| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 29.11.2025 |
| Basierend auf: | IA1: Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland |
Initiativantrag I (vorbehaltlich der Annahme auf die TO durch die VV): Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland
Beschlusstext
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nimmt die Satzung der
Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland an.
Die ZdK Vollversammlung ist sich bewusst, dass Geschäftsordnung und ggf. Statut
innerhalb des ZdK im laufenden Prozess angepasst werden müssen. Die
Vollversammlung beauftragt das Präsidium dies im Blick zu haben und
entsprechende Anpassungen vorzubereiten und einzubringen.
Begründung
Erst nach Antragsfrist für die ZdK-Vollversammlung hat der Synodale Ausschuss am 21./22.11.2025 getagt, sodass weniger als eine Woche vor der Vollversammlung ein Beschluss zur Satzung vorliegt.
Eine Bewertung der ZdK-Mitglieder im Synodalen Ausschuss fiel durchweg positiv aus: Kein Ausschussmitglied stimmte gegen den Entwurf oder enthielt sich der Stimme. Den Fuldaer Kairos möchten die Antragsteller*innen nun nutzen, um mit der positiven Erfahrung für ein positives Votum des ZdK als künftigen Träger der Synodalkonferenz zu werben.
Die zeitnahe Bestätigung durch die organisierten Lai*innen wäre eine klare Botschaft in Richtung der Deutschen Bischofskonferenz (die erst bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2026 den Satzungstext beschließen kann) und in Richtung des Vatikans, wo sehr aufmerksam die deutschen Beratungen und Beschlüsse beobachtet werden.
Erst nach einem positiven Votum beider Träger kann in Rom die erforderliche „Recognitio“ erbeten werden. Dieses Verfahren könnte erst nach der Frühjahrs-Vollversammlung des ZdK im Mai, d.h. in sieben Monaten, gestartet werden, sollte das ZdK nicht schon bei seiner Herbst-Vollversammlung 2025 zu einem Beschluss kommen.
Die Antragsteller*innen empfehlen auch aus inhaltlichen Gründen eine Annahme, weil relevante Fragen im Sinne der vorab kommunizierten ZdK-Positionierungen festgeschrieben worden sind. Dazu zählt beispielsweise die Finanzkompetenz und der Anspruch, künftig gemeinsame Beratungen und Beschlüsse zwischen Lai*innen und Bischöfen zu ermöglichen.
