A6NEU: Lieferketten
Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK 2020 |
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Antragsteller*in: | Dr. Maria Flachsbarth, Christiane Fuchs-Pellmann, Dagmar Mensink, Birgit Mock, Emilia Müller (KDFB) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.11.2020, 16:09 |
Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK 2020 |
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Antragsteller*in: | Dr. Maria Flachsbarth, Christiane Fuchs-Pellmann, Dagmar Mensink, Birgit Mock, Emilia Müller (KDFB) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.11.2020, 16:09 |
Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode
Die ZdK-Vollversammlung fasste im November 2019 bereits einen Beschluss, mit dem
sie die Bunderegierung dazu aufforderte, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu
bringen. Im Juli 2020 wurden die Voraussetzungen, die die Regierung im
Koalitionsvertrag für die Einführung eines Lieferkettengesetzes genannt hatte,
erfüllt:
Die Ergebnisse des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) ergaben, dass nur
22 Prozent der befragten Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Befragt wurden deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (insgesamt
rund 2.250 Unternehmen), es gingen lediglich 455 gültigen Antworten ein. Die
Maßgabe im NAP lautete, dass im Monitoring überprüft werden sollte, ob
mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500
Beschäftigten bis 2020 die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher
Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
Befragt wurden deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (insgesamt rund 2.250 Unternehmen), es gingen lediglich 455 gültigen Antworten ein. Die Maßgabe im NAP lautete, dass im Monitoring überprüft werden sollte, ob mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
Da die deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon
entfernt sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren
Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten,
bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen
Lieferkettengesetz.
Da die deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon entfernt sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten, bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Das ZdK bekräftigt und erweitert seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Da die deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon entfernt sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten, bekräftigt und erweitert das ZdKDie Ergebnisse des NAP machen zum wiederholten Male deutlich, dass freiwillige Selbsterklärungen nicht dazu führen, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung gewährleisten. Deswegen bekräftigt und erweiteret das Zentralkommitee der Deutschen Katholik*innen seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Da die deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon entfernt sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten,Die Ergebnisse des NAP machen zum wiederholten Male deutlich, dass freiwillige Selbsterklärungen nicht dazu führen, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung gewährleisten. Deshalb bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Da die deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon entferntbisher nicht bereit sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten, bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Da die großen deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit offensichtlich weit davon entfernt sind, auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten, bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.
Als Christ*innen sehen wir die Notwendigkeit, die gesamte Wirtschaftspolitik so
zu gestalten, dass die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen
Prozessen im Mittelpunkt stehen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken
fordert die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode ein
wirksames Lieferkettengesetz zu verabschieden.
Unternehmen dazu verpflichten, die Risiken ihrer Lieferketten nachweislich zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Aufklärung etc. zu ergreifen.