| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 28.11.2025 |
| Basierend auf: | A3: Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD |
Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD
Beschlusstext
Die ZdK-Vollversammlung erneuert ihre Forderung zur Erhöhung des an den VDD
abgeführten Kirchensteueranteils der Diözesen auf drei Prozent, die sie mit
der Erklärung „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in
Deutschland“ im November 2017 zum Ausdruck gebracht hat.
Das ZdK spricht sich für einen interdiözesanen Finanzausgleich aus. Einzelheiten
dazu sollten im Rahmen der Synodalkonferenz ausgearbeitet werden.
Das ZdK verpflichtet sich selbst, seine Organe und seine Delegierten in den
Synodalen Strukturen, den Kommissionen der DBK, den VDD-Gremien, den
Kirchensteuerräten sowie in den Diözesanvermögensverwaltungsräten, zum
persönlichen Einsatz für eine erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisungen an
den VDD.
Im Ergebnis muss spätestens 2030 das Ziel von drei Prozent des
Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt
stehen. Dafür ist erforderlich, dass die deutschen (Erz-)Bistümer die
Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen
binden. Als Zwischenziel wird eine Erhöhung auf 2,2 Prozent (rund 0,5
Prozentpunkte mehr als 2024) bis 2028 gefordert.
Begründung
Einleitung:
In seinem Beschluss über die „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland“ hatte das ZdK am 25. November 2017 auf die innerkirchliche Solidarität über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hingewiesen und eine neue Verständigung über das für die katholische Kirche in Deutschland notwendige gemeinsame Handeln, das auch das Apostolat der Laien umfasst, gefordert. Zugleich hat das ZdK seine Sorge über die Absenkung des Anteils des VDD am katholischen Kirchensteueraufkommen im gesamten Bundesgebiet 2004 bis 2016 von 4,05% auf damals 2% ausgedrückt. Der Anteil sank von 3,73 % in 2004 auf 1,96 % in 2016.
Hintergründe /Argumentation:
Perspektivisch werden die Kirchensteuermittel knapper. Dies führt zu intensiven Fragen rund um zukünftige Aufgaben und Schwerpunkten der katholischen Kirche in Deutschland. Der Beschluss der ZdK-Vollversammlung vom 25. November 2017 zielt auf eine Erhöhung des VDD-Anteils an den Kirchensteuermitteln auf 3%. Derzeit liegen wir jedoch noch unter der Marke von 2016, nämlich für 2024 bei 1,76%. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit, katholische Initiativen, aber auch Organisationen so zu unterstützen, wie es angesichts der Lage der Kirche in Deutschland erforderlich wäre.
