| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK November 2025 |
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| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 10:55 |
| Ersetzt: | A8: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ |
A8NEU: Anerkennung und Stärkung der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“
Antragstext
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) möge beschließen:
Das ZdK erkennt die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten“ in Deutschland
ausdrücklich als integralen Bestandteil der katholischen Kirche in Deutschland
an. Diese umfassen 16,7 % aller Katholiken in Deutschland. Sie leisten einen
unverzichtbaren Beitrag zur Seelsorge, zur Integration und zur Bewahrung des
Glaubens in der Vielfalt der Kulturen.
Das ZdK mit seinen Diözesanräten und Verbänden setzt sich dafür ein, den
spezifischen Auftrag der „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten" – die
religiöse Begleitung, kulturelle Identitätsbildung und Unterstützung von
Migrant*innen – im Rahmen der deutschen Pastoral klar zu definieren und zu
stärken.
Die Diözesanräte bemühen sich, „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten"
stärker in die Pastoralpläne, Gremien und Entscheidungsstrukturen vor Ort
einzubinden. Ihre Vertreter*innen sollen in den synodalen Prozessen und Gremien
auf allen Ebenen angemessen beteiligt werden.
Zudem sollten die bereits existierenden Verbände der "Gemeinden anderer
Muttersprachen und Riten" in ihrer Struktur und ihren Prozessen angemessen
berücksichtigt und integriert werden.
Zugleich appelliert das ZdK an die „Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten",
sich aktiv in das Gemeinde- und Verbändeleben aktiv einzubringen.
Perspektiven für die Zukunft der „Gemeinden anderer Muttersprache und Riten“ im
ZdK:
Ein ZdK interner Gesprächsprozess zur inhaltlichen Verortung der „Gemeinden
anderer Muttersprachen und Riten" und zur Repräsentanz des „Bundespastoralrat“
soll durchgeführt werden. Dazu setzt die ZdK Vollversammlung eine AdHoc
Arbeitsgruppe ein, die ihre Ergebnisse dem Hauptausschuss und bei der
Herbstvollversammlung 2026 vorstellen soll. Zur Sicherstellung einer umfassenden
und faktenbasierten Beratung wird der Gesprächsprozess die Möglichkeit vorsehen,
externe Fachexperten als beratende Gäste einzuladen. Deren Expertise soll
themenspezifisch hinzugezogen werden, um die Qualität der Entscheidungsfindung
zu maximieren.Die Zusammensetzung der AdHoc Arbeistgruppe ist wie folgt
geregelt:
Die namentliche Besetzung erfolgt durch den ZdK Hauptausschuss.
Die eingerichtet AdHoc Arbeistgruppe verpflichtet sich bis zur
Herbstvollversammlung 2026 ein beschlussfähiges Ergebinsdokument vorzulegen.
„Gemeinden anderer Muttersprachen und Riten" sind Orte lebendigen Glaubens, der
kulturellen Vielfalt und der Integration. Angesichts gesellschaftlicher und
kirchlicher Veränderungen ist es notwendig, ihren Auftrag und ihre Rolle neu zu
reflektieren und abzusichern. Eine Kirche, die Vielfalt lebt, wird ihrem
universalen Anspruch gerecht und stärkt das Miteinander aller Gläubigen.
