| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Dr. Regina Heyder, Regina Masur, Prof. Dr. Dorothea Sattler, Alfred Streib, Noah Walczuch |
| Beschlossen am: | 28.11.2025 |
Taufen durch Lai*innen. Beschluss der Synodalversammlung jetzt umsetzen – gelungene Erfahrungen ausweiten!
Beschlusstext
"In den deutschen (Erz-)Bistümern werden die pastoralen Situationen
hinsichtlich der Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230
§ 3 CIC 1983, der Eheschließungsassistenz durch Lai*innen entsprechend can.
1112 CIC 1983 und der Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung
von Pfarreien entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach can. 517 § 2 sowie
can. 516 CIC 1983 geprüft. Die Pastoralkommission der Deutschen
Bischofskonferenz koordiniert einen Konsultationsprozess, an dem u. a.
Mitglieder des zuständigen Sachbereichs des ZdK, der Konferenz der Ordensoberen
sowie der Frauen-, Männer- und Jugendverbände zu beteiligen sind. Darin wird
bearbeitet, wie das Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen Dienstes und
der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft werden kann. Angesichts
der gegenwärtigen pastoralen Kontexte wird darüber hinaus geprüft, wie
vorhandene Dienste und Ämter weiterzuentwickeln sind und welche neuen Dienste
und Ämter zu gestalten sind, mit denen die Kirche auf neue Herausforderungen
antworten kann und muss. Der Konsultationsprozess soll zeitnah zu konkreten
beschlussreifen Entscheidungen führen, der auch die Erarbeitung von
Qualifikationskriterien für die jeweiligen Aufgaben und Orientierungen für
eine Rahmenordnung zur Qualifizierung und Beauftragung beinhaltet. Themen und
Anliegen dieses Konsultationsprozesses werden durch die Delegierten aus
Deutschland in den universal-kirchlichen synodalen Prozess eingebracht.“
Im Monitoring durch die Kommission 2 „Monitoring und Evaluation der
Beschlüsse des Synodalen Wegs“ des Synodalen Ausschusses wurde die mangelnde
Umsetzung festgestellt.[1] Zwar wurde mit einem solchen Prozess seitens der
Deutschen Bischofskonferenz begonnen und ein Studientag (unter Einbeziehung von
vier Kommissionen der DBK) in die Verantwortung der Pastoralkommission
übergeben, weitere Bearbeitungsschritte und die im Beschluss geforderte
Vernetzungen stehen aber noch aus. Dies kann dem Anliegen des gemeinsam
beschlossenen Handlungstextes nicht gerecht werden.
Der Sachbereich „Theologie, Pastoral und Ökumene“ des ZDK beschäftigt sich
seit einiger Zeit mit der Thematik und sieht Unterstützung auch in den
Überlegungen der Weltsynode 2021-24. Im von Papst Franziskus zum authentischen
Lehramt erklärten Abschlussdokument heißt es: „Die kanonische Ordnung des
lateinischen und des östlichen Ritus sieht bereits vor, dass in bestimmten
Fällen auch Laien, Männer oder Frauen, außerordentliche Taufspender sein
können. (…) . Als Reaktion auf die Bedürfnisse der lokalen Kontexte sollte
in Erwägung gezogen werden, diese Möglichkeiten für die Ausübung von
Laienämtern zu erweitern und zu verstetigen.“[2]
Denn: in nunmehr drei Bistümern (Rottenburg-Stuttgart, Essen und Osnabrück)
werden bereits seit Frühjahr 2022 Erfahrungen mit der Beauftragung von
Lai*innen als Taufenden gemacht, im Bistum Aachen gab es bereits einen
Erfahrungszeitraum von 2009-2016. Andere Bistümer haben Interesse bekundet. Wir
nehmen wahr, dass die Rückmeldungen der Taufspendenden und der betroffenen
Familien als durchweg positiv und problemlos akzeptiert beschrieben werden, auch
seitens der priesterlichen Kollegen und der Gremien. So liegen häufig
Kombinationen mit bereits bestehenden Arbeitsfeldern und seelsorglichen
Erfahrungen vor, so dass die Spendung der Taufe u.a. unter dem Beziehungsaspekt
positiv gewertet wird. Schon längst gibt es auch Erfahrungen mit sogenannten
„Nottaufen“ u.a. durch Seelsorgende auf den Geburtsstationen der
Krankenhäuser. Nicht nur angesichts der zurückgehenden Weihezahlen scheint es
dringend angebracht, diese Erfahrungen auszuwerten und auszuweiten. Auch die
erlebte Qualität der Tauffeiern und die Einbindung in die Taufkatechese lassen
eine Aufwertung durch eine Einbindung des Sakramentes erwarten. Die gemachten
Erfahrungen sowie die theologische Reflexion auszuweiten, ist ein Gebot der
Stunde. Dies gilt auch unter dem Aspekt einer stärkeren Einbeziehung von Frauen
in die Dienste und Ämter der Kirche.
- Der Konsultationsprozess der Pastoralkommission ist in der beschriebenen
Zusammensetzung dringend weiterzuführen. Das Zentralkomitee der deutschen
Katholiken treibt diesen Prozess voran und beauftragt den Sachbereich 1
mit dieser Aufgabe.
- Die Erfahrungen taufspendender Lai*innen werden einbezogen.
- Die Mitglieder der Diözesanräte fragen nach dem Planungsstand der
eigenen Diözesen.
- Die theologischen Diskussionen zum Thema beziehen die pastorale
Praxiserfahrung ein und achten auf eine ökumenische Anschlussfähigkeit.
Die Beziehungsdimension des Taufgeschehens erhält dabei besonderes
Augenmerk.
- Die Bearbeitungen zur Taufspendung durch Lai*innen können dabei als ein
Exempel zur weiteren im Handlungstext angeregten Diskussion anderer
Handlungsfelder zum „Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen
Dienstes und der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft
werden“.
[1] Wird/wurde zur dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses (9./10.5.)
veröffentlicht.
[2] Abschlussdokument der Weltsynode 2024, Abschnitt 76: „Die kanonische
Ordnung des lateinischen und östlichen Ritus sieht bereits vor, dass in
bestimmten Fällen auch Laien, Männer oder Frauen, außerordentliche
Taufspender sein können. In der lateinischen kanonischen Ordnung kann der
Bischof (mit Genehmigung des Heiligen Stuhls) die Assistenz bei Eheschließungen
an Laien, Männer oder Frauen, delegieren. Als Reaktion auf die Bedürfnisse der
lokalen Kontexte sollte in Erwägung gezogen werden, diese Möglichkeiten für
die Ausübung von Laienämtern zu erweitern und zu verstetigen.“
Begründung
Beim Synodalen Weg der katholischen Kirche Deutschlands wurde im Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“,[1] beschlossen, einen Konsultationsprozess unter Führung der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz und unter Mitwirkung u.a. des antragsstellenden Sachbereichs „Theologie, Pastoral und Ökumene“ zu führen, in der die pastoralen Situationen hinsichtlich der „Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 §3 CIC 1983“[2] geprüft werden sollen. Eine Anfrage zur Mitarbeit an den Sachbereich des ZdK ist jedoch mehr als ein Jahr nach Beschlussfassung nicht erfolgt.
[1] „Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“, (8):“
[2] ebd.
