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            <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Alles</title>
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                <title>Vollversammlung des ZdK November 2025: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>IA1NEU: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Initiativantrag_I_vorbehaltlich_der_Annahme_auf_die_TO_durch_die_VV-48306</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 29.11.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<br><br><br><br><span class="underline">Die ZdK Vollversammlung ist sich bewusst, dass Geschäftsordnung und ggf. Statut innerhalb des ZdK im laufenden Prozess angepasst werden müssen. Die Vollversammlung beauftragt das Präsidium dies im Blick zu haben und entsprechende Anpassungen vorzubereiten und einzubringen.</span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach Antragsfrist für die ZdK-Vollversammlung hat der Synodale Ausschuss am 21./22.11.2025 getagt, sodass weniger als eine Woche vor der Vollversammlung ein Beschluss zur Satzung vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Bewertung der ZdK-Mitglieder im Synodalen Ausschuss fiel durchweg positiv aus: Kein Ausschussmitglied stimmte gegen den Entwurf oder enthielt sich der Stimme. Den Fuldaer Kairos möchten die Antragsteller*innen nun nutzen, um mit der positiven Erfahrung für ein positives Votum des ZdK als künftigen Träger der Synodalkonferenz zu werben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zeitnahe Bestätigung durch die organisierten Lai*innen wäre eine klare Botschaft in Richtung der Deutschen Bischofskonferenz (die erst bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2026 den Satzungstext beschließen kann) und in Richtung des Vatikans, wo sehr aufmerksam die deutschen Beratungen und Beschlüsse beobachtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst nach einem positiven Votum beider Träger kann in Rom die erforderliche „Recognitio“ erbeten werden. Dieses Verfahren könnte erst nach der Frühjahrs-Vollversammlung des ZdK im Mai, d.h. in sieben Monaten, gestartet werden, sollte das ZdK nicht schon bei seiner Herbst-Vollversammlung 2025 zu einem Beschluss kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller*innen empfehlen auch aus inhaltlichen Gründen eine Annahme, weil relevante Fragen im Sinne der vorab kommunizierten ZdK-Positionierungen festgeschrieben worden sind. Dazu zählt beispielsweise die Finanzkompetenz und der Anspruch, künftig gemeinsame Beratungen und Beschlüsse zwischen Lai*innen und Bischöfen zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 11:55:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8NEU: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Anerkennung_und_Staerkung_der_Gemeinden_ande-rer_Muttersprachen_und_Ri-6220</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Anerkennung_und_Staerkung_der_Gemeinden_ande-rer_Muttersprachen_und_Ri-6220</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK erkennt die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ in Deutschland ausdrücklich als integralen Bestandteil der katholischen Kirche in Deutschland an. Diese umfassen 16,7 % aller Katholiken in Deutschland. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Seelsorge, zur Integration und zur Bewahrung des Glaubens in der Vielfalt der Kulturen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Klärung des kirchlichen Auftrags:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK mit seinen Diözesanräten und Verbänden setzt sich dafür ein, den spezifischen Auftrag der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; – die religiöse Begleitung, kulturelle Identitätsbildung und Unterstützung von Migrant*innen – im Rahmen der deutschen Pastoral klar zu definieren und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Verortung im kirchlichen Leben</em>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanräte bemühen sich, „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; stärker in die Pastoralpläne, Gremien und Entscheidungsstrukturen vor Ort einzubinden. Ihre Vertreter*innen sollen in den synodalen Prozessen und Gremien auf allen Ebenen angemessen beteiligt werden.<br><br>
Zudem sollten die bereits existierenden Verbände der &quot;Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; in ihrer Struktur und ihren Prozessen angemessen berücksichtigt und integriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich appelliert das ZdK an die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot;, sich aktiv in das Gemeinde- und Verbändeleben aktiv einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Perspektiven für die Zukunft der „Gemeinden anderer Muttersprache und Riten“ im ZdK:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein ZdK interner Gesprächsprozess zur inhaltlichen Verortung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; und zur Repräsentanz des „Bundespastoralrat“ soll durchgeführt werden. Dazu setzt die ZdK Vollversammlung eine AdHoc Arbeitsgruppe ein, die ihre Ergebnisse dem Hauptausschuss und bei der Herbstvollversammlung 2026 vorstellen soll. Zur Sicherstellung einer umfassenden und faktenbasierten Beratung wird der Gesprächsprozess die Möglichkeit vorsehen, externe Fachexperten als beratende Gäste einzuladen. Deren Expertise soll themenspezifisch hinzugezogen werden, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu maximieren.Die Zusammensetzung der AdHoc Arbeistgruppe ist wie folgt geregelt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der DR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Vertretung der AGKOD</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>drei Vetreter*innen des BPR im ZdK</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die namentliche Besetzung erfolgt durch den ZdK Hauptausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die eingerichtet AdHoc Arbeistgruppe verpflichtet sich bis zur Herbstvollversammlung 2026 ein beschlussfähiges Ergebinsdokument vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten&quot; sind Orte lebendigen Glaubens, der kulturellen Vielfalt und der Integration. Angesichts gesellschaftlicher und kirchlicher Veränderungen ist es notwendig, ihren Auftrag und ihre Rolle neu zu reflektieren und abzusichern. Eine Kirche, die Vielfalt lebt, wird ihrem universalen Anspruch gerecht und stärkt das Miteinander aller Gläubigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 10:55:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>TOP 6 Statut und GeschäftsordnungNEU: Statut und Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Statut_und_Geschaeftsordnung_-63727</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 29.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Statut_und_Geschaeftsordnung_-63727</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Vollversammlung würdigt die Arbeit der Satzungskommission. Sie beschließt das Statut und die Geschäftsordnung in den vorliegenden Fassungen mit den Änderungen zu folgenden Zeilen:<br><br><strong><span class="underline">Statut:</span></strong><br><br>
1) Zu § 4 Erwerb der Mitgliedschaft<br>
Zeilen 67 und 68: Streichen des Punktes (5) „die weiteren Mitglieder des Präsidiums und die Sprecher*innen der Sachbereiche, soweit sie nicht mehr Mitglied nach §3 (1) bis (4) sind, durch ihre Wahl.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Die Formulierung steht ähnlich im bisherigen Statut. Sie ist missverständlich. Die betroffenen Personen erwerben ihre Mitgliedschaft nicht durch ihre Wahl, sondern durch die Wahl gemäß § 4 (1)-(4). § 3.5 regelt, dass gewählte Präsidiumsmitglieder und Sprecher*innen für die Dauer ihrer Amtszeit Mitglied bleiben.<br><br><strong><span class="underline">Geschäftsordnung:</span></strong><br><br>
1) § 5 Leitung der Vollversammlung<br>
Zeilen 63 und 64: „(2) Der*Die Präsident*in kann die Leitung der Vollversammlung einem Präsidiumsmitglied übertragen. Er*Sie kann die Moderation einem Präsidiumsmitglied oder einer externen Moderation übertragen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Der Punkt muss analog zum Statut geändert werden. Die externe Moderation kann nicht die Leitung der Versammlung übernehmen.<br><br>
2) § 9 Wahl der Mitglieder des Zentralkomitees gem. § 3 (3) ZdK-Statut<br>
Zeile 152: „(4) Die Wahl erfolgt geheim. Sie kann auch digital erfolgen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Auch die Wahlen zum ZdK sollten digital möglich sein.<br><br>
3) § 12 Wahl der Sprecher*innen<br>
Zeile 250: „(3) Die Wahl erfolgt geheim. Sie kann auch digital erfolgen.“<br><br><em>Begründung:</em><br>
Wie die Wahlen von Präsidium und Hauptausschuss, sollte auch die Sprecher*innenwahl digital möglich sein </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mit folgenden Änderungen:<br><br>
Geschäftsordnung<br>
§10<br>
(1) </strong><strong>Z. 181-182:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter den 15 von der Vollversammlung zu wählenden Mitgliedern des Hauptausschusses müssen mindestens sieben Personen, die sich als weiblich identifizieren, und mindestens sieben Personen, die sich als männlich identifizieren, gewählt werden. Personen mit den Geschlechtseinträgen <em>divers</em> oder <em>offen</em> sowie u. a. intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen können sich einer dieser beiden Gruppen (&quot;w/d/offen&quot; oder &quot;m/d/offen&quot;) zuordnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) Z. 190-191: </strong>Haben in einem dieser Wahlgänge mehr Kandidat*innen, als zu wählen sind, diese Mehrheit erhalten, so sind bis zum Erreichen der Zahl 15 die Kandidat*innen in der Reihenfolge der Stimmenzahl gewählt, wobei die Bestimmung zu beachten ist, dass unter Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt mindestens sieben Personen, die sich als weiblich identifizieren (+ divers/offen), und sieben Personen, die sich als männlich identifizieren (+ divers/offen), zu wählen sind. In einem dritten Wahlgang sind unter Beachtung der Geschlechter-Quote diejenigen Kandidat*innen gewählt, die bis zum Erreichen der Zahl 15 die meisten Stimmen erhalten haben.<br><br><strong>§11 (5) Z. 220-221: </strong>Unter den vier Vizepräsident*innen müssen zwei Personen sein, die sich als weiblich identifizieren und zwei Personen, die sich als männlich identifizieren. Personen mit den Geschlechtseinträgen <em>divers</em> oder <em>offen</em> sowie u.a. intergeschlechtliche oder nichtbinäre Personen können sich einer dieser beiden Gruppen (&quot;w/d/offen&quot; oder &quot;m/d/offen&quot;) zuordnen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 10:41:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A8: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/217?commentId=116#comm116</link>
                        <author>Sarah Prenger</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/217?commentId=116#comm116</guid>
                        <description><![CDATA[redaktionell: ein "aktiv" muss gestrichen werden.
]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Nov 2025 10:40:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9NEU: Antrag zur Sicherung der Finanzierung der KfZG über das Jahr 2026 hinaus</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Antrag_zur_Sicherung_der_Finanzierung_der_KfZG_ueber_das_Jahr_2026_hina-206</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Antrag_zur_Sicherung_der_Finanzierung_der_KfZG_ueber_das_Jahr_2026_hina-206</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des ZdK beauftragt das Präsidium, sich beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) dafür einzusetzen, dass die institutionelle finanzielle Förderung der Kommission für Zeitgeschichte e. V. (KfZG) über das Jahr 2026 hinaus aufrechterhalten wird.<br>
Um das Anliegen der wissenschaftlichen historischen Forschungsvernetzung im katholischen Bereich weiter verfolgen zu können, bedarf es dazu in jedem Fall hinreichender Personalmittel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium wird gebeten, dem ZdK bis zur nächsten Vollversammlung einen Zwischenbericht über seine Gesprächsaktivitäten und die erreichten Fortschritte vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kommission für Zeitgeschichte (KfZG) mit Sitz in Bonn ist seit über sechs Jahrzehnten eine zentrale außeruniversitäre Forschungseinrichtung für die Geschichte des deutschen Katholizismus im 19. und 20. Jahrhundert – sie bündelt Forschung, Publikationen und Dokumentation im Dienst kirchlicher und gesellschaftlicher Aufarbeitung. Sie sichert das historische Gedächtnis der global einzigartigen Geschichte des deutschen Katholizismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sie trägt zur historisch validen Selbstvergewisserung des bundesdeutschen Katholizismus bei und gewährleistet damit ein zentrales Element seiner Zukunftsfähigkeit. Nur wer die Vergangenheit kennt und um Erfolge und Fehlentwicklungen weiß, kann kluge Zukunftsperspektiven entwickeln. Damit ist die KfZG zentral als a) historisches Gedächtnis des spezifisch deutschen Katholizismus und seiner Institutionen in Deutschland, b) der Aufarbeitung von Macht und Machtmissbrauch und c) als historische Ressource zur Gestaltung des synodalen Wegs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ihr wissenschaftliches Potential, ihr internationales Renommee und ihre gesellschaftliche Breitenwirkung ergibt sich aus der Kooperation anerkannter Historiker:innen verschiedener deutscher Universitäten mit Kirchenhistoriker:innen aus unterschiedlichen theologischen Fakultäten. Dieses Netzwerk ist zentral für die hohen Qualitätsstandards der gemeinsamen Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuell ist die KfZG in ihrer Existenz gefährdet: Die finanzielle Förderung der Einrichtung durch die Diözesen soll nach dem Jahr 2026 eingestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Einstellung der Förderung würde ein fatales Signal der Geschichtsvergessenheit senden – nicht nur für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung, sondern auch für die gesellschaftliche Rolle der katholischen Kirche in der historischen Erinnerung und öffentlichen Debatte. Gerade in Zeiten, in denen&quot; fake news“ oder Unterstellungen auch die innerkirchliche Gesprächskultur kontaminieren, ist es zentral, über eine Institution zu verfügen, die wissenschaftlich abgesicherte Auskunft über die Vergangenheit des deutschen Katholizismus erteilen kann. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung des katholischen Missbrauchs droht durch eine Einstellung der Finanzierung massiv beeinträchtigt zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor diesem Hintergrund sieht die Vollversammlung des ZdK es als Aufgabe kirchlicher Verantwortung an, aktiv einzutreten für die Förderung und Erhaltung einer solch international renommierten Institution, die im Sinne von Transparenz, Erinnerungskultur und kirchlicher Forschung wirkt. Die Kontaktaufnahme mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist hierbei geboten, da hier die Entscheidungen über die Fortsetzung oder Einstellung der Finanzierung erfolgt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 18:57:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_uebergreifender_kirchlicher_Aufgaben_in_Deutschland_durch_Erhoe-38797</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Staerkung_uebergreifender_kirchlicher_Aufgaben_in_Deutschland_durch_Erhoe-38797</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ZdK-Vollversammlung erneuert ihre Forderung zur Erhöhung des an den VDD abgeführten Kirchensteueranteils der Diözesen auf drei Prozent, die sie mit der Erklärung „<a href="https://www.zdk.de/positionen/2017/staerkung-ueberdioezesaner-aufgaben-der-katholischen-kirche-in-deutschland-finanzierung-langfristig-absichern-transparenz-schaffen-beteiligung-ermoeglichen">Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland</a>“ im November 2017 zum Ausdruck gebracht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK spricht sich für einen interdiözesanen Finanzausgleich aus. Einzelheiten dazu sollten im Rahmen der Synodalkonferenz ausgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK verpflichtet sich selbst, seine Organe und seine Delegierten in den Synodalen Strukturen, den Kommissionen der DBK, den VDD-Gremien, den Kirchensteuerräten sowie in den Diözesanvermögensverwaltungsräten, zum persönlichen Einsatz für eine erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisungen an den VDD.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Ergebnis muss spätestens 2030 das Ziel von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt stehen. Dafür ist erforderlich, dass die deutschen (Erz-)Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Als Zwischenziel wird eine Erhöhung auf 2,2 Prozent (rund 0,5 Prozentpunkte mehr als 2024) bis 2028 gefordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Mitglieder, die in den genannten Organen und Gremien mitwirken, tragen zu den Bemühungen bei. Das Präsidium wird aufgefordert, der ZdK-Vollversammlung 2026 eine Übersicht entsprechender Anstrengungen mit konkreten Ergebnissen vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In seinem Beschluss über die „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland“ hatte das ZdK am 25. November 2017 auf die innerkirchliche Solidarität über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hingewiesen und eine neue Verständigung über das für die katholische Kirche in Deutschland notwendige gemeinsame Handeln, das auch das Apostolat der Laien umfasst, gefordert. Zugleich hat das ZdK seine Sorge über die Absenkung des Anteils des VDD am katholischen Kirchensteueraufkommen im gesamten Bundesgebiet 2004 bis 2016 von 4,05% auf damals 2% ausgedrückt. Der Anteil sank von 3,73 % in 2004 auf 1,96 % in 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Perspektivisch werden die Kirchensteuermittel knapper. Dies führt zu intensiven Fragen rund um zukünftige Aufgaben und Schwerpunkten der katholischen Kirche in Deutschland. Der Beschluss der ZdK-Vollversammlung vom 25. November 2017 zielt auf eine Erhöhung des VDD-Anteils an den Kirchensteuermitteln auf 3%. Derzeit liegen wir jedoch noch unter der Marke von 2016, nämlich für 2024 bei 1,76%. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit, katholische Initiativen, aber auch Organisationen so zu unterstützen, wie es angesichts der Lage der Kirche in Deutschland erforderlich wäre.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 18:18:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6NEU: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zukunft_hat_eine_integrative_Gesellschaft_-43826</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zukunft_hat_eine_integrative_Gesellschaft_-43826</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer von Migration geprägten Welt ist Integration eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte gelingt. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das ZdK setzt auf Einheit in Vielfalt. Menschen dürfen und sollen ihre Fähigkeiten, Talente und Ideen in die hiesigen Lebensverhältnisse einbringen und diese mitgestalten können. Integration betrifft alle - ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Insofern ist sie keine einseitige Bringschuld zugezogener Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Interesse am Menschen mit seiner Würde, seinen Kompetenzen, seiner Geschichte und seinen Wünschen leitet das ZdK aus dem christlichen Menschenbild ab. Unvereinbar damit sieht es alle Versuche, definierte Personengruppen verantwortlich zu machen für Missstände, die politisch und ökonomisch unzureichend bearbeitet wurden und werden. Solche Schuldzuweisungen führen zu Simplifizierungen, verschärfen Konflikte, führen zu einer gesellschaftlichen Entfremdung und stärken Populismus und Extremismus. Das Spielen mit Ängsten schürt gesellschaftliche Spaltungen, Misstrauen wächst und die Dialogfähigkeit sinkt. Dies kann in einer Desintegration resultieren. Das ZdK widerspricht diesen Narrativen der Angst sowie allen Strategien der Ausgrenzung. Stigmatisierung und Abwehr belasten das gesellschaftliche Klima; Chancen und Möglichkeiten stiften Zusammenhalt. Es bedarf einer Politik, die Menschenrechte nicht zur Disposition stellt, sondern eine faktenbasierte Debatte anstößt, die Herausforderungen realistisch beschreibt und zu den besten Lösungen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es geht um Integration in der Gesellschaft. Es geht um Menschen, die zum Teil vor Jahren oder Jahrzehnten eingewandert sind. Manche von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, manche nicht. Die Achtsamkeit für die Bedürfnisse der Einzelnen und eine Kultur der Teilhabe an Rechten und Pflichten fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete Migrationsberatung und ohne ausreichende Integrations- und Sprachkurse stoßen gerade neu Eingewanderte auf Barrieren. Die Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen, denn hier sind fehlende Unterbringungsmöglichkeiten, fehlende Kita- oder Schulplätze oder Engpässe bei der Daseinsvorsorge spürbar. Es braucht eine föderale Lastenteilung, die es den Kommunen ermöglicht, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende, innovative und passgenaue Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Lokale Perspektiven und Bedarfe sind auf Bundesebene kontinuierlich zu berücksichtigen. Für ein gutes Miteinander braucht es klugen, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau, qualitative Kindertagesstätten und moderne Bildungseinrichtungen. Umfangreiche Investitionen, um an diesen Stellschrauben zu drehen, zahlen sich aus, wenn Bund, Länder und Kommunen ein Finanzierungsmodell schaffen, das langfristig trägt, Zusammenhalt stiftet und Zukunftsfähigkeit erzeugt. Im Folgenden benennt das ZdK sieben zentrale Handlungsfelder, nimmt Bestandsaufnahmen vor und formuliert Handlungsbedarfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Sprache</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zu gelingender Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation, sondern auch kulturelle Teilhabe, berufliche Chancen und soziale Zugehörigkeit. Gleichzeitig bedeuten eingeschränkte Deutschkenntnisse nicht zwingend ein Scheitern der Integration.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Sprachförderung stellen Finanzierungsengpässe und fehlendes Lehrpersonal die zentrale Herausforderung dar. Kursgebühren sind für viele eine hohe Hürde. Bildungsträger*innen können als Anbieter*innen von Sprachkursen die hohe Nachfrage vielerorts nicht bedienen. Die Grundlage für Integration durch Sprache ist zwar gelegt, benötigt allerdings nachhaltige Finanzierung und zielgruppenspezifische Ansätze. Im Bereich der Arbeitsmigration aus dem EU-Ausland sehen wir in der Praxis kaum ausreichend flexible und flächendeckend abgesicherte Angebote zum Erwerb von Sprachkenntnissen. Vollzeitarbeit und insb. prekäre Beschäftigungsverhältnisse erschweren oder verunmöglichen Bemühungen die deutsche Sprache gut zu erlernen.<a href="#_ftn1">[1]</a> Zugleich sehen wir in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes einen immer größer werdenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Dass Zugewanderte zumindest grundlegende Deutschkenntnisse erlangen, gewinnt dadurch als zentraler Faktor der Arbeitsmarktintegration weiter an Bedeutung, um diesem Mangel entgegenzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eingewanderte Menschen verfügen über Sprachkenntnisse. Allen Sprachen kommt ein Wert zu. Sie müssen gleichermaßen geschätzt werden. Kinder dürfen aufgrund ihrer nichtdeutschen Mutter- und Vatersprachen keine Diskriminierung erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss vom Staat und der Wirtschaft noch stärker ermöglicht werden. Die Sprachkurse sind kostenlos und (auch im ländlichen Raum) flächendeckend anzubieten und durch Flexibilität möglichst passgenau auf die Bedürfnisse z. B. von Eltern und Berufsgruppen sowie auf Rahmenbedingungen wie Schichtarbeit zuzuschneiden. Die sprachliche Bildung muss allen Migrant*innen offenstehen - unabhängig von Geschlecht, familiärer Situation, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bildung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungschancen sind in Deutschland ungleich verteilt und hängen stark vom sozialen Status ab. Eingewanderte Kinder stehen vor besonderen Hürden: Sie müssen Deutsch als Bildungssprache erlernen und werden deswegen oft nicht in die Regelklassen integriert. Kinder, die im Asylverfahren oder mit Duldung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, haben keinen oder einen erschwerten Zugang zu frühkindlicher und zu schulischer Bildung. Ausländische Eltern mit dem “falschen” Status (z.B. Asylsuchende, die meisten Geduldeten, Bildungsmigrant*innen oder arbeitssuchende EU-Bürger*innen) erhalten kein Kindergeld und keine Förderung nach BAföG. Wie auch in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund sind sie mit einer Bildungslandschaft konfrontiert, die der größer gewordenen Vielfalt der Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz vielfältiger Weiterbildungsangebote gibt es noch keine gesamtgesellschaftliche Weiterbildungskultur. Hier bleiben Möglichkeiten ungenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Gute Bildung für alle eröffnet Chancen und berücksichtigt unterschiedliche Ausgangssituationen und Bedarfe. Das erfordert Flexibilität und eine Anpassung der Curricula. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein diskriminierungsfreies Lernumfeld. Strukturen der formalen und non-formalen Bildung müssen ausgebaut werden. Fördermaßnahmen wie das BAföG müssen nach Bedarf und nicht nach ausländerrechtlichem Status gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Dann entwickeln und nutzen Menschen ihre Potenziale und erleben Selbstwirksamkeit. (Weiter-)Bildung muss deshalb für alle zugänglich und attraktiv gestaltet werden. Wesentliche Instrumente sind neben einem verbindlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung auch eine Bildungsteilzeit mit Lohnfortzahlung und ein Qualifizierungsgeld. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Lernen als gemeinsame und langfristige Aufgabe versteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Arbeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erwerbstätigenquoten von eingewanderten Menschen unterscheiden sich je nach Herkunft, Aufenthaltsdauer und rechtlichem Status mehr oder weniger stark vom Bevölkerungsdurchschnitt. Eingewanderte sind überdurchschnittlich oft in weniger gut bezahlten Tätigkeiten zu finden. Dies gilt in Teilen auch für ihre direkten Nachfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob Pflege, Handwerk, Gastronomie, Logistik, Bildung, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung: Gelingt es nicht, das vorhandene Potential zu nutzen, werden sich Probleme in vielen Sektoren massiv verschärfen. Auch Einwanderung kann ein Teil der Lösung sein. Das Ausländerrecht wurde deshalb – insbesondere für Fachkräfte – in den letzten Jahren mehrfach liberalisiert. Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen und Personen, deren Aufenthalt nur geduldet wird, wurden reduziert, aber nicht vollständig beseitigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotzdem erschweren langwierige Visa-Verfahren für Nicht-EU-Bürger*innen die Einwanderung und senken im globalen Ringen um Fachkräfte die Attraktivität Deutschlands. Komplizierte Anerkennungsprozesse erschweren die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften und zugleich die Integration in den Arbeitsmarkt bei Personen, die nicht wegen der Arbeit kommen<strong>,</strong> wie z.B. nachziehende Ehegatt*innen oder Schutzsuchende. Hier fehlt es zum Teil an ausreichenden und übersichtlichen Beratungsmöglichkeiten für die Migrant*innen, aber auch für Arbeitgeber*innen. Gerade kleinere Firmen sind hier mit der Begleitung überfordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Maßnahmen zur (Re)Integration in den Arbeitsmarkt und zur beruflichen Qualifizierung müssen migrationsspezifische Bedarfe berücksichtigen und in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Für Geflüchtete sind Zugänge zum Arbeitsmarkt auszuweiten, rechtliche Hürden müssen weiter abgebaut werden. Insbesondere für junge Menschen selbst ist der Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten entscheidend, da er ihre Eigenständigkeit und Zukunftsperspektiven maßgeblich bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten muss pragmatisch und wertschätzend sein. Die Anerkennung von Abschlüssen ist für eine ausbildungsadäquate berufliche Integration und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte von Bedeutung. Zielführend ist es, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und sie transparenter und praxisnäher zu machen, um vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen. Arbeitgeber*innen gilt es hierbei stärker einzubinden, um staatliche Stellen zu entlasten und die Verantwortung der Unternehmen zu stärken. Bereits bestehende Möglichkeiten<strong>,</strong> ganz auf das Anerkennungsverfahren zu verzichten<strong>,</strong> wie z.B. bei Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnologie<strong>,</strong> gilt es so weit wie möglich auf andere Berufsgruppen auszuweiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Sozialer Status</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Die Inklusion verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen profitiert. Aber bei den meisten Faktoren, die den sozialen Status bestimmen, wie Einkommen, Vermögen<strong>,</strong> Wohnungsgröße, Gesundheit oder Lebensdauer<strong>,</strong> liegen Eingewanderte und ihre Nachkommen immer noch unter dem Durchschnitt. Nicht selten geraten Eingewanderte in Deutschland durch prekäre Beschäftigung „unter die Räder“ und werden ausgebeutet. In vielen Branchen gibt es eine Mehrklassen-Gesellschaft;<a href="#_ftn2">[2]</a> Migrant*innen bilden die unterste Klasse, was Entlohnung, Absicherung und Ansehen betrifft. In bestimmten Branchen wie der Fleischindustrie, den Paketdiensten, auf dem Bau und in der Gebäudereinigung sehen wir außerdem ausgeprägte und großflächige Formen von Menschenhandel, darunter auch Frauenhandel und Zwangsprostitution. Wir sehen Ausbeutung und moderne Sklaverei. Das geschieht unterhalb des &quot;Radars&quot; der Rechtsstaatlichkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch unter verschiedenen Migrantengruppen ist Ausgrenzung und Diskriminierung deutlich erkennbar, welche ebenso durch multiple Krisen verstärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist eine Vitalfunktion menschlicher Gesellschaft. Aus dem christlichen Menschenbild resultiert die Anerkennung einer globalen Geschwisterlichkeit und die Teilhabe aller am Gemeinwesen, unabhängig von ihrer ethnischen, geschlechtlichen, religiösen und kulturellen Identität. Weit verbreitete Diskriminierung und Ausgrenzung kann und muss überwunden werden durch eine Kultur der Hochachtung und Integration im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Strukturen, die einen niedrigen sozialen Status verfestigen, müssen abgebaut werden. Fördermaßnahmen müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen Eingewanderte nicht ausgrenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mafiöse Strukturen von Menschenhandel und Ausbeutung gilt es aufzudecken und zu zerschlagen. Die Betroffenen brauchen Beratung, Unterstützung und Auswege aus ihrer Zwangslage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wohnen und Gesundheit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gelingende Integration und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits von räumlicher Segregation und geschützt vor Mietwucher und Vermieterwillkür, sind Voraussetzung für das Ankommen und die Beheimatung in unserer Gesellschaft. Arbeitsmigrant*innen befinden sich nicht selten in einer Mehrfachabhängigkeit, wenn Arbeitgeber*innen gleichzeitig auch Vermieter*innen Unterkunft sind. Der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft bundesweit in dramatischem Ausmaß. Wenn Geflüchtete jahrelang in Sammelunterkünften verharren müssen, hemmt dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschenunwürdige Wohnverhältnisse können krank machen. Außerdem fehlen je nach Status Zugänge zu umfassender gesundheitlicher Versorgung. Es kommt immer wieder zu ungleicher Behandlung. Besonders Kinder und Jugendliche sind in solchen prekären Wohnsituationen in ihrer Entwicklung gefährdet und erleben häufig Belastungen, die langfristige Folgen haben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Existierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind nicht durch Migration verursacht; Migration macht sie als strukturelle Defizite deutlicher sichtbar. Der Markt löst die Wohnungskrise nicht. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und insbesondere mehr Sozialwohnungen. Wir werben dafür, dabei nicht auf ungezügelte Versiegelung zu setzen, sondern auf innovative Steuerung, maßvolle Verdichtung und eine kluge Umnutzung des Bestands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Maßnahmen gegen Mietwucher und die Vermietung von Schrottimmobilien dürfen sich nicht gegen die Opfer dieser Ausbeutung richten. Damit sie sich aus prekären Arbeits- und Wohnsituationen lösen können, benötigen sie entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote und die Jobcenter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Menschen in Deutschland müssen diskriminierungsfreien Zugang zu umfassender gesundheitlicher Versorgung erhalten. Dies ist unverzichtbar und menschenwürdig und gilt unabhängig vom Status und auch für Menschen in der Wohnungslosigkeit. Insbesondere Geflüchtete haben häufig einen höheren Bedarf an psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten, der vielerorts auf ein lückenhaftes Angebot trifft. Statt Kürzungen braucht es hier eine ausreichende, dauerhafte und flächendeckende Finanzierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Familie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>
Der Schutz der Familie in all ihren vielfältigen Formen zählt zu den elementaren Grund- und Menschenrechten sowie zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Er gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild und ist verfassungsrechtlich verankert. Familien stellen auch für Migrant*innen ein äußerst wichtiges soziales Netzwerk dar. Sie bieten emotionale Unterstützung, praktische Hilfe bei der Orientierung im neuen Land und fungieren als Vermittler*innen zwischen der alten und der neuen Heimat. Kinder aus migrantischen Familien übernehmen teils eine Brückenfunktion, da sie aufgrund des Schulbesuchs oft zügiger Kontakte knüpfen und die deutsche Sprache erlernen. Der Bundestag hat im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und können ihre Angehörigen nicht zu sich holen. Besonders betroffen sind dabei Frauen, queere Personen und Alleinerziehende, die ohne familiäre Unterstützung stärker vulnerabel sind und einem erhöhten Risiko von Überlastung und Unsicherheit ausgesetzt werden. Die erzwungene Familientrennung führt zu erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland lebenden Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der Betroffenen und erschwert Integration. Kinder und Jugendliche leiden hierbei in besonderem Maße unter Angst, Unsicherheit und der Gefahr der Parentifizierung, da sie häufig Verantwortung übernehmen und bürokratische Aufgaben für ihre Familien tragen müssen. Die Wahrung des Kindeswohls gemäß der UN-Kinderrechtskonvention macht es notwendig, diese Belastungen sichtbar zu machen und zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong><br>
Praktische Hürden in der Umsetzung des Familiennachzugs, insbesondere die langen Bearbeitungszeiten, müssen beseitigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte torpediert das Ziel, legale Zuwanderung zu stärken und Integration zu fördern. Wegen der Belastung für die Psyche der Betroffenen und wegen der Schädigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der Familiennachzug wieder ermöglicht werden. Alle Maßnahmen zum Familiennachzug müssen kinderrechtliche und geschlechtergerechte Standards berücksichtigen und sicherstellen, dass vulnerable Gruppen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche – nicht durch Verfahrensverzögerungen oder Aussetzungen besonders belastet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Politische Teilhabe</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bestandsaufnahme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Volle politische Teilhabe ist hierzulande an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch besteht weiterhin eine große numerische Lücke zwischen der Bevölkerung im Wahlalter und der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen – ein Grundpfeiler von Demokratien. Die schwarz-rote Bundesregierung macht Fortschritte rückgängig: Die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ sorgt dafür, dass für engagierte und besonders gut integrierte Personen volle politische Teilhabe erst später zugänglich wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbstkritisch stellen wir fest, dass es in kirchlichen Gremien in Deutschland an Diversität mangelt. Diesen Rückstand gilt es aufzulösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsbedarfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einbürgerung ermöglicht Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten. Menschen sind vielfältig – Beheimatung kann schnell gelingen, lange dauern oder scheitern. Die aktuelle Gesetzeslage, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung vorsieht, erscheint für den Regelfall angemessen. Damit die gesetzlich vorgesehen Fristen auch praktisch wirksam werden, ist wichtig, dass die zuständigen Behörden die Anträge schneller bearbeiten (können). Wir werben dafür, Einbürgerung nach fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die mit der Reform 2024 eingeführte Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung lehnen wir ab. U. a. für viele Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke sowie wirtschaftlich noch nicht selbständige Jugendliche bedeutet die aktuelle Regelung unnötige Härten und einen erschwerten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die generationenübergreifende Weitergabe dieses rechtlichen Schwebezustands und der damit einhergehenden faktischen Staatenlosigkeit auch von in Deutschland geborenen Kindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer*innen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen. Mitbestimmung gelingt auch durch verbandliche Strukturen. Deshalb gilt es, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zwecks Interessenvertretung zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Beispiel: Wer in der Fleischindustrie sechs Tage in der Woche und elf Stunden am Tag arbeitet, lernt danach kein Deutsch mehr, schon lange nicht bei Wechselschichten und kostenpflichtigen Sprachkursen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Beispiel: z.B. in der häuslichen Pflege („24-Stunden-Pflege“) in Form von Ungleichheit in Bezahlung, Ansehen und rechtlicher Absicherung durch Entsendungs-, (Schein-)selbständigen- und Schwarzabreitmodellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Text wurde im ad hoc-Arbeitskreis Integration, der sich im Mai 2025 konstituierte, im Rahmen von fünf digitalen Sitzungen erarbeitet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 17:26:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5NEU: Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel  Indien</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Religionsfreiheit_weltweit_schuetzen_-_Beispiel__Indien-52792</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 28.11.2025)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Religionsfreiheit_weltweit_schuetzen_-_Beispiel__Indien-52792</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen, sowie im Kontext der Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen, des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien und im Rahmen der Vereinten Nationen –</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht weltweit, aber auch gegenüber der indischen Regierung, konsequent einzufordern und sie als festen Bestandteil einer wertegeleiteten Außenpolitik zu verankern; dabei ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit an menschenrechtliche Standards, insbesondere an die Achtung der Religionsfreiheit, gekoppelt bleibt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in seiner Arbeit zu stärken und dessen Integration in das Auswärtige Amt zu nutzen, um die internationale Religionspolitik kohärenter, sichtbarer und wirksamer zu gestalten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Situation religiöser, kastenspezifischer, indigener und anderer gesellschaftlicher Minderheiten in Indien, insbesondere von Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslimen,Dalits, Adivasi sowie weiterer marginalisierten Gruppen, klar zu benennen und sich für ein Ende von Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung einzusetzen. Dabei ist insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu staatlichen Leistungen und zu wirksamen Rechtsbehelfen sicherzustellen, mit besonderem Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. gegenüber der indischen Regierung auf die Aufhebung bzw. Überprüfung der Anti-Konversionsgesetze hinzuwirken und für den Schutz religiöser Versammlungen, Gotteshäuser und Gemeinschaften einzutreten;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Zivilgesellschaft in Indien - einschließlich interreligiöser Initiativen, menschenrechtlich engagierter Organisationen sowie Bewegungen marginalisierter Gruppen gezielt zu unterstützen, die sich für Toleranz, Dialog, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Wahrung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume einsetzen;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. gegenüber der indischen Regierung die restriktive Visavergabe für religiös gebundene Organisationen („Faith-Based Organisations“) und weitere administrative Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen anzusprechen und sich für eine transparente und erleichterte Visaerteilung, besonders für Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und des interreligiösen Dialogs, einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Einleitung:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht weltweit zunehmend unter Druck.<a href="#_ftn1">[1]</a><a href="#_ftn2">[2]</a> Nach Angaben internationaler Beobachter*innen erleben knapp zwei Drittel der Weltbevölkerung Einschränkungen ihres Rechts, ihren Glauben frei zu leben oder zu wechseln.<a href="#_ftn3">[3]</a> Die Gründe reichen von staatlicher Kontrolle religiöser Aktivitäten über gesellschaftliche Intoleranz und Diskriminierung bis hin zu offener Verfolgung. Frauen und Mädchen sind von Einschränkungen der Religionsfreiheit in besonderer Weise betroffen. In vielen Ländern kommt es zu Zwangsverheiratungen und Zwangskonversionen, vor allem gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten.<a href="#_ftn4">[4]</a> Diese Praxis verletzt nicht nur die Glaubensfreiheit, sondern auch die körperliche Selbstbestimmung und Menschenwürde der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese weltweiten Entwicklungen zeigen, dass Religionsfreiheit kein Selbstläufer ist. Sie ist zwar ein grundlegendes Menschenrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, doch sie bedarf aktiver Förderung, internationaler Aufmerksamkeit und politischer Konsequenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deutschland bekennt sich in seiner Außenpolitik zu einem werte- und interessengeleiteten Ansatz. Dazu gehört, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als zentrales Element der Menschenrechte in bilateralen und multilateralen Beziehungen konsequent zu thematisieren. Der Wechsel des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das Auswärtige Amt bietet dabei die Chance, das Thema stärker in außenpolitische Entscheidungsprozesse einzubetten und kohärenter zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen bei der Wahrung der Religionsfreiheit ist Indien. Das Land ist ein strategisch wichtiger Partner Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Diversifizierung, Klimaschutz und geopolitische Stabilität in Asien. Diese Partnerschaft darf jedoch nicht auf Kosten zentraler Werte und Grundrechte gehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Hintergründe /Argumentation: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vergangenen Jahren ist in Indien eine zunehmende Einschränkung der Religionsfreiheit zu beobachten. Berichte über hindu-nationalistische Mobilisierung, religiös motivierte Gewalt und staatliche Diskriminierung religiöser Minderheiten häufen sich. Betroffen sind vor allem Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslime sowie andere religiöse Gruppen und die Gruppe der Dalits.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Angriffe auf Kirchen, Übergriffe auf Gläubige, willkürliche Verhaftungen von Geistlichen sowie Anti-Konversionsgesetze in mehreren Bundesstaaten schränken das Recht auf freie Religionsausübung erheblich ein.<a href="#_ftn5">[5]</a> Diese Gesetze kriminalisieren teilweise bereits das öffentliche Bekenntnis zum Glauben oder die Unterstützung religiöser Aktivitäten. Zunehmend werden auch humanitäre Organisationen, besonders sogenannte „Faith-Based Organisations“, durch erschwerte Visa-Bestimmungen in ihrer Arbeit behindert. Dadurch wird nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit, sondern auch das Engagement für soziale Gerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig beobachten unabhängige Medien, NGOs und Menschenrechtsinstitutionen, dass staatliche Stellen religiös motivierte Übergriffe teilweise dulden oder unzureichend verfolgen. Diese Vorfälle führen zu einer Polarisierung und Spaltung innerhalb der indischen Bevölkerung. Im Juli hat die Verhaftung von zwei Ordensfrauen auch politisch Wellen geschlagen. Oppositionspolitiker warfen der Regierungspartei BJP und der RSS-Bewegung<a href="#_ftn6">[6]</a> systematische Minderheitenverfolgung vor.<a href="#_ftn7">[7]</a> Diese Entwicklungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stehen im Widerspruch zu den demokratischen und pluralistischen Prinzipien sowie der Verfassung, auf die sich Indien selbst beruft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zivilgesellschaftliche Akteure in Indien, die sich für Religionsfreiheit, interreligiösen Dialog und Menschenrechte einsetzen, benötigen internationale Unterstützung. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Indien sollte sich daher klar an menschenrechtlichen Mindeststandards orientieren, insbesondere an der Achtung der Religionsfreiheit und der Förderung von Toleranz und Pluralität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als ZdK bekennen wir uns zu einer Solidarität mit allen Menschen, die wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung unterdrückt oder verfolgt werden. Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles Menschenrecht, sondern auch eine Voraussetzung für Frieden, Pluralität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie zu schützen, ist eine Aufgabe, die uns als Kirche, Zivilgesellschaft und Staat gleichermaßen betrifft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Siehe missios „Länderberichte Religionsfreiheit“ und Karte zur Religionsfreiheit: <a href="https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/">https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a><a href="https://www.pewresearch.org/religion/2024/12/18/government-restrictions-on-religion-stayed-at-peak-levels-globally-in-2022/">Government Restrictions on Religion Stayed at Peak Global Level in 2022 | Pew Research Center</a> (8.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten">https://www.domradio.de/artikel/verletzungen-der-religionsfreiheit-62-staaten</a> (22.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Die Publikation “FORB for everyone – Women in focus” gibt eine Einführung dazu, wie Frauen anders als Männer betroffen sind, wenn die Religions- und Glaubensfreiheit verletzt wird. (<a href="https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb">https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Das Gesetz zur Religionsfreiheit (auch bekannt als „Anti-Konversionsgesetze“) wird in zehn der 28 Bundesstaaten Indiens durchgesetzt und verbietet Zwangskonvertierungen. Diese Gesetze wurden von den Behörden dazu genutzt, religiöse Minderheiten, insbesondere Christen aus Dalit- und Adivasi-Gemeinschaften, zu schikanieren, und haben zu einer Zunahme von Selbstjustiz geführt. Quelle: <a href="https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/">https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/</a> (08.10.2025)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref6">[6]</a>Der RSS (Rashtriya Swayamsevak Sangh) ist eine radikalhinduistische Organisation in Indien, die 1925 gegründet wurde. Kritiker werfen dem RSS vor, eine exklusive Form des Nationalismus zu propagieren, die die Rechte von Minderheiten gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref7">[7]</a><a href="https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen">https://www.domradio.de/artikel/indische-bischoefe-verurteilen-festnahme-zweier-ordensfrauen</a> (08.10.2025)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 17:05:40 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/785</link>
                        <author>Volker Andres</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/785</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_59_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Die ZdK Vollversammlung geht davon aus, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich dessen ebenso bewusst ist.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 15:38:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/782</link>
                        <author>Volker Andres</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/782</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_59_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2 einfügen:</h4><div><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><span class="underline">Die ZdK Vollversammlung ist sich bewusst, dass Geschäftsordnung und ggf. Statut innerhalb des ZdK im laufenden Prozess angepasst werden müssen. Die Vollversammlung beauftragt das Präsidium dies im Blick zu haben und entsprechende Anpassungen vorzubereiten und einzubringen.</span></ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 15:13:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä16 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/766?commentId=152#comm152</link>
                        <author>Rainer Simon</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/766?commentId=152#comm152</guid>
                        <description><![CDATA[Ich persönlich finde die o.a. Formulierung "Freiheitsrechte zu entziehen" als nicht treffend und in besonderem Maße, den gesamtgesellschaftlichen Aspekt der Gesamtverteidigung nicht sachgerecht und verantwortlich berücksichtigend. Art 12a GG sieht zu "höheren" Zwecken - nämlich dem Erhalt des Staates - militärische und zivile Dienstpflichten vor, daher ist das Verfahren doch grds. bereits angelegt. Verantwortung für andere zu übernehmen und einzustehen für die Grundrechte aller Menschen gehört nach meinem Verständnis zur Grundpflicht eines jeden Staatsbürgers. Daher glaube ich kann die hier aufgezeigte Änderungsformulierung so nicht gewählt werden.]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 11:51:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä27 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/780</link>
                        <author>Odilo Metzler</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/780</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 12:</h4><div><p>Gesellschaft, stehen als wichtige Anliegen aus Sicht des ZdK miteinander in Verbindung.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Beiden Anliegen voraus geht das Anliegen und die Perspektive gemeinsamer Sicherheit in Europa und des Friedens und der Versöhnung zwischen den Völkern.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 43 einfügen:</h4><div><p>(Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1975, 2.2.4.3).<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Wir halten es auch für notwendig, dass unabhängig von einer Reaktivierung der Wehrpflicht es auch in der Katholischen Kirche, d.h. in den Diözesen, wieder ein Angebot der Beratung von Kriegsdienstverweigerern gibt, d.h. der Begleitung in Fragen von Krieg und Frieden und von Töten und Sterben.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 51 einfügen:</h4><div><p>werden, um auch unabhängig von reinen Verteidigungsüberlegungen die Krisenresilienz zu fördern.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Auch sollte als Alternative zur militärischen Verteidigung ein Dienst der sozialen Verteidigung bzw. des organisierten zivilen Widerstandes gegen einen Agressor aufgebaut und angeboten werden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 78 einfügen:</h4><div><p>Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (<a href="https://bak-fsj.de/wp-content/uploads/2024/12/Freiwilligendienste-Positionen_1224.pdf">Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit</a>).<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"></ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 11:42:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/778</link>
                        <author>Andreas Lob-Hüdepohl</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/218/amendment/778</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>In einer von Migration geprägten Welt ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 23 bis 24:</h4><div><p>Es geht um <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> in der Gesellschaft – nicht zuletzt auch jener, die zu den „Eingesessenen“ gehören, und sich in der zunehmenden Vielfalt fremd </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 31:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 153 bis 155:</h4><div><p><strong>Bestandsaufnahme</strong><br>Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 185 bis 186:</h4><div><p>Gelingende <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Integration</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion</ins> und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die konsequente Ersetzung der Begriffe &quot;Integration&quot; durch &quot;Inklusion&quot; ist der Auffassung geschuldet, dass das Paradigam der &quot;Integration&quot; in der sozialprofessionellen Debatte für die Eingliederung der zu integrierenden Peronen (-gruppe) durch Einpassung in ein Bestehendes steht (was gegenüber einer Desintegration und Exklusion zweifelsohne schon ein großer Fortschritt wäre), das Paradigma der &quot;Inklusion&quot; die Einbeziehung von Personen (-gruppen) bei grundsätzlicher Wahrung ihrer Vielfaltsaspekte beschreibt - in einer Weise, dass alle sich auf der gemeinsam geteilten Basis grund- bzw. menschenrechtlicher Ansprüche einer Veränderung ausgesetzt sind. Die im Antrag ausführlich erläuterten Maßnahmen entsprechen m.E. genau dem Anliegen der inklusiven Einbindung. Deshalb auch mein Antrag um entsprechendes Framing im Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 10:36:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä26 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/777</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/777</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 102 bis 104 einfügen:</h4><div><p>generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Beschränkung der Debatte um freiwillige Gesellschaftsdienste auf nur junge Menschen widerspräche dem Kern einer republikanischen Gesellschaft, die alle Generationen – je nach ihrem Vermögen – für ein gerechtes und solidarische Miteinander einbindet.</ins> Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Nach Treffen der Männer mit Andreas Lob-Hüdepohl abgestimmter Antrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 09:43:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/763?commentId=151#comm151</link>
                        <author>Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/motion/221/amendment/763?commentId=151#comm151</guid>
                        <description><![CDATA[Der Änderungsantrag ist sachlich richtig. Aber er kommt m.E. noch zu früh. Sobald die Synodalkonferenz tatsächlich die Recognitio hat, stehen diese Fragen an und müssen geklärt werden.

Heute ist ein starkes Zeichen zugunsten der künftigen Synodalkonferenz vordringlich.]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 09:13:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä25 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/775</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/775</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 131 bis 136:</h4><div><p>kann Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer junge Menschen für den Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches Engagement.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vor allem aber stärken sie unsere freiheitliche Demokratie.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Abschluss des Textes, der den Beginn (Dilemma zwischen individueller Freiheit und Pflicht durch Staat zugunsten der gesellschaftlichen Freiheit) abrundet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:13:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä24 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/774</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/774</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 99 bis 104:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das ZdK unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2020/arbeitswelt-im-umbruch">Beschluss von 2020</a>) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (<a href="https://www.zdk.de/positionen/2020/arbeitswelt-im-umbruch">Beschluss von 2020</a>) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bei den Formen des Wehrersatzdienstes in Folge einer Wehrpflicht</ins> eine flexible Altersregelung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bis zum 45. Lebensjahr </ins>vorsieht und das Angebot nicht auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">junge Menschen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">18-Jährige</ins> beschränkt. Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 109 bis 111:</h4><div><p>Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, durch eine möglichst flexible Gestaltung des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Gesellschaftsdienstes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wehrersatzdienstes</ins> diesen in die persönliche Lebens- und Karriereplanung mit einzubauen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Flexibilisierung des Zeitraums zur Erbringung des Wehrersatzdienstes analog zum Zeitraum der Möglichkeit des Wehrdienstes (bis 45. Lebensjahr)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:12:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä23 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/773</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/773</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 89 bis 95:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Engagement für andere darf nicht leichtfertig zum Zwang werden. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges Engagement zugunsten des Gemeinwohls </ins>interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Kompromissvorschlag, die gesellschaftliche Realität anzuerkennen (Bedarf an Verteidigungsfähigkeit) und zugleich die Freiwilligkeit nicht zu leicht auf&#039;s Spiel zu setzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:09:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä22 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/772</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/772</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 90 bis 94 löschen:</h4><div><p>Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll.</del> Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:05:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä21 zu A1: Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz – Eine Positionsbestimmung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/771</link>
                        <author>Thomas Arnold</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/vv25-2/Zwischen_Verteidigungsfaehigkeit_und_Krisenresili-enz__Eine_Positionsb-18645/771</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 67 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Weil das ZdK die verschiedenen Formen des Wehrersatzdienstes als gleichberechtigte Option neben dem Wehrdienst versteht, fordert das ZdK eine gerechte Entlohnung aller Möglichkeiten im Rahmen einer verpflichtenden Wehrpflicht. Die Mindestlohnkommission hat mit ihrem Verfahren zum Erreichen von Beschlüssen in den vergangenen Jahre bewiesen, wie welche Höhe geeignet ist, zu einer angemessenen Entlohnung aller Möglichkeiten zu kommen und dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zwischen den Optionen zu ermöglichen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 112 bis 117 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Eine angemessene Entlohnung, die eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht ist sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind in Gänze allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Entlohnungsregelung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 01:04:54 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>