>Zeitgleich fordert die ZdK-Vollversammlung die Deutsche Bischofskonferenz auf sich ebenfalls mit den sie betreffenden Wechselwirkungen zu befassen und entsprechende Anpassungen in den eigenen Gremien vorzunehmen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Synodalkonferenz und das ZdK werden künftig in unterschiedlichen Zusammenhängen in einer verbindlichen Beziehung zueinander stehen. Dazu gehören unter anderem:</p>
<ul>
<li>die Beratung der Synodalkonferenz über Finanz- und Haushaltsangelegenheiten nach Berichten der Sachbereiche des ZdK (Art. 2 Nr. 1 d Satzung der Synodalkonferenz),</li>
<li>das Vorschlagsrecht der Synodalkonferenz für Personen für die Sachbereiche des ZdK (Art. 2 Nr. 1 f),</li>
<li>die Wahl von 27 Mitgliedern der Synodalkonferenz durch die ZdK-Vollversammlung unter Berücksichtigung von Geschlechter- und Generationengerechtigkeit (Art. 3 Nr. 1 b i. V. m. Art. 3 Nr. 3),</li>
<li>sowie die Zuweisung von Themen durch das ZdK an die Synodalkonferenz zur Beratung (Art. 2 Nr. 4).</li>
</ul>
<p>Für eine gute und verlässliche Verzahnung zwischen Synodalkonferenz und ZdK sind hierfür konkretisierte Regelungen und Verfahrenswege erforderlich, die noch zu erarbeiten sind. Mit diesem Auftrag signalisiert das ZdK gegenüber den künftigen Mitgliedern der Synodalkonferenz, der 6. Synodalversammlung sowie der Deutschen Bischofskonferenz, dass es sich der eigenen strukturellen Verantwortung bei der Umsetzung der Satzung bewusst ist.</p>
<p>Entsprechende Klärungs- und Anpassungsbedarfe bestehen auch im Verhältnis zwischen Synodalkonferenz und Deutscher Bischofskonferenz. Es ist ebenso notwendig, dass diese dort ebenfalls aufgegriffen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 20:43:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä15 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/762</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/762</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 53 bis 60:</h4><div><p>Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und dagegen sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">differenziert zu betrachten. Des ZdK weist jedoch darauf hin, dass eine Ausweitung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter eine Änderung von Artikel 12a GG erfordert. Die dafür benötigten Mehrheitsverhältnisse sind momentan nicht erkenntlich, weshalb das ZdK eine Änderung für unwahrscheinlich hält. Dennoch spricht sich das ZdK – auch mit Blick auf mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht für eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter aus.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vor einer Entscheidung differenziert zu betrachten. Das ZdK spricht sich – auch mit Blick auf mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht für eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter aus und empfiehlt, ein solches Gesetzesvorhaben in den Bundestag einzubringen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zwei Elemente:<br>
(1) Ausführliche Begründung der Mehrheitsverhältnisse ist unnötig.<br>
(2) Wer die Umsetzung empfiehlt, muss auch den Appell an den Gesetzgeber richten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 19:58:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/761</link>
                        <author>BDKJ</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/761</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 238 bis 239 einfügen:</h4><div><p>gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der Familiennachzug wieder ermöglicht werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Alle Maßnahmen zum Familiennachzug müssen kinderrechtliche und geschlechtergerechte Standards berücksichtigen und sicherstellen, dass vulnerable Gruppen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche – nicht durch Verfahrensverzögerungen oder Aussetzungen besonders belastet werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Ergänzung stärkt den Schutz besonders vulnerabler Gruppen und sichert kinderrechtliche und geschlechtergerechte Standards im Verfahren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 18:19:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/760</link>
                        <author>BDKJ</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/760</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 230 bis 231 einfügen:</h4><div><p>lebenden Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der Betroffenen und erschwert Integration.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Kinder und Jugendliche leiden hierbei in besonderem Maße unter Angst, Unsicherheit und der Gefahr der Parentifizierung, da sie häufig Verantwortung übernehmen und bürokratische Aufgaben für ihre Familien tragen müssen. Die Wahrung des Kindeswohls gemäß der UN-Kinderrechtskonvention macht es notwendig, diese Belastungen sichtbar zu machen und zu vermeiden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Ergänzung macht die besondere Betroffenheit von Kindern sichtbar und verankert das Kindeswohl gemäß UN-Kinderrechtskonvention.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 18:17:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/759</link>
                        <author>BDKJ</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/759</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 227 bis 229 einfügen:</h4><div><p>Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und können ihre Angehörigen nicht zu sich holen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Besonders betroffen sind dabei Frauen, queere Personen und Alleinerziehende, die ohne familiäre Unterstützung stärker vulnerabel sind und einem erhöhten Risiko von Überlastung und Unsicherheit ausgesetzt werden.</ins> Die erzwungene Familientrennung führt zu erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>So wird deutlich, dass Familientrennungen bestimmte Gruppen besonders belasten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Nov 2025 18:15:27 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>