| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 28.11.2025 |
| Basierend auf: | A5: Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel Indien |
Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel Indien
Beschlusstext
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:
Das ZdK fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer bilateralen und
multilateralen Beziehungen, sowie im Kontext der Deutsch-Indischen
Regierungskonsultationen, des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien
und im Rahmen der Vereinten Nationen –
1. die Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht weltweit, aber auch
gegenüber der indischen Regierung, konsequent einzufordern und sie als festen
Bestandteil einer wertegeleiteten Außenpolitik zu verankern; dabei ist
sicherzustellen, dass wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
an menschenrechtliche Standards, insbesondere an die Achtung der
Religionsfreiheit, gekoppelt bleibt;
2. den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit in seiner Arbeit zu stärken und dessen Integration in
das Auswärtige Amt zu nutzen, um die internationale Religionspolitik
kohärenter, sichtbarer und wirksamer zu gestalten;
3. die Situation religiöser, kastenspezifischer, indigener und anderer
gesellschaftlicher Minderheiten in Indien, insbesondere von Christinnen und
Christen, Musliminnen und Muslimen,Dalits, Adivasi sowie weiterer
marginalisierten Gruppen, klar zu benennen und sich für ein Ende von Gewalt,
Diskriminierung und Einschüchterung einzusetzen. Dabei ist insbesondere der
gleichberechtigte Zugang zu staatlichen Leistungen und zu wirksamen
Rechtsbehelfen sicherzustellen, mit besonderem Augenmerk auf Kinder, Jugendliche
und Frauen.
4. gegenüber der indischen Regierung auf die Aufhebung bzw. Überprüfung der
Anti-Konversionsgesetze hinzuwirken und für den Schutz religiöser
Versammlungen, Gotteshäuser und Gemeinschaften einzutreten;
5. die Zivilgesellschaft in Indien - einschließlich interreligiöser Initiativen,
menschenrechtlich engagierter Organisationen sowie Bewegungen marginalisierter
Gruppen gezielt zu unterstützen, die sich für Toleranz, Dialog, soziale
Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Wahrung zivilgesellschaftlicher
Handlungsspielräume einsetzen;
6. gegenüber der indischen Regierung die restriktive Visavergabe für religiös
gebundene Organisationen („Faith-Based Organisations“) und weitere
administrative Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen anzusprechen und
sich für eine transparente und erleichterte Visaerteilung, besonders für Akteure
der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und des interreligiösen
Dialogs, einzusetzen.
Begründung
Einleitung:
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht weltweit zunehmend unter Druck.[1][2] Nach Angaben internationaler Beobachter*innen erleben knapp zwei Drittel der Weltbevölkerung Einschränkungen ihres Rechts, ihren Glauben frei zu leben oder zu wechseln.[3] Die Gründe reichen von staatlicher Kontrolle religiöser Aktivitäten über gesellschaftliche Intoleranz und Diskriminierung bis hin zu offener Verfolgung. Frauen und Mädchen sind von Einschränkungen der Religionsfreiheit in besonderer Weise betroffen. In vielen Ländern kommt es zu Zwangsverheiratungen und Zwangskonversionen, vor allem gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten.[4] Diese Praxis verletzt nicht nur die Glaubensfreiheit, sondern auch die körperliche Selbstbestimmung und Menschenwürde der Betroffenen.
Diese weltweiten Entwicklungen zeigen, dass Religionsfreiheit kein Selbstläufer ist. Sie ist zwar ein grundlegendes Menschenrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, doch sie bedarf aktiver Förderung, internationaler Aufmerksamkeit und politischer Konsequenz.
Deutschland bekennt sich in seiner Außenpolitik zu einem werte- und interessengeleiteten Ansatz. Dazu gehört, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als zentrales Element der Menschenrechte in bilateralen und multilateralen Beziehungen konsequent zu thematisieren. Der Wechsel des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das Auswärtige Amt bietet dabei die Chance, das Thema stärker in außenpolitische Entscheidungsprozesse einzubetten und kohärenter zu gestalten.
Ein Beispiel für die zunehmenden Herausforderungen bei der Wahrung der Religionsfreiheit ist Indien. Das Land ist ein strategisch wichtiger Partner Deutschlands, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Diversifizierung, Klimaschutz und geopolitische Stabilität in Asien. Diese Partnerschaft darf jedoch nicht auf Kosten zentraler Werte und Grundrechte gehen.
Hintergründe /Argumentation:
In den vergangenen Jahren ist in Indien eine zunehmende Einschränkung der Religionsfreiheit zu beobachten. Berichte über hindu-nationalistische Mobilisierung, religiös motivierte Gewalt und staatliche Diskriminierung religiöser Minderheiten häufen sich. Betroffen sind vor allem Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslime sowie andere religiöse Gruppen und die Gruppe der Dalits.
Angriffe auf Kirchen, Übergriffe auf Gläubige, willkürliche Verhaftungen von Geistlichen sowie Anti-Konversionsgesetze in mehreren Bundesstaaten schränken das Recht auf freie Religionsausübung erheblich ein.[5] Diese Gesetze kriminalisieren teilweise bereits das öffentliche Bekenntnis zum Glauben oder die Unterstützung religiöser Aktivitäten. Zunehmend werden auch humanitäre Organisationen, besonders sogenannte „Faith-Based Organisations“, durch erschwerte Visa-Bestimmungen in ihrer Arbeit behindert. Dadurch wird nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit, sondern auch das Engagement für soziale Gerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt.
Gleichzeitig beobachten unabhängige Medien, NGOs und Menschenrechtsinstitutionen, dass staatliche Stellen religiös motivierte Übergriffe teilweise dulden oder unzureichend verfolgen. Diese Vorfälle führen zu einer Polarisierung und Spaltung innerhalb der indischen Bevölkerung. Im Juli hat die Verhaftung von zwei Ordensfrauen auch politisch Wellen geschlagen. Oppositionspolitiker warfen der Regierungspartei BJP und der RSS-Bewegung[6] systematische Minderheitenverfolgung vor.[7] Diese Entwicklungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stehen im Widerspruch zu den demokratischen und pluralistischen Prinzipien sowie der Verfassung, auf die sich Indien selbst beruft.
Zivilgesellschaftliche Akteure in Indien, die sich für Religionsfreiheit, interreligiösen Dialog und Menschenrechte einsetzen, benötigen internationale Unterstützung. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Indien sollte sich daher klar an menschenrechtlichen Mindeststandards orientieren, insbesondere an der Achtung der Religionsfreiheit und der Förderung von Toleranz und Pluralität.
Begründung
Als ZdK bekennen wir uns zu einer Solidarität mit allen Menschen, die wegen ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung unterdrückt oder verfolgt werden. Religionsfreiheit ist nicht nur ein individuelles Menschenrecht, sondern auch eine Voraussetzung für Frieden, Pluralität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie zu schützen, ist eine Aufgabe, die uns als Kirche, Zivilgesellschaft und Staat gleichermaßen betrifft.
[1] Siehe missios „Länderberichte Religionsfreiheit“ und Karte zur Religionsfreiheit: https://www.missio-hilft.de/informieren/wofuer-wir-uns-einsetzen/religionsfreiheit/
[4] Die Publikation “FORB for everyone – Women in focus” gibt eine Einführung dazu, wie Frauen anders als Männer betroffen sind, wenn die Religions- und Glaubensfreiheit verletzt wird. (https://www.stefanus-usa.org/resources-on-forb)
[5] Das Gesetz zur Religionsfreiheit (auch bekannt als „Anti-Konversionsgesetze“) wird in zehn der 28 Bundesstaaten Indiens durchgesetzt und verbietet Zwangskonvertierungen. Diese Gesetze wurden von den Behörden dazu genutzt, religiöse Minderheiten, insbesondere Christen aus Dalit- und Adivasi-Gemeinschaften, zu schikanieren, und haben zu einer Zunahme von Selbstjustiz geführt. Quelle: https://www.amnesty.eu/news/india-ngos-call-on-the-eu-to-take-action-on-urgent-human-rights-concerns/ (08.10.2025)
[6]Der RSS (Rashtriya Swayamsevak Sangh) ist eine radikalhinduistische Organisation in Indien, die 1925 gegründet wurde. Kritiker werfen dem RSS vor, eine exklusive Form des Nationalismus zu propagieren, die die Rechte von Minderheiten gefährdet.
