| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 133, Nein: 8, Enthaltungen: 11 |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 28.11.2025 |
| Basierend auf: | A6: Zukunft hat eine integrative Gesellschaft |
Zukunft hat eine integrative Gesellschaft
Beschlusstext
In einer von Migration geprägten Welt ist Integration eine zentrale
gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von
Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte gelingt. Dazu müssen
alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das ZdK setzt auf Einheit in Vielfalt.
Menschen dürfen und sollen ihre Fähigkeiten, Talente und Ideen in die hiesigen
Lebensverhältnisse einbringen und diese mitgestalten können. Integration
betrifft alle - ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Insofern ist sie keine
einseitige Bringschuld zugezogener Menschen.
Das Interesse am Menschen mit seiner Würde, seinen Kompetenzen, seiner
Geschichte und seinen Wünschen leitet das ZdK aus dem christlichen Menschenbild
ab. Unvereinbar damit sieht es alle Versuche, definierte Personengruppen
verantwortlich zu machen für Missstände, die politisch und ökonomisch
unzureichend bearbeitet wurden und werden. Solche Schuldzuweisungen führen zu
Simplifizierungen, verschärfen Konflikte, führen zu einer gesellschaftlichen
Entfremdung und stärken Populismus und Extremismus. Das Spielen mit Ängsten
schürt gesellschaftliche Spaltungen, Misstrauen wächst und die
Dialogfähigkeit sinkt. Dies kann in einer Desintegration resultieren. Das ZdK
widerspricht diesen Narrativen der Angst sowie allen Strategien der Ausgrenzung.
Stigmatisierung und Abwehr belasten das gesellschaftliche Klima; Chancen und
Möglichkeiten stiften Zusammenhalt. Es bedarf einer Politik, die Menschenrechte
nicht zur Disposition stellt, sondern eine faktenbasierte Debatte anstößt, die
Herausforderungen realistisch beschreibt und zu den besten Lösungen führt.
Es geht um Integration in der Gesellschaft. Es geht um Menschen, die zum Teil
vor Jahren oder Jahrzehnten eingewandert sind. Manche von ihnen haben die
deutsche Staatsangehörigkeit, manche nicht. Die Achtsamkeit für die Bedürfnisse
der Einzelnen und eine Kultur der Teilhabe an Rechten und Pflichten fördern den
gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen,
Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete
Migrationsberatung und ohne ausreichende Integrations- und Sprachkurse stoßen
gerade neu Eingewanderte auf Barrieren. Die Kommunen stehen vor besonderen
Herausforderungen, denn hier sind fehlende Unterbringungsmöglichkeiten,
fehlende Kita- oder Schulplätze oder Engpässe bei der Daseinsvorsorge
spürbar. Es braucht eine föderale Lastenteilung, die es den Kommunen
ermöglicht, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen. Dazu gehören auch
ausreichende, innovative und passgenaue Unterbringungskapazitäten für
Geflüchtete. Lokale Perspektiven und Bedarfe sind auf Bundesebene
kontinuierlich zu berücksichtigen. Für ein gutes Miteinander braucht es
klugen, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau, qualitative
Kindertagesstätten und moderne Bildungseinrichtungen. Umfangreiche
Investitionen, um an diesen Stellschrauben zu drehen, zahlen sich aus, wenn
Bund, Länder und Kommunen ein Finanzierungsmodell schaffen, das langfristig
trägt, Zusammenhalt stiftet und Zukunftsfähigkeit erzeugt. Im Folgenden
benennt das ZdK sieben zentrale Handlungsfelder, nimmt Bestandsaufnahmen vor und
formuliert Handlungsbedarfe.
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zu
gelingender Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation,
sondern auch kulturelle Teilhabe, berufliche Chancen und soziale Zugehörigkeit.
Gleichzeitig bedeuten eingeschränkte Deutschkenntnisse nicht zwingend ein
Scheitern der Integration.
Bei der Sprachförderung stellen Finanzierungsengpässe und fehlendes
Lehrpersonal die zentrale Herausforderung dar. Kursgebühren sind für viele
eine hohe Hürde. Bildungsträger*innen können als Anbieter*innen von
Sprachkursen die hohe Nachfrage vielerorts nicht bedienen. Die Grundlage für
Integration durch Sprache ist zwar gelegt, benötigt allerdings nachhaltige
Finanzierung und zielgruppenspezifische Ansätze. Im Bereich der
Arbeitsmigration aus dem EU-Ausland sehen wir in der Praxis kaum ausreichend
flexible und flächendeckend abgesicherte Angebote zum Erwerb von
Sprachkenntnissen. Vollzeitarbeit und insb. prekäre
Beschäftigungsverhältnisse erschweren oder verunmöglichen Bemühungen die
deutsche Sprache gut zu erlernen.[1] Zugleich sehen wir in vielen Bereichen des
Arbeitsmarktes einen immer größer werdenden Arbeitskräfte- und
Fachkräftemangel. Dass Zugewanderte zumindest grundlegende Deutschkenntnisse
erlangen, gewinnt dadurch als zentraler Faktor der Arbeitsmarktintegration
weiter an Bedeutung, um diesem Mangel entgegenzuwirken.
Eingewanderte Menschen verfügen über Sprachkenntnisse. Allen Sprachen kommt
ein Wert zu. Sie müssen gleichermaßen geschätzt werden. Kinder dürfen
aufgrund ihrer nichtdeutschen Mutter- und Vatersprachen keine Diskriminierung
erfahren.
Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss vom Staat und der
Wirtschaft noch stärker ermöglicht werden. Die Sprachkurse sind kostenlos und
(auch im ländlichen Raum) flächendeckend anzubieten und durch Flexibilität
möglichst passgenau auf die Bedürfnisse z. B. von Eltern und Berufsgruppen
sowie auf Rahmenbedingungen wie Schichtarbeit zuzuschneiden. Die sprachliche
Bildung muss allen Migrant*innen offenstehen - unabhängig von Geschlecht,
familiärer Situation, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus.
Die Bildungschancen sind in Deutschland ungleich verteilt und hängen stark vom
sozialen Status ab. Eingewanderte Kinder stehen vor besonderen Hürden: Sie
müssen Deutsch als Bildungssprache erlernen und werden deswegen oft nicht in
die Regelklassen integriert. Kinder, die im Asylverfahren oder mit Duldung in
einer Gemeinschaftsunterkunft leben, haben keinen oder einen erschwerten Zugang
zu frühkindlicher und zu schulischer Bildung. Ausländische Eltern mit dem
“falschen” Status (z.B. Asylsuchende, die meisten Geduldeten,
Bildungsmigrant*innen oder arbeitssuchende EU-Bürger*innen) erhalten kein
Kindergeld und keine Förderung nach BAföG. Wie auch in Deutschland geborene
Kinder mit Migrationshintergrund sind sie mit einer Bildungslandschaft
konfrontiert, die der größer gewordenen Vielfalt der Lebensrealitäten von
Kindern und Jugendlichen nicht gerecht wird.
Trotz vielfältiger Weiterbildungsangebote gibt es noch keine
gesamtgesellschaftliche Weiterbildungskultur. Hier bleiben Möglichkeiten
ungenutzt.
Handlungsbedarfe
Gute Bildung für alle eröffnet Chancen und berücksichtigt unterschiedliche
Ausgangssituationen und Bedarfe. Das erfordert Flexibilität und eine Anpassung
der Curricula. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein
diskriminierungsfreies Lernumfeld. Strukturen der formalen und non-formalen
Bildung müssen ausgebaut werden. Fördermaßnahmen wie das BAföG müssen nach
Bedarf und nicht nach ausländerrechtlichem Status gewährt werden.
Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar – unabhängig von Alter, Herkunft oder
sozialem Status. Dann entwickeln und nutzen Menschen ihre Potenziale und erleben
Selbstwirksamkeit. (Weiter-)Bildung muss deshalb für alle zugänglich und
attraktiv gestaltet werden. Wesentliche Instrumente sind neben einem
verbindlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung auch eine
Bildungsteilzeit mit Lohnfortzahlung und ein Qualifizierungsgeld. So entsteht
eine Unternehmenskultur, die Lernen als gemeinsame und langfristige Aufgabe
versteht.
Die Erwerbstätigenquoten von eingewanderten Menschen unterscheiden sich je nach
Herkunft, Aufenthaltsdauer und rechtlichem Status mehr oder weniger stark vom
Bevölkerungsdurchschnitt. Eingewanderte sind überdurchschnittlich oft in
weniger gut bezahlten Tätigkeiten zu finden. Dies gilt in Teilen auch für ihre
direkten Nachfahren.
Ob Pflege, Handwerk, Gastronomie, Logistik, Bildung, Industrie, Wissenschaft,
Verwaltung: Gelingt es nicht, das vorhandene Potential zu nutzen, werden sich
Probleme in vielen Sektoren massiv verschärfen. Auch Einwanderung kann ein Teil
der Lösung sein. Das Ausländerrecht wurde deshalb – insbesondere für
Fachkräfte – in den letzten Jahren mehrfach liberalisiert. Arbeitsverbote
für Asylbewerber*innen und Personen, deren Aufenthalt nur geduldet wird, wurden
reduziert, aber nicht vollständig beseitigt.
Trotzdem erschweren langwierige Visa-Verfahren für Nicht-EU-Bürger*innen die
Einwanderung und senken im globalen Ringen um Fachkräfte die Attraktivität
Deutschlands. Komplizierte Anerkennungsprozesse erschweren die gezielte
Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften und zugleich die Integration in den
Arbeitsmarkt bei Personen, die nicht wegen der Arbeit kommen, wie z.B.
nachziehende Ehegatt*innen oder Schutzsuchende. Hier fehlt es zum Teil an
ausreichenden und übersichtlichen Beratungsmöglichkeiten für die
Migrant*innen, aber auch für Arbeitgeber*innen. Gerade kleinere Firmen sind
hier mit der Begleitung überfordert.
Handlungsbedarfe
Maßnahmen zur (Re)Integration in den Arbeitsmarkt und zur beruflichen
Qualifizierung müssen migrationsspezifische Bedarfe berücksichtigen und in
ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Für Geflüchtete sind Zugänge zum
Arbeitsmarkt auszuweiten, rechtliche Hürden müssen weiter abgebaut werden.
Insbesondere für junge Menschen selbst ist der Zugang zu Ausbildungs- und
Arbeitsmöglichkeiten entscheidend, da er ihre Eigenständigkeit und
Zukunftsperspektiven maßgeblich bestimmt.
Der Umgang mit beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten muss pragmatisch und
wertschätzend sein. Die Anerkennung von Abschlüssen ist für eine
ausbildungsadäquate berufliche Integration und die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte von Bedeutung. Zielführend ist es,
Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und sie transparenter und praxisnäher zu
machen, um vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen. Arbeitgeber*innen gilt
es hierbei stärker einzubinden, um staatliche Stellen zu entlasten und die
Verantwortung der Unternehmen zu stärken. Bereits bestehende Möglichkeiten,
ganz auf das Anerkennungsverfahren zu verzichten, wie z.B. bei Fachkräften in
der Informations- und Kommunikationstechnologie, gilt es so weit wie möglich
auf andere Berufsgruppen auszuweiten.
Bestandsaufnahme
Die Inklusion verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Landist immer
wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen
profitiert. Aber bei den meisten Faktoren, die den sozialen Status bestimmen,
wie Einkommen, Vermögen, Wohnungsgröße, Gesundheit oder Lebensdauer, liegen
Eingewanderte und ihre Nachkommen immer noch unter dem Durchschnitt. Nicht
selten geraten Eingewanderte in Deutschland durch prekäre Beschäftigung „unter
die Räder“ und werden ausgebeutet. In vielen Branchen gibt es eine Mehrklassen-
Gesellschaft;[2] Migrant*innen bilden die unterste Klasse, was Entlohnung,
Absicherung und Ansehen betrifft. In bestimmten Branchen wie der
Fleischindustrie, den Paketdiensten, auf dem Bau und in der Gebäudereinigung
sehen wir außerdem ausgeprägte und großflächige Formen von Menschenhandel,
darunter auch Frauenhandel und Zwangsprostitution. Wir sehen Ausbeutung und
moderne Sklaverei. Das geschieht unterhalb des "Radars" der Rechtsstaatlichkeit.
Auch unter verschiedenen Migrantengruppen ist Ausgrenzung und Diskriminierung
deutlich erkennbar, welche ebenso durch multiple Krisen verstärkt werden.
Integration ist eine Vitalfunktion menschlicher Gesellschaft. Aus dem
christlichen Menschenbild resultiert die Anerkennung einer globalen
Geschwisterlichkeit und die Teilhabe aller am Gemeinwesen, unabhängig von ihrer
ethnischen, geschlechtlichen, religiösen und kulturellen Identität. Weit
verbreitete Diskriminierung und Ausgrenzung kann und muss überwunden werden
durch eine Kultur der Hochachtung und Integration im Zusammenleben von Menschen
mit und ohne Zuwanderungsgeschichte.
Strukturen, die einen niedrigen sozialen Status verfestigen, müssen abgebaut
werden. Fördermaßnahmen müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen
Eingewanderte nicht ausgrenzen.
Mafiöse Strukturen von Menschenhandel und Ausbeutung gilt es aufzudecken und zu
zerschlagen. Die Betroffenen brauchen Beratung, Unterstützung und Auswege aus
ihrer Zwangslage.
Gelingende Integration und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu
denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits
von räumlicher Segregation und geschützt vor Mietwucher und Vermieterwillkür,
sind Voraussetzung für das Ankommen und die Beheimatung in unserer
Gesellschaft. Arbeitsmigrant*innen befinden sich nicht selten in einer
Mehrfachabhängigkeit, wenn Arbeitgeber*innen gleichzeitig auch Vermieter*innen
Unterkunft sind. Der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft bundesweit in
dramatischem Ausmaß. Wenn Geflüchtete jahrelang in Sammelunterkünften
verharren müssen, hemmt dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Menschenunwürdige Wohnverhältnisse können krank machen. Außerdem fehlen je nach
Status Zugänge zu umfassender gesundheitlicher Versorgung. Es kommt immer wieder
zu ungleicher Behandlung. Besonders Kinder und Jugendliche sind in solchen
prekären Wohnsituationen in ihrer Entwicklung gefährdet und erleben häufig
Belastungen, die langfristige Folgen haben können.
Existierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind nicht durch Migration
verursacht; Migration macht sie als strukturelle Defizite deutlicher sichtbar.
Der Markt löst die Wohnungskrise nicht. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum
und insbesondere mehr Sozialwohnungen. Wir werben dafür, dabei nicht auf
ungezügelte Versiegelung zu setzen, sondern auf innovative Steuerung, maßvolle
Verdichtung und eine kluge Umnutzung des Bestands.
Maßnahmen gegen Mietwucher und die Vermietung von Schrottimmobilien dürfen
sich nicht gegen die Opfer dieser Ausbeutung richten. Damit sie sich aus
prekären Arbeits- und Wohnsituationen lösen können, benötigen sie
entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote und die Jobcenter.
Alle Menschen in Deutschland müssen diskriminierungsfreien Zugang zu
umfassender gesundheitlicher Versorgung erhalten. Dies ist unverzichtbar und
menschenwürdig und gilt unabhängig vom Status und auch für Menschen in der
Wohnungslosigkeit. Insbesondere Geflüchtete haben häufig einen höheren Bedarf
an psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten, der vielerorts auf
ein lückenhaftes Angebot trifft. Statt Kürzungen braucht es hier eine
ausreichende, dauerhafte und flächendeckende Finanzierung.
Bestandsaufnahme
Der Schutz der Familie in all ihren vielfältigen Formen zählt zu den elementaren
Grund- und Menschenrechten sowie zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Er
gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild und ist verfassungsrechtlich
verankert. Familien stellen auch für Migrant*innen ein äußerst wichtiges
soziales Netzwerk dar. Sie bieten emotionale Unterstützung, praktische Hilfe bei
der Orientierung im neuen Land und fungieren als Vermittler*innen zwischen der
alten und der neuen Heimat. Kinder aus migrantischen Familien übernehmen teils
eine Brückenfunktion, da sie aufgrund des Schulbesuchs oft zügiger Kontakte
knüpfen und die deutsche Sprache erlernen. Der Bundestag hat im Juni 2025
beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen.
Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und
können ihre Angehörigen nicht zu sich holen. Besonders betroffen sind dabei
Frauen, queere Personen und Alleinerziehende, die ohne familiäre Unterstützung
stärker vulnerabel sind und einem erhöhten Risiko von Überlastung und
Unsicherheit ausgesetzt werden. Die erzwungene Familientrennung führt zu
erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland lebenden
Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der
Betroffenen und erschwert Integration. Kinder und Jugendliche leiden hierbei in
besonderem Maße unter Angst, Unsicherheit und der Gefahr der Parentifizierung,
da sie häufig Verantwortung übernehmen und bürokratische Aufgaben für ihre
Familien tragen müssen. Die Wahrung des Kindeswohls gemäß der UN-
Kinderrechtskonvention macht es notwendig, diese Belastungen sichtbar zu machen
und zu vermeiden.
Handlungsbedarfe
Praktische Hürden in der Umsetzung des Familiennachzugs, insbesondere die
langen Bearbeitungszeiten, müssen beseitigt werden.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte torpediert
das Ziel, legale Zuwanderung zu stärken und Integration zu fördern. Wegen der
Belastung für die Psyche der Betroffenen und wegen der Schädigung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der
Familiennachzug wieder ermöglicht werden. Alle Maßnahmen zum Familiennachzug
müssen kinderrechtliche und geschlechtergerechte Standards berücksichtigen und
sicherstellen, dass vulnerable Gruppen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende
sowie Kinder und Jugendliche – nicht durch Verfahrensverzögerungen oder
Aussetzungen besonders belastet werden.
Volle politische Teilhabe ist hierzulande an die deutsche Staatsangehörigkeit
gebunden. Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch
besteht weiterhin eine große numerische Lücke zwischen der Bevölkerung im
Wahlalter und der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Dies verhindert die
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an politischen Willensbildungs- und
Entscheidungsprozessen – ein Grundpfeiler von Demokratien. Die schwarz-rote
Bundesregierung macht Fortschritte rückgängig: Die Abschaffung der sogenannten
„Turbo-Einbürgerung“ sorgt dafür, dass für engagierte und besonders gut
integrierte Personen volle politische Teilhabe erst später zugänglich wird.
Selbstkritisch stellen wir fest, dass es in kirchlichen Gremien in Deutschland
an Diversität mangelt. Diesen Rückstand gilt es aufzulösen.
Einbürgerung ermöglicht Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten. Menschen
sind vielfältig – Beheimatung kann schnell gelingen, lange dauern oder
scheitern. Die aktuelle Gesetzeslage, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf
Jahren für die Einbürgerung vorsieht, erscheint für den Regelfall angemessen.
Damit die gesetzlich vorgesehen Fristen auch praktisch wirksam werden, ist
wichtig, dass die zuständigen Behörden die Anträge schneller bearbeiten
(können). Wir werben dafür, Einbürgerung nach fairen Rahmenbedingungen zu
ermöglichen. Die mit der Reform 2024 eingeführte Verschärfung bei der
Lebensunterhaltssicherung lehnen wir ab. U. a. für viele Alleinerziehende,
Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke sowie wirtschaftlich noch nicht
selbständige Jugendliche bedeutet die aktuelle Regelung unnötige Härten und
einen erschwerten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist der Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die
generationenübergreifende Weitergabe dieses rechtlichen Schwebezustands und der
damit einhergehenden faktischen Staatenlosigkeit auch von in Deutschland
geborenen Kindern.
Wir fordern ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer*innen, die nicht aus
einem EU-Mitgliedsland kommen. Mitbestimmung gelingt auch durch verbandliche
Strukturen. Deshalb gilt es, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zwecks
Interessenvertretung zu fördern.
[1] Beispiel: Wer in der Fleischindustrie sechs Tage in der Woche und elf
Stunden am Tag arbeitet, lernt danach kein Deutsch mehr, schon lange nicht bei
Wechselschichten und kostenpflichtigen Sprachkursen.
[2] Beispiel: z.B. in der häuslichen Pflege („24-Stunden-Pflege“) in Form
von Ungleichheit in Bezahlung, Ansehen und rechtlicher Absicherung durch
Entsendungs-, (Schein-)selbständigen- und Schwarzabreitmodellen.
Begründung
Hintergründe:
Der Text wurde im ad hoc-Arbeitskreis Integration, der sich im Mai 2025 konstituierte, im Rahmen von fünf digitalen Sitzungen erarbeitet.
